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Mobilfunkkataster

Um Gemeinden und Städte frühzeitig in die Planungsprozesse einzubeziehen, wurde bereits 2001 zwischen den Netzbetreibern und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände die „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze" abgeschlossen.

Die Grafik zeigt einen Kartenausschnitt zu WLAN- beziehungsweise Mobilfunkstandorten in Karlsruhe.

Aufgrund dieser Vereinbarung haben sich die Mobilfunkanbieter verpflichtet, den Ausbau ihrer Mobilfunknetze vorab mit der betreffenden Kommune abzustimmen. Dies basiert zusätzlich auf der Anzeigepflicht gemäß dem § 7a der 26. BImSChV als Rechtsgrundlage.

Um den wachsenden Aufgaben – vor allem auch hinsichtlich des Ausbaus der 5G-Mobilfunk-Infrastruktur – gerecht zu werden sowie den Ablauf transparenter zu gestalten, wurde beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe eine Koordinierungsstelle Mobilfunk eingerichtet, die die entsprechende Abstimmung mit den städtischen Dienststellen übernimmt (2-Phasen Ablauf).

Die Bundesnetzagentur prüft, ob durch die Sendeanlagen die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern eingehalten werden. Die Bundesnetzagentur stellt diese Mobilfunk- und Small-Cells-Standorte zur Online-Recherche auf einer Karte im Internet bereit, ebenso wie die Messergebnisse der seit vielen Jahren bundesweit durchgeführten Messreihen zu elektromagnetischen Feldern (EMF-Monitoring).

Dort können auch die in Karlsruhe befindlichen Standorte von Mobilfunkanlagen aufgerufen werden.
 

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