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Der Energieleitplan der Stadt Karlsruhe

Der Energieleitplan mit integrierter kommunaler Wärmeplanung ist ein wichtiger Schritt zur Klimaneutralität der Stadt Karlsruhe bis 2040. Zwei Fachbüros haben den Plan für die Stadt Karlsruhe erstellt. Entstanden sind ein Bericht sowie umfangreiche digitale Karten. Der Energieleitplan ist ein strategisches Planungsinstrument für die kommunalen Akteur*innen zur zukünftigen Energieversorgung. Mit dem Plan wird in den nächsten Jahren weitergearbeitet und Lösungen für die Wärmeversorgung entwickelt.

Symbolbild für den Energieleitplan der Stadt Karlsruhe - Turmbergblick

Energieleitplan der Stadt Karlsruhe im Gemeinderat verabschiedet

Mit mehrheitlicher Zustimmung votierte der Gemeinderat am 28.11.2023 für den vorgelegten Energieleitplan der Stadt Karlsruhe. Hier finden Sie das Abstimmungsergebnis unter TOP 14. Der Energieleitplan wurde zum Jahresende 2023 beim Land Baden-Württemberg eingereicht.

Öffentliches Klimaforum zum Energieleitplan am 4. Oktober 2023

Im Rahmen eines Klimaforums zum Energieleitplan wurde der Entwurf des Energieleitplans der Öffentlichkeit vorgestellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger waren eingeladen sich zu informieren und Fragen zu stellen.

Zu den Fragen

Videostatement der Vortragenden

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Häufige Fragen zum Energieleitplan und zur kommunalen Wärmeplanung

Grundlegende Fragen

Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg (KlimaG BW) verpflichtet die Stadtkreise und großen Kreisstädte, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und mögliche Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und damit eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 zu entwickeln. Diese kommunale Wärmeplanung muss bis Ende des Jahres beim Land Baden-Württemberg über das Regierungspräsidium eingereicht werden. Nach dem KlimaG BW ist der Wärmeplan regelmäßig alle sieben Jahre fortzuschreiben. Im Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzepts 2030 der Stadt Karlsruhe wurde bereits im Jahr 2020 die Erstellung eines Energieleitplans beschlossen. Die Maßnahme sieht vor, dass hier neben dem Bereich Wärme auch der Bereich Strom betrachtet wird. Deshalb erstellt die Stadt Karlsruhe nicht nur einen Wärmeplan sondern einen „Energieleitplan“.

Der Energieleitplan unterstützt die kommunalen Akteur*innen bei der strategischen Entwicklung von Lösungen zur künftigen Energieversorgung in Quartieren und Stadtgebieten. Der Energieleitplan wird auch die Grundlage zur Auswahl von Energiequartieren für die Durchführung gezielter Sanierungskampagnen. Darüber hinaus soll er für Gebäudeeigentümer*innen sowie Energieversorger*innen (insbesondere die Stadtwerke Karlsruhe) eine Grundlage zur Entwicklung vernetzter und regenerativer Energieversorgungslösungen darstellen. Eine verbindliche Aussage zur Versorgung eines Gebietes mit einer vorgeschlagenen Lösung enthält der Energieleitplan nicht. Alle Vorschläge bedürfen zunächst einer eingehenden Prüfung.

Der Energieleitplan soll als strategisches Planungswerkzeug für Klimaschutzmaßnahmen in der Wärme-, Kälte- und Stromversorgung von Quartieren dienen. Das auf interaktiven Karten basierende Instrument enthält für das gesamte Stadtgebiet Analysen zum Wärme- und Strombedarf und dessen Deckung nach Energieträgern. Gleichzeitig werden Potenziale regenerativer Energien für die lokale Wärme-, Kälte- und Stromversorgung aufgezeigt. Daraus abgeleitet wird ein Szenario, wie bis 2040 eine klimaneutrale Energieversorgung erreicht werden kann. Zu den Stellschrauben gehören Effizienzmaßnahmen wie z. B. eine erhöhte Gebäudesanierungsrate sowie der Einsatz klimafreundlicher Technologien für die Wärme- als auch die Stromversorgung.

Ein kommunaler Wärmeplan im Sinne des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg ist für Gemeinden ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickeln die Gemeinden eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und tragen damit zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 bei.

Auf Basis der Erhebung des Wärmebedarfs und der vorhandenen Gebäudetypen und der Baualtersklassen sowie der vorhandenen Versorgungsstruktur wird eine Bestandsanalyse erstellt. Gleichzeitig werden die Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Abwärme in einer Potenzialanalyse herausgearbeitet.

In einem daraus abgeleiteten Szenario für das Jahr 2040 wird die Entwicklung des Wärmebedarfs dargestellt und die zur klimaneutralen Bedarfsdeckung notwendige Versorgungsstruktur aufgezeigt.

Hierauf aufbauend werden im kommunalen Wärmeplan mögliche Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und damit einhergehend zur Reduzierung und klimaneutralen Deckung des Wärmeenergiebedarfs entwickelt. Es sind mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.

Wie im Klimaschutzkonzept 2030 der Stadt Karlsruhe aus dem Jahr 2020 gefordert, betrachtet der Energieleitplan der Stadt Karlsruhe über den Bereich Wärme hinaus auch den Bereich Strom, da mit steigender Anzahl von Wärmepumpen und dem weiteren Ausbau der Elektromobilität auch die Menge an benötigtem erneuerbar erzeugtem Strom stark ansteigen wird. Deshalb wird auch der Strombedarf des Stadtgebiets berücksichtigt und ermittelt, wie dieser über erneuerbare Energien gedeckt werden kann.

