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Die Sanierung

Die Sanierung zählt zu den klassi­schen Aufgaben der Stadt­pla­nung. Karlsruhe kann dabei auf jahrzehn­te­lange Erfah­run­gen mit sich ständig ändernden Rahmen­be­din­gun­gen zurück­grei­fen.

Straße mit Gebäuden
Beleuchtetes Gebäude
Mehrere Personen auf einem Platz

Städtische Aufgaben bei einer Sanierung

Die Aufgaben bei einer Sanierung verteilen sich auf viele städtische Ämter: die Feder­füh­rung für das Gesamt­ver­fah­ren sowie die Beratung bei der Sanierung von Einze­l­ob­jek­ten übernimmt das Stadt­pla­nungs­amt, das Betei­li­gungs­ver­fah­ren zu Beginn eines Sanie­rungs­pro­gramms mit all seinen Veran­stal­tun­gen betreut das Amt für Stadt­ent­wick­lung.

Die Aufgaben der Stadt­pla­nung konzen­trie­ren sich bei der Sanierung in erster Linie auf folgende Schwer­punkte:

  • die Erarbei­tung der vorbe­rei­ten­den Unter­su­chung mit
    • einer flächen­de­cken­den und grund­stücks­schar­fen Bestand­ser­he­bung sowie
    • der Abfrage von Belangen sowohl der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und Grundstückseigentümerin­nen, der Bewoh­ner und Bewohnerin­nen als auch der Gewer­be­trei­ben­den sowie wichtiger Multi­pli­ka­toren und Multiplikatorin­nen
  • die Begleitung des Betei­li­gungs­pro­zes­ses mit Beratung aufgrund der städte­bau­li­chen Fachkom­pe­tenz
  • die Entwick­lung von städte­bau­li­chen Fachplä­nen von der ersten Skizze bis hin zur abgestimm­ten Detail­pla­nung
  • die Vorstel­lung der Einzel­maß­nah­men in den politi­schen Gremien als Baustein zu deren Überfüh­rung in die gesamt­städ­ti­sche Planung und
  • Beratung zu Einzel­vor­ha­ben sowie deren Fassa­den­ge­stal­tung oder Farbgebung insbe­son­de­re auch bei denkmal­ge­schütz­ten oder erhal­tens­wer­ten Gebäuden während des kompletten Verfahrens.

Erklärfilm Sanierungsverfahren

Grafik mit Person am Computer
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Sanierung in Karlsruhe

Sanierung des „Dörfle“

Mit der Sanierung des Dörfle – der östlichen Innenstadt – wurde in Karlsruhe die damals erste Flächensa­nie­rung in der Bundes­re­pu­blik nach dem Städte­bau­för­de­rungs­ge­setz (StBauFG) durch­ge­führt. Begonnen als Flächensa­nie­rung haben sich neben baulichen Belangen zunehmend auch Aspekte der Denkmal­pflege und des sozialen Lebens ins Blickfeld geschoben. Nun setzte man vermehrt auf Objekt­s­a­nie­rung. Die dort gemachten Erfah­run­gen hielten Einzug in die Gesetz­ge­bung.

Die derzeitige Städte­bau­för­de­rung ist im Bauge­setz­buch (BauGB) verankert. In Baden-Württem­berg gibt es vier Programme: Einmal das allein durch Landes­mit­tel finan­zierte Landes­sa­nie­rungs­pro­gramm (LSP) und zum andern die drei Bund-Länder Programme: Das allgemeine Bund-Länder-Programm (SEP), das Programm Soziale Stadt (SSP) und das Programm Stadtumbau West (SUW). Bei den Bund-Länder-Programmen werden die Bundes­fi­nanz­hil­fen mit Länder­mit­teln ergänzt.

Weitere Sanierungsgebiete in Karlsruhe

In den auf die Sanierung im „Dörfle“ folgenden Sanie­rungs­ge­bie­ten SEP Südstadt I und II sowie SEP Durlach I und II sowie in einigen anfangs noch aufge­leg­ten Wohnum­feld­pro­gram­men (WUP) konzen­trierte man sich auf die Aufwertung und teilweise Neuge­stal­tung des öffent­li­chen Raumes sowie die Förderung von (priva­ten) Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men bei Einzel­ge­bäu­den. Damit gelang es, die Qualität der Wohnquar­tiere deutlich zu steigern und sie für verschie­dene Bevöl­ke­rungs­grup­pen wieder attraktiv zu machen.

Im Rahmen der Sanierung LSP Weststadt setzte die Stadt Karlsruhe aufgrund kontro­ver­ser Diskus­sio­nen in der Bevöl­ke­rung von Anfang an verstärkt auf die Einbindung der Eigen­tü­mer und Eigentümerin­nen sowie der Bewoh­ner und Bewohnerinnenin­nen aber auch der Gewer­be­trei­ben­den. Seit den nachfol­gen­den Sanie­rungs­ge­bie­ten LSP Oststadt Nordost, SEP City West wie auch SSP Oststadt West werden Sanie­rungs­ver­fah­ren in der Anfangs­phase stets von einem breit angeleg­ten Betei­li­gungs­pro­zess mit externer Modera­tion begleitet.

Seit Mitte der 90er Jahre wurde immer deutlicher, dass sanie­rungs­be­dürf­tige Quartiere auch von einer sozialen und wirtschaft­li­chen Insta­bi­li­tät gekenn­zeich­net sind, der man mit den herkömm­li­chen Sanie­rungs­pro­gram­men nur unzurei­chend entge­gen­wir­ken kann. Daher wurde das bundes­weite Programm für Stadtteile mit beson­de­rem Entwick­lungs­be­darf - Programm Soziale Stadt (SSP) - ins Leben gerufen; die vorhan­de­nen Mängel sollen ganzheit­lich angegangen werden. Die Sanie­rungs­ge­biete SSP Oststadt-West, SSP Innenstadt-West, SSP Mühlburg und SSP Rintheimer Feld werden mit diesem Programm gefördert. Wichtiger Zusatz­a­spekt bei diesen Verfahren ist die Möglich­keit der Förderung sozialer Mikro­pro­jekte aus anderen Programmen (zum Beispiel „Stärken vor Ort“).

In den Städten der alten Bundes­län­der zeichnet sich darüber hinaus auch immer deutlicher ein Wandel der Bevöl­ke­rungs- und Wirtschaftss­truk­tur ab. Verluste an Unter­neh­men, Arbeitsplät­zen und Einwohnern stellen die Kommunen vor die Heraus­for­de­rung, sich an den demogra­fi­schen und wirtschaft­li­chen Wandel anzupassen. Seit 2004 gibt es deshalb das Städte­bau­för­de­rungs­pro­gramm „Stadt­um­bau-West“ (SUW). Erstes Sanie­rungs­ge­biet nach diesem Programm in Karlsruhe ist der Bereich SUW Alter Schlacht­hof.

Sanierungsvermerk

Mit dem Beschluss des Gemein­de­ra­tes über das Sanie­rungs­ge­biet wird im Grundbuch ein sogenann­ter „Sanie­rungs­ver­merk“ ein­ge­tra­gen. Die Eintragung dieses Sanie­rungs­ver­mer­kes dient ­zu­nächst als Hinweis, dass ein Grundstück im Sanie­rungs­ge­biet ­liegt. Der Sanie­rungs­ver­merk wird nach Beendigung des Sa­nie­rungs­ge­bie­tes (Sanie­rungs­lauf­zeit maximal 15 Jahre) wieder­ ­ge­löscht.

Für einige Maßnahmen in Sanierungsgebieten ist die vorherige sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Je nach Maßnahme ergeben sich unterschiedliche Verfahrensanforderungen.

Im Rahmen eines Kaufver­tra­ges wird Ihnen seitens des Notari­ats ­mit­ge­teilt, dass zur weiteren Abwicklung des Kaufver­tra­ge­s ­zu­nächst, neben der Prüfung des etwaigen Vorkauf­rech­tes der Ge­meinde nach §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB), meist auch eine sa­nie­rungs­recht­li­che Geneh­mi­gung nach §§ 144, 145 BauGB (für die dort genannten Vorhaben und Maßnahmen) erfor­der­lich ist. Das No­ta­riat legt der Stadt hierzu den Antrag auf Genehmigung des Kaufver­trages vor.

Das Ver­fah­ren zur formellen Geneh­mi­gung ist in Abhän­gig­keit des Sa­nie­rungs­ver­fah­rens hinsicht­lich der Dauer und des gegebenenfalls erfor­der­li­chen Prüfungs­um­fang (zum Beispiel bei einer erfor­der­li­chen ­Kauf­preis­prü­fung) unter­schied­lich. Dieses Verfahren kann einen ­Mo­nat aber auch bis zu vier Monate benötigen. Die etwai­ge ­an­schlie­ßende Prüfung zum Vorkaufs­recht kann bis zu zwei weite­re ­Mo­nate andauern. Für Grundbuchein­träge gilt meist e­ben­falls eine Geneh­mi­gungs­vor­aus­set­zung.

Bei Fragen hilft das Liegen­schaft­samt der Stadt Karlsruhe, 0721 133 6273.

Ebenso ist bei Vorgängen und Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungs­än­de­rung von baulichen Anlagen oder auch die Besei­ti­gung von baulichen Anlagen (Abbruch) betreffen, im Rahmen des Bauan­trag­ver­fah­rens eine sanie­rungs­recht­li­che ­Ge­neh­mi­gung nach § 145 Bauge­setz­buch erfor­der­lich.

Bei umfas­sen­den, zuvor abgestimm­ten und verein­bar­ten ­Ge­bäu­de­mo­der­ni­sie­run­gen/-erneue­run­gen können gegebe­nen­falls auch ­För­der­zu­schüsse bis maximal 35 Prozent der förder­fä­hi­gen Kosten gewährt werden. Zu­meist sind die Zuschüsse begrenzt, beispielsweise bei Gebäuden mit bis zu drei Wohn­ein­hei­ten auf maximal 60.000 Euro. Bei allen das Grundstück und/oder das Gebäu­de ­be­tref­fen­den Maßnahmen empfiehlt es sich, vorab Kontakt mit der Sa­nie­rungs­stelle aufzunehmen. Diese informiert über die Voraus­set­zun­gen einer mög­li­chen Zuschuss­ge­wäh­rung oder auch zu allge­mei­nen Fragen ­be­züg­lich der sanie­rungs­recht­li­chen Geneh­mi­gungs­er­for­der­nis­se und Vorgaben. Bei geplan­ten ­Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men ist auch eine Beratung vor Ort möglich. Wichtig ist in diesem ­Zu­sam­men­hang, dass keine Maßnahmen bezuschusst werden ­kön­nen, die bereits begonnen oder abgeschlos­sen sind.

Kontakt

Stadtplanungsamt

Generalplanung und Stadtsanierung

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