Vor genau 60 Jahren schrieb Gerda Krüger-Nieland Justizgeschichte: 1965 wurde sie als erste Frau Präsidentin eines Senats am Bundesgerichtshof (BGH), nachdem sie 14 Jahre zuvor als zweite Richterin überhaupt an den noch jungen BGH berufen worden war. Eine bis heute seltene Konstellation war dabei die Berufung aus dem Rechtsanwaltsstand heraus zur Richterin. Dort setzte die fachlich versierte Juristin Maßstäbe. Ihre Rechtsgrundsätze zum Urheberrecht angesichts der seinerzeit neuen Vervielfältigungsgeräten für Papier wie Tonaufnahmen waren Neuland und haben bis heute Bestand. Dagegen konnte sie ihren Standpunkt nach vollständiger Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Ehe gegen die vorherrschende konservative Sicht 1953 nicht durchsetzen.