Der Energieleitplan mit kommunaler Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Mit diesem erlangt die Stadt einen Überblick über die energetischen Möglichkeiten auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2040. Als Grundlage für die kommunale Wärmeplanung wird das Stadtgebiet vor allem auf Basis von Wärmedichten und Gebäudestrukturen in Eignungsgebiete unterteilt. Diese zeigen, ob ein Gebiet theoretisch für Einzelbeheizung, Fernwärme- oder Nahwärmeerschließung geeignet ist. Darauf aufbauend werden die Stadt, die Stadtwerke Karlsruhe GmbH und die KEK (Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH) planerisch weiterarbeiten und Konzepte für den koordinierten Fern- oder Nahwärmeausbau erstellen. Der Energieleitplan wird den Bürger*innen somit Orientierung geben, in welchen Bereichen sie zum aktuellen Planungsstand auch zukünftig eine dezentrale Heizungslösung für ihr Gebäude finden müssen. Der Energieleitplan kann aufgrund seiner Eigenschaft als strategisches Planungsinstrument noch keine Empfehlung oder gar verbindliche Aussage für einzelne Haushalte in Bezug auf eine kurzfristige Heizungsumstellung geben.

Antworten auf Fragen zum aktuellen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), Informationsveranstaltungen sowie Beratungen zu dezentralen Heizungslösungen erhalten Sie bei der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur.

Im Energieleitplan werden fünf Maßnahmen als Startermaßnahmen benannt. Für diese beginnen laut Landesvorgabe innerhalb der nächsten fünf Jahre die konkreten Planungen. Als nächster Schritt werden vier Machbarkeitsstudien für potenzielle Nahwärmenetze von der Stadt Karlsruhe in Auftrag gegeben. Nach den strategischen Planungen der Stadtwerke Karlsruhe GmbH wird der Ausbau und die Nachverdichtung des Fernwärmenetzes nach gestuften Prioritäten weiterverfolgt.  Bis die Umsetzung eines Fernwärme- oder Nahwärmeanschlusses an einzelnen Gebäuden realisiert wird, ist entsprechend noch einige Vorlaufzeit notwendig. In den Eignungsgebieten für Einzelheizungslösungen wird voraussichtlich weiterhin eine dezentrale Heizungslösung notwendig sein.

Der Energieleitplan der Stadt Karlsruhe integriert die kommunale Wärmeplanung gemäß des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW). Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes nimmt Bezug auf die Kommunale Wärmeplanung, ist aber nicht unmittelbare Rechtsgrundlage für den Energieleitplan. Der "Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG-E) sieht vor, dass alle Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2026 einen solchen kommunalen Wärmeplan erstellen müssen. Gemeinden, die bereits einen solchen Plan gemäß Landesrecht erstellt haben oder in Kürze verabschieden, müssen voraussichtlich keinen neuen Plan erstellen. Der kommunale Wärmeplan – und somit auch der Energieleitplan der Stadt Karlsruhe – wird somit voraussichtlich diese Pflicht bereits erfüllen.
Der kommunale Wärmeplan selbst wird aller Voraussicht nach ein informeller Plan ohne rechtliche Außenwirkung bleiben. Das bedeutet, dass allein der Beschluss eines Wärmeplans noch nicht unmittelbar die Anwendung des GEG bezüglich bestehender Gebäude auslöst. Hierzu bedarf es, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans, einer zusätzlichen, optionalen Entscheidung der Gemeinde zur Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder von Wasserstoffnetzausbaugebieten (siehe § 26 WPG-E). Erst mit dieser Entscheidung, die einer kommunalen Satzung gleicht, wird das GEG für Bestandsgebäude in den ausgewiesenen Gebieten „scharfgeschaltet“. Und erst damit gelten einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung in einem solchen Gebiet die entsprechenden Regelungen und Übergangsfristen des GEG zum Heizungstausch (§ 71 Abs. 8 GEG).

In ihrem Energieleitplan hat die Stadt Karlsruhe die in § 27 Abs. 5 KlimaG BW vorgegebenen Datenschutzmaßnahmen berücksichtigt. Die gebäudescharf übermittelten Daten der Schornsteinfeger zu Heizungsart, -alter und Leistung der Heizungsanlagen sowie gebäudescharfe Stromnutzungsdaten und die zur Verfügung gestellten Energieverbrauchsdaten von Unternehmen wurden lediglich zur Erstellung des Plans genutzt und werden ausschließlich zu größeren Einheiten zusammengefasst im Energieleitplan öffentlich dargestellt und nach Erstellung des Plans vollständig gelöscht. Die Wärmeverbrauchsdaten der einzelnen Haushalte wurden nicht erhoben. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben, werden gewahrt.

Fragen zu Fern- und Nahwärme

Fernwärme bezeichnet die Versorgung von Gebäuden mit Wärme zum Heizen und Warmwasser. Sie wird überwiegend durch erdverlegte, isolierte Rohrleitungen direkt in die angeschlossenen Wohngebäude geleitet. Beziehende von Fernwärme brauchen daher zu Hause keine eigene Heizanlage. Das Haus wird direkt an das zentrale Wärmenetz in Karlsruhe angebunden. Fernwärme wird entweder in Heizkraftwerken gewonnen oder es wird die Wärme genutzt, die bei industriellen Prozessen anfällt.
Nahwärmenetze sind eigene kleinere Wärmenetze, oft auf Quartiersebene oder für einzelne Straßenzüge. Es gibt keine hydraulische Verbindung mit dem zentralen Fernwärmenetz. Häufig haben diese Netze eine eigene Wärmeerzeugung und ein anderes Temperaturