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Bebauungsplan "Gottesaue - Ostauepark, 2. Änderung", Oststadt

Aktuell: Bebauungsplan tritt am 5. Februar 2024 in Kraft

Stadtplan
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Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist das Areal dauerhaft für Nutzungen aus dem Bereich Kinder- und Jugendarbeit bzw. Arbeit mit jungen Erwachsenen zu öffnen.

Das vormals gewerblich genutzte Gebäudeensemble soll dazu vollständig erhalten werden. Des Weiteren wird im Süden ein Baubereich definiert, der einen Ersatzbau für die Zelte und Container nördlich der Hallen ermöglicht. Die überbaubare Grundfläche wird auf 5100 m² begrenzt. Die zulässige Höhe baulicher Anlage beträgt maximal 10 Meter, abgeleitet aus der Höhe der Bestandsgebäude.

Die derzeit im hohen Maße versiegelten Freiflächen sollen schrittweise entsiegelt und als Vegetationsfläche angelegt werden. Der von Zelten und Containern eingenommene Bereich wird mittelfristig geräumt und vollständig in den Otto-Dullenkopf-Park integriert. Das Gelände südliche der Hallen wird für die Öffentlichkeit zu den Betriebszeiten besser zugänglich. Der Anfang der 2000er Jahre konzipierte große Parksee, kann in dieser Form, Größe und Lage durch den Erhalt des Hallengebäudes nicht mehr entstehen. Das Thema Wasser im öffentlichen Raum, insbesondere in der Oststadt, wird ohne Bindung an den Geltungsbereich des Bebauungsplans weiterverfolgt.

Die Planunterlagen können im Stadtplanungsamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245 eingesehen werden. Für eine persönliche Vorsprache wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 29. Oktober 2021 bis 15. November 2021

Auslegungsbeschluss: 26. Juli 2022

Offenlage: 22. August bis 30. September 2022

Satzungsbeschluss: 19. Dezember 2023

Rechtskraft: 5. Februar 2024

Kontakt

Stadtplanungsamt

Planverfahren

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