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Begrünte Höfe, Dächer und Fassaden sind für das Kleinklima der Städte besonders wichtig. Sie tragen zur Wärmereduzierung in den Sommermonaten bei, binden Staub und Schadstoffe und sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Das Niederschlagwasser wird durch die Versickerung und Verdunstung dem natürlichen Kreislauf zugeführt und trägt damit zur Verbesserung der Grundwasserneubildung bei. Die Stadt berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Begrünung von Dächern, Fassaden und Freiflächen.
Durch die zunehmende Verdichtung der Innenstädte ist das Angebot an öffentlichen Freiräumen sehr begrenzt. Der Trend zum Wohnen in der Stadt ist jedoch ungebrochen. Private Freiräume in der Stadt – dazu gehören insbesondere Höfe aber auch Flachdächer – werden immer bedeutender. Jede ungenutzte, betonierte Fläche ist verlorener Raum. Der begrünte Freiraum vor der Tür mit Aufenthaltsqualitäten für Erwachsene und als gefahrloser Spielraum für Kinder hat in den letzten Jahren erheblich an Attraktivität gewonnen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen stets mit einer Entsiegelung einhergehen. In erster Linie können Zuschüsse für Freiflächenentsiegelung sowie anschließende Begrünungsmaßnahmen, wie die Anlage von Staudenbeeten, Wiesen- und Rasenflächen sowie Baum- und Strauchbepflanzungen, beantragt werden. Ebenso wird der Rückbau und die Begrünung von sogenannten Schottergärten sowie die Begrünung von Fassaden und Dächern gefördert. Die genauen Fördersätze können unter dem Reiter „Fördersätze“ eingesehen werden.
Entsiegelungsmaßnahmen werden nur in Verbindung mit einer anschließenden Begrünung der entsprechenden Fläche gefördert.
Boden- und Wegebefestigungen jeglicher Art, auch wasserdurchlässige Beläge, werden seit der Novellierung des Förderprogramms im Juni 2022 nicht mehr gefördert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung oder auf eine bestimmte Höhe der Fördersumme. Die Stadt teilt die Fördermittel nach der Reihenfolge der Anmeldungen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel zu.
Keine Förderung ist möglich
Verfügt die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller über das erforderliche Fachwissen und die entsprechenden Fähigkeiten, so können die beantragten und genehmigten Begrünungsmaßnahmen auch in Eigenleistung erbracht werden. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Zuschusshöhe äquivalent zu Anträgen die mittels einer externen Fachfirma umgesetzt werden sollen.
Im Verwendungsnachweis, der nach Fertigstellung der geförderten Maßnahme ausgefüllt beim Gartenbauamt einzureichen ist, werden allerdings nur die Aufwendungen für Materialien oder Leihgebühren aufgeführt. Die Arbeitszeit kann in diesem Fall nicht mit angerechnet werden. Sollte die Zuschusshöhe wider Erwarten über den Kostenaufwendungen der Antragstellenden für die bewilligte Maßnahme liegen, wird der Zuschuss soweit gekürzt, dass die aufgewendeten Kosten der Maßnahme zu maximal 100 Prozent gedeckt sind.
Mit der Antragsstellung ist gleichzeitig das Einverständnis zum Betreten des Hofes durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Karlsruhe und zur Veröffentlichung von Fotos verbunden.
Bei den Fördersätzen handelt es sich um pauschalierte Preise; dabei gilt die Förderobergrenze von 5.000 Euro.
Fassadenbegrünungsmaßnahmen
Seit über 35 Jahren unterstützt das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, private Innen- und Hinterhöfe, Dächer und Fassaden zu begrünen. Die Förderung umfasst kostenlose Beratungen für Anwesen im gesamten Stadtgebiet und finanzielle Unterstützung.