Das Instrument des Baugesetzbuchs, für das GRÜNE, SPD, FDP, DIE LINKE., Die PARTEI und OB Dr. Frank Mentrup bei Gegenstimmen von CDU, AfD, KAL und FW/FÜR votierten, soll im etwa 34 Hektar großen Areal zwischen Scherrstraße im Osten, Ettlinger Straße im Westen, Winter-, Augarten- und Marienstraße im Süden und Baumeisterstraße im Norden gelten.
Quartier der Eisenbahner
Das Gebiet „Alte Südstadt“ entstand ab den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts als Quartier für Arbeiter und vor allem bei der Bahn Beschäftigte südlich der Innenstadt hinter dem bis 1913 auf dem Platz des Staatstheaters gelegenen Hauptbahnhof. Heute leben im früheren „Eisenbahnerviertel“ etwa 9.100 Menschen in 5.150 Wohnungen. Der Werderplatz bildet das Zentrum des von einem gründerzeitlichen Gebäudebestand in geschlossener Bauweise mit dichter Besiedelung und einem bunten Bevölkerungsmix geprägten Areal.
Entscheidungen im Einzelfall
Sanierungen und Aufwertungen der Wohnungen, die über die zeitgemäße Ausstattung einer durchschnittlichen Wohnung hinausgehen, sind dort künftig nach Paragraf 172 des Baugesetzbuchs untersagt. Welche Neuerung auf welche Art ein Eigentümer in seiner Immobilie durchführen darf, entscheidet das städtische Bauordnungsamt im Einzelfall nach einem Kriterienkatalog.
Mittel gegen Verdrängung
Im Ziel, den dort wohnenden Menschen ihre Umgebung zu sichern, die Bevölkerungsstruktur zu schützen und Aufwertungen der Wohnungen durch Immobilienspekulanten mit deutlich steigenden Mieten als Folge zu verhindern, waren sich am Dienstag im Plenum die Fraktionen einig. In der Frage, ob dies die Soziale Erhaltungssatzung erreichen kann, schieden sich dann die Geister. Aljoscha Löffler (GRÜNE) begrüßte die erste Soziale Erhaltungssatzung in Karlsruhe als „wichtiges Instrument, um in der Südstadt gegen die Gentrifizierung vorzugehen“. Michael Zeh (SPD) signalisierte ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion zum „einzigen Ansatz im Baugesetzbuch gegen den Verdrängungsdruck“. Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg gingen auch Thomas Hock für die FDP („Wir müssen uns der befürchteten Veränderung stellen“) und Karin Binder (DIE LINKE.) mit, die unterstrich, dass „soziales Gefüge und Infrastruktur so bleiben“ sollten.
Untaugliches Monster
Die CDU wandte sich hingegen gegen das „Bürokratiemonster“, so Tilman Pfannkuch. Die Satzung sei ein „untaugliches Instrument mit erheblicher Anfechtungsgefahr“, wende sich nicht nur gegen Großinvestoren, sondern gängele auch „normale Hausbesitzer“. Auch Lüppo Cramer (KAL) sah den Handlungsspielraum von „dort wohnenden Vermietern" aufgehoben. Dr. Paul Schmidt (AfD) bezweifelte, ob „die Satzung überhaupt Wirkung erzielen kann“, da sie energetische Sanierungen nicht umfasse. Und Friedemann Kalmbach (FW/FÜR) sagte: „Sie entspricht nicht unseren Vorstellungen“.
Kein anderer Weg gangbar
Für OB Dr. Frank Mentrup war indes klar, dass die Satzung „Kern- und Luxussanierungen verhindern und die Bevölkerungsstruktur stabilisieren“ könne. Er sicherte dem Gemeinderat zu, nach drei Jahren über die Entwicklung bei der Umsetzung zu berichten und darüber „in die Diskussion zu gehen“. Grundsätzlich, stehe aber fest, so Mentrup: „Es gibt keinen anderen Weg“. -trö-