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Silvester-Feuerwerk belastet Natur und Tiere

Stadtverwaltung bittet um Rücksicht auf Arten- und Umweltschutz

Eiszeit-Feuerwerk-IMG_1481.JPG © Roland Fränkle, Presse- und Informationsamt, Stadt Karlsruhe

Der Jahreswechsel wird in Deutschland traditionell mit viel Feuerwerk gefeiert. Aufgrund der damit einhergehenden Lärm- und Lichtemissionen kommt es immer wieder zu Konflikten mit dem Naturschutz. Die Stadtverwaltung bittet darum, Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Mit Feuerwerk sollte mindestens 1.000 Meter Abstand zu Schutzgebieten und Grünanlagen gehalten werden, in denen sich Wildtiere befinden.

Natur darf nicht geschädigt werden

In Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten ist Feuerwerk verboten. Das Verursachen von Lärm oder Luftverunreinigungen ist gemäß Schutzgebietsverordnung zumeist nicht erlaubt. Auch in Landschaftsschutzgebieten, die vor allem dem Schutz von Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft dienen, sind Feuerwerke nur zulässig, wenn die Natur nicht geschädigt wird. Handlungen, die eine solche Wirkung haben können, bedürfen in der Regel einer vorherigen Erlaubnis der Naturschutzbehörde.

Zudem gelten auch artenschutzrechtliche Vorschriften. Das Zünden von Feuerwerk verursacht nicht nur bei Haustieren, sondern auch bei Wildtieren enormen Stress - und das in einer besonders sensiblen Zeit. Denn im Winter ist Futter schwerer zu finden und die Wildtiere müssen mit ihrer Energie haushalten. Sie werden aufgeschreckt, können Lärm und Lichtreflexe nicht zuordnen und geraten in Panik. Daher sollte Feuerwerk nie in der Nähe von Wäldern gezündet werden. In öffentlichen Grünanlagen sammeln sich viele Vögel und andere Tiere zur Nacht- und Winterruhe, genauso wie in Gärten oder auf Bäumen und im Gebüsch. Auch Seeufer und die offene Feldflur sind keine geeigneten Orte für das Silvester-Feuerwerk.

Über die Lage von Schutzgebieten  und deren unmittelbare Umgebung informiert der Kartendienst der LUBW: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/

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