Das Gartenbauamt informiert darüber, dass ab Ende Oktober 2026 die jährlich notwendigen Fällarbeiten im öffentlichen Baumbestand beginnen.
Der Beginn orientiert sich freiwillig an den Vorgaben des § 39 Bundesnaturschutzgesetz, der Fällungen in der Zeit von März bis September untersagt. Obwohl dieses Verbot für behördliche Maßnahmen formal nicht gilt, hält sich das Gartenbauamt aus Gründen des Umwelt- und Artenschutzes selbst an diese Regelung. Ziel ist es, alle Arbeiten bis Ende Februar 2026 abzuschließen.
In diesem Zeitraum müssen rund 1.300 Bäume auf städtischen Flächen des Gartenbauamtes gefällt werden. Der Großteil der Fällungen ist auf anhaltende Trockenperioden zurückzuführen, die die Bäume stark geschwächt haben. In der Folge ist ihre Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet.
Betroffene Bäume in der Regel mit gelbem F gekennzeichnet
Die betroffenen Bäume kennzeichnen die Waldarbeiter generell mit einem gelben F. Durch die starke Trockenheit in diesem Jahr sind vor allem Hainbuchen und verschiedene Ahornarten stark geschädigt und weisen vermehrt Welke-Erscheinungen in der Krone auf. Zum aktuellen Zeitpunkt kann nicht sicher abgeschätzt werden, welche Bäume komplett absterben und bei welchen es doch zu einem Neuaustrieb im nächsten Frühjahr kommt.
Daher ist es möglich, dass im Frühjahr 2027 weitere Fällungen oder Kronensicherungsschnitte an den geschädigten Bäumen notwendig werden, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.
Ein gelber Punkt hingegen bedeutet keine Fällung. Diese Markierung dient den städtischen Baumkontrolleuren und Baumkontrolleurinnen lediglich dazu, die ca. 550 so genannten Schadbäume im Stadtgebiet besser auffinden zu können. Diese Bäume werden jährlich zwei Mal kontrolliert, um Veränderungen besser feststellen zu können und saisonal vorkommende Schadpilze zu erkennen. Durch gezielte Pflegmaßnahmen sollen diese Bäume möglichst lange erhalten bleiben.
Besonders kritische Bäume werden mit einem Spezialbohrer angebohrt, um die jeweils noch gesunden Stammwandungen zu ermitteln. Bei Bäumen, welche nur noch wenige Zentimeter gesunde Wandungsstärke besitzen, ist eine ausreichende Stabilität nicht mehr gewährleistet. Hier können keine weiteren Erhaltungsmaßnahmen mehr getroffen werden.