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Am Freitag, 12. Dezember 2025, wird im Klärwerk Karlsruhe ein vermuteter Blindgänger freigelegt und – sofern sich der Verdacht bestätigt – entschärft. Der Blindgängerverdacht entstand bei Bauarbeiten für ein neues Verwaltungs- und Laborgebäude im Klärwerk in Neureut.
Entwarnung: Kein Blindgänger im Karlsruher Klärwerk
Die Freilegung hat Klarheit gebracht: Im Karlsruher Klärwerk wurde kein Blindgänger gefunden. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBS) hat das verdächtige Objekt als zerschellte Granate identifiziert, die bereits abtransportiert wird. Eine Evakuierung des Klärwerks und der angrenzenden Kompostierungsanlage ist somit nicht erforderlich.
Das Objekt konnte schneller als zunächst erwartet freigelegt werden. In den vergangenen Tagen wurden bereits vorbereitende Maßnahmen getroffen. Wäre eine Entschärfung notwendig gewesen, hätte ein Sicherheitsradius um den Fundort evakuiert werden müssen. Diese Maßnahmen sind nun nicht mehr erforderlich.
Blindgängerverdacht im Klärwerk wird freigelegt
Am Freitagmorgen, dem 12. Dezember, beginnt die Freilegung des Blindgängerverdachtspunktes im Karlsruher Klärwerk. Im Rahmen von Vorbereitungen für Bauarbeiten wurde der Bereich untersucht, wobei der sogenannte Kampfmittelverdachtspunkt festgestellt wurde.
Ob es sich tatsächlich um einen Blindgänger handelt, ist derzeit noch unklar. Nach Abschluss der Freilegung wird sich zeigen, ob eine Entschärfung notwendig ist. Für diesen Fall wurden bereits Vorkehrungen getroffen: In Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg, der dem Regierungspräsidium Stuttgart angegliedert ist, wurde um den verdächtigen Bereich ein Sicherheitsradius von 450 Metern festgelegt. Dieser umfasst das gesamte Klärwerk sowie die Kompostierungsanlage Knielingen. Die Bundesstraße 36 und Wohngebäude liegen nicht innerhalb dieses Radius.
Am späten Vormittag, voraussichtlich etwa gegen 11:30 Uhr, wird feststehen, ob eine Entschärfung erforderlich ist. Um diese Zeit wird die Stadt Karlsruhe das nächste Update zum Verdacht geben. Die Kompostierungsanlage schließt vorsorglich bereits ab 11 Uhr. Auch der Betrieb des Klärwerks bleibt trotz einer möglichen Evakuierung gesichert.
Der Kampfmittelverdachtspunkt befindet sich auf dem Betriebsgelände des Klärwerkes Karlsruhe.
Noch ist es ein Verdacht. Dieser entstand bei Bauarbeiten für ein neues Verwaltungs- und Laborgebäude, das derzeit vom Tiefbauamt für das Klärwerk erstellt wird.
Um die Kampfmittelfreiheit im Baufeld einer Baumaßnahme sicherzustellen werden im Vorfeld durch ein Fachunternehmen Kampfmittelerkundungen mittels Tiefensondierungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Kampfmittelerkundungsmaßnahmen wurde ein Kampfmittelverdachtspunkt identifiziert.
Am Freitag, 12. Dezember 2025, wird der Blindgänger vom Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) Baden-Württemberg freigelegt und anschließend – sofern sich der Verdacht, dass es sich um einen Blindgänger handelt, bestätigt – entschärft.
Derzeit werden alle baubetrieblichen Vorkehrungen getroffen, um den Kampfmittelverdachtspunkt im Baufeld freizulegen. Darüber hinaus organisiert das Klärwerk Karlsruhe alle betrieblichen Belange, um den Klärwerksbetrieb während der Identifizierung und gegebenenfalls Entschärfung aufrecht zu erhalten.
Um den sondierten Kampfmittelverdachtspunkt wurde in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg ein Sicherheitsradius von 450 m definiert. Innerhalb dieses Sicherheitsradius befindet sich unter anderem die gesamte Liegenschaft des Klärwerkes und die Kompostierungsanlage Knielingen. Um die Sicherheit für die Mitarbeitenden des Klärwerkes sicherzustellen, wird am 12. Dezember 2025 ab 12 Uhr das Klärwerk evakuiert sein. Die Kompostierungsanlage wird voraussichtlich um 11 Uhr geschlossen.
Im Sperrgebiet liegen keine Wohngebiete. Eine Evakuierung von Wohnhäusern ist daher nicht notwendig.
Für den Zeitraum der Identifizierung und ggf. Entschärfung des Kampfmittels greift der Notfallplan des Klärwerkes. Über eine externe Notleitwarte, außerhalb des Sperrbereiches, werden laufende Prozesse überwacht und gesteuert.
Die Anlage wird in einen betriebssicheren Zustand gefahren.
Betriebspersonal befindet sich außerhalb des Sperrbereiches in Bereitschaft, um nach Freigabe durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst zum Klärwerk zurückzukehren und den Regelbetrieb wieder aufzunehmen.