Menü
- Stadt & Rathaus
- Bildung & Soziales
- Umwelt & Klima
- Kultur & Freizeit
- Mobilität & Stadtbild
- Wirtschaft & Wissenschaft
Die Sanierung zählt zu den klassischen Aufgaben der Stadtplanung. Karlsruhe kann dabei auf jahrzehntelange Erfahrungen mit sich ständig ändernden Rahmenbedingungen zurückgreifen.
Die Aufgaben bei einer Sanierung verteilen sich auf viele städtische Ämter: die Federführung für das Gesamtverfahren sowie die Beratung bei der Sanierung von Einzelobjekten übernimmt das Stadtplanungsamt, das Beteiligungsverfahren zu Beginn eines Sanierungsprogramms mit all seinen Veranstaltungen betreut das Amt für Stadtentwicklung.
Die Aufgaben der Stadtplanung konzentrieren sich bei der Sanierung in erster Linie auf folgende Schwerpunkte:
Mit der Sanierung des Dörfle – der östlichen Innenstadt – wurde in Karlsruhe die damals erste Flächensanierung in der Bundesrepublik nach dem Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) durchgeführt. Begonnen als Flächensanierung haben sich neben baulichen Belangen zunehmend auch Aspekte der Denkmalpflege und des sozialen Lebens ins Blickfeld geschoben. Nun setzte man vermehrt auf Objektsanierung. Die dort gemachten Erfahrungen hielten Einzug in die Gesetzgebung.
Die derzeitige Städtebauförderung ist im Baugesetzbuch (BauGB) verankert. In Baden-Württemberg gibt es vier Programme: Einmal das allein durch Landesmittel finanzierte Landessanierungsprogramm (LSP) und zum andern die drei Bund-Länder Programme: Das allgemeine Bund-Länder-Programm (SEP), das Programm Soziale Stadt (SSP) und das Programm Stadtumbau West (SUW). Bei den Bund-Länder-Programmen werden die Bundesfinanzhilfen mit Ländermitteln ergänzt.
In den auf die Sanierung im „Dörfle“ folgenden Sanierungsgebieten SEP Südstadt I und II sowie SEP Durlach I und II sowie in einigen anfangs noch aufgelegten Wohnumfeldprogrammen (WUP) konzentrierte man sich auf die Aufwertung und teilweise Neugestaltung des öffentlichen Raumes sowie die Förderung von (privaten) Modernisierungsmaßnahmen bei Einzelgebäuden. Damit gelang es, die Qualität der Wohnquartiere deutlich zu steigern und sie für verschiedene Bevölkerungsgruppen wieder attraktiv zu machen.
Im Rahmen der Sanierung LSP Weststadt setzte die Stadt Karlsruhe aufgrund kontroverser Diskussionen in der Bevölkerung von Anfang an verstärkt auf die Einbindung der Eigentümer und Eigentümerinnen sowie der Bewohner und Bewohnerinneninnen aber auch der Gewerbetreibenden. Seit den nachfolgenden Sanierungsgebieten LSP Oststadt Nordost, SEP City West wie auch SSP Oststadt West werden Sanierungsverfahren in der Anfangsphase stets von einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit externer Moderation begleitet.
Seit Mitte der 90er Jahre wurde immer deutlicher, dass sanierungsbedürftige Quartiere auch von einer sozialen und wirtschaftlichen Instabilität gekennzeichnet sind, der man mit den herkömmlichen Sanierungsprogrammen nur unzureichend entgegenwirken kann. Daher wurde das bundesweite Programm für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Programm Soziale Stadt (SSP) - ins Leben gerufen; die vorhandenen Mängel sollen ganzheitlich angegangen werden. Die Sanierungsgebiete SSP Oststadt-West, SSP Innenstadt-West, SSP Mühlburg und SSP Rintheimer Feld werden mit diesem Programm gefördert. Wichtiger Zusatzaspekt bei diesen Verfahren ist die Möglichkeit der Förderung sozialer Mikroprojekte aus anderen Programmen (zum Beispiel „Stärken vor Ort“).
In den Städten der alten Bundesländer zeichnet sich darüber hinaus auch immer deutlicher ein Wandel der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur ab. Verluste an Unternehmen, Arbeitsplätzen und Einwohnern stellen die Kommunen vor die Herausforderung, sich an den demografischen und wirtschaftlichen Wandel anzupassen. Seit 2004 gibt es deshalb das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau-West“ (SUW). Erstes Sanierungsgebiet nach diesem Programm in Karlsruhe ist der Bereich SUW Alter Schlachthof.
Mit dem Beschluss des Gemeinderates über das Sanierungsgebiet wird im Grundbuch ein sogenannter „Sanierungsvermerk“ eingetragen. Die Eintragung dieses Sanierungsvermerkes dient zunächst als Hinweis, dass ein Grundstück im Sanierungsgebiet liegt. Der Sanierungsvermerk wird nach Beendigung des Sanierungsgebietes (Sanierungslaufzeit maximal 15 Jahre) wieder gelöscht.
Für einige Maßnahmen in Sanierungsgebieten ist die vorherige sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Je nach Maßnahme ergeben sich unterschiedliche Verfahrensanforderungen.
Im Rahmen eines Kaufvertrages wird Ihnen seitens des Notariats mitgeteilt, dass zur weiteren Abwicklung des Kaufvertrages zunächst, neben der Prüfung des etwaigen Vorkaufrechtes der Gemeinde nach §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB), meist auch eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach §§ 144, 145 BauGB (für die dort genannten Vorhaben und Maßnahmen) erforderlich ist. Das Notariat legt der Stadt hierzu den Antrag auf Genehmigung des Kaufvertrages vor.
Das Verfahren zur formellen Genehmigung ist in Abhängigkeit des Sanierungsverfahrens hinsichtlich der Dauer und des gegebenenfalls erforderlichen Prüfungsumfang (zum Beispiel bei einer erforderlichen Kaufpreisprüfung) unterschiedlich. Dieses Verfahren kann einen Monat aber auch bis zu vier Monate benötigen. Die etwaige anschließende Prüfung zum Vorkaufsrecht kann bis zu zwei weitere Monate andauern. Für Grundbucheinträge gilt meist ebenfalls eine Genehmigungsvoraussetzung.
Bei Fragen hilft das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe, 0721 133 6273.
Ebenso ist bei Vorgängen und Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen oder auch die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) betreffen, im Rahmen des Bauantragverfahrens eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 Baugesetzbuch erforderlich.
Bei umfassenden, zuvor abgestimmten und vereinbarten Gebäudemodernisierungen/-erneuerungen können gegebenenfalls auch Förderzuschüsse bis maximal 35 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden. Zumeist sind die Zuschüsse begrenzt, beispielsweise bei Gebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten auf maximal 60.000 Euro. Bei allen das Grundstück und/oder das Gebäude betreffenden Maßnahmen empfiehlt es sich, vorab Kontakt mit der Sanierungsstelle aufzunehmen. Diese informiert über die Voraussetzungen einer möglichen Zuschussgewährung oder auch zu allgemeinen Fragen bezüglich der sanierungsrechtlichen Genehmigungserfordernisse und Vorgaben. Bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen ist auch eine Beratung vor Ort möglich. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass keine Maßnahmen bezuschusst werden können, die bereits begonnen oder abgeschlossen sind.