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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Informationen zu häufigen Fragen die den Wald betreffen. Es wird kurz erläutert, was bei verschiedenen Aktivitäten im Wald zu beachten ist und wo Sie weitere Informationen zu den Themen finden.

Im Wald unterwegs...

Abbildung einer Karte der Forstreviere.

Forstrevier West
Tel: 0721 133-7360 | Fax: 0721 75099086
Sprechstunde: Dienstag 14 bis 16 Uhr
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Forstrevier Mitte
Telefon: 0721 133-7356 | Fax: 0721 75099086
Sprechstunde: Dienstag 14 bis 16 Uhr
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Forstrevier Ost
Telefon: 0721 9576961 | Fax: 0721 75099086
Sprechstunde: Dienstag 14 bis 16 Uhr
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Sie dürfen sich zu Fuß im Wald frei bewegen. Das heißt, Sie dürfen auch abseits der Wege unterwegs sein. Allerdings sind manche Bereiche zum Schutz von Wald und Natur für Waldbesuchende gesperrt, zum Beispiel: Naturschutzgebiete, Forstkulturen und Naturverjüngungen. Hier müssen Sie auf den Wegen bleiben. Das Betreten des Waldes erfolgt immer auf eigene Gefahr. Sie müssen mit waldtypischen Gefahren, zum Beispiel herabfallenden Ästen oder Schlaglöchern rechnen.

Es wäre schön, wenn Sie aus Rücksicht auf Wildtiere und Vögel während der Setz- und Brutzeit im Frühling und Frühsommer nicht abseits der Wege unterwegs sind. Jagdeinrichtungen wie Hochsitze und forstbetriebliche Einrichtungen dürfen nicht betreten werden. Klettern Sie nicht auf am Weg aufgestapeltes Holz, da die Stämme ins Rutschen kommen können. Es besteht Lebensgefahr.

Die Regelungen finden Sie im Landeswaldgesetz §37.

Im Stadtwald besteht keine Leinenpflicht für Hunde. Ihr Hund muss sich jedoch immer in Sicht- und Rufweite befinden und zuverlässig auf Kommandos reagieren. Ausgenommen sind Bereiche, die in Naturschutzgebieten liegen. Hier gilt eine Leinenpflicht.

Nehmen Sie bitte Ihren Hund an die Leine in Bereichen mit hohem Besucheraufkommen wie zum Beispiel Spielplätze, Wildgehege oder Grillhütten und wenn vielen Waldbesuchende unterwegs sind.

Bitte nehmen Sie entsprechend Rücksicht.

Sie dürfen für Ihren Eigenbedarf überall im Wald Pilze sammeln. Eine Ausnahme gilt für Naturschutzgebiete, dort müssen Sie auf den Wegen bleiben. Es dürfen kleine Mengen – zum Beispiel ein Körbchen voll – gesammelt werden.

Bei Kräutern und Pflanzen gilt ein „Handstrauß", § 40 Landeswaldgesetz.

Körbeweise Pilze ins Auto laden ist nicht erlaubt. Wenn Sie kommerziell sammeln möchten, benötigen Sie die schriftliche Erlaubnis des Forstamts.

Sie dürfen für Ihren Eigenbedarf überall im Wald Bärlauch sammeln, außer in Naturschutzgebieten. Dort ist die Entnahme von Pflanzen verboten und Sie müssen auf den Wegen bleiben.

Bei Kräutern und Pflanzen darf die gesammelte Menge einen „Handstrauß" nicht überschreiten (§40 Landeswaldgesetz). Körbeweise Bärlauch ins Auto laden ist nicht erlaubt.

Wenn Sie kommerziell sammeln möchten, benötigen Sie die schriftliche Erlaubnis des Forstamts. Vermeiden Sie beim Sammeln unbedingt geschädigte Waldbestände mit vielen umgestürzten und schräg hängenden Bäumen. Hier besteht Lebensgefahr durch umstürzende Bäume!

Sie dürfen gerne die ausgewiesenen Grillstellen nutzen, sofern diese nicht wegen erhöhter Waldbrandgefahr gesperrt sind. Die Grillstellen sind öffentlich und können nicht reserviert werden. Bitte achten Sie darauf, die Grillstelle sauber und ordentlich für nachfolgende Nutzer zu hinterlassen.

Rauchen im Wald ist vom 1. März bis zum 31. Oktober gesetzlich verboten (§ 41 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg). Feuer im Wald und außerhalb des Waldes in einem Abstand von weniger als 100 Metern ist ebenfalls verboten.

Beachten Sie unbedingt Absperrungen. Innerhalb der abgesperrten Bereiche besteht Lebensgefahr durch Baumfällungen oder andere akute Gefahren. Die Absperrungen werden entfernt, sobald die Gefahr beseitigt ist. Bei planmäßigen Fällmaßnahmen werden nach Möglichkeit Umleitungen ausgeschildert.

Bitte nehmen Sie alles was Sie mit in den Wald nehmen auch wieder mit nach Hause. Wenn Sie größere Müllablagerungen finden, können Sie dies gerne an das Forstamt melden. Entweder über die App https://feedback.karlsruhe.de/ oder direkt per E-Mail an .

Wer sich im Wald aufhält, tut dies grundsätzlich auf eigene Gefahr. Waldtypische Gefahren sind alle Gefahren, mit denen im Wald zu rechnen ist, insbesondere das Umstürzen von Bäumen (auch von toten Bäumen), das Abbrechen von Ästen, Unebenheiten oder Gräben im Gelände usw. Auch mit Beeinträchtigungen an Wegen muss im Stadtwald gerechnet werden.

Bei Wind und Sturm muss insbesondere mit erhöhten Gefahren gerechnet werden. Aktuell werden diese durch eine Vielzahl an absterbenden Bäumen erhöht.

Das Forstamt rät dringend davon ab, sich bei Wind, Sturm oder Gewittern im Wald aufzuhalten. Auch in den Tagen nach einem solchen Ereignis können noch entsprechende Auswirkungen auftreten. Das Forstamt versucht, die Waldwege so schnell wie möglich wieder frei zu räumen.

Zecken können überall in der Natur vorkommen, im Wald, auf Wiesen, im Stadtpark und auch in Ihrem Garten. Sie werden von Vögeln oder Kleintieren, wie Mäusen und Igeln transportiert. Zecken könne Krankheiten übertragen zum Beispiel die Lyme Borelliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME, Hirnhautentzündung), gegen FSME ist ein Impfung möglich.

Geeignete Vorsorgemaßnahmen sind angepasste Kleidung (lange Hosen, langärmlige Kleidung) und gegebenenfalls auch ein Anti-Zeckenmittel zum Aufsprühen. Nach dem Waldbesuch sollte der Körper komplett auf Zecken untersucht werden. Zecken, die sich bereits festgesaugt haben, sollten möglichst sofort mit einer Zeckenkarte oder einer geeigneten Pinzette entfernt werden. Die Zecke darf hierbei auf keinen Fall gequetscht werden. Merken Sie sich die Einstichstelle der Zecke, suchen Sie bei Auffälligkeiten und Beschwerden einen Arzt auf.

Informationen des Robert-Koch-Instituts zu Schutzmaßnahmen

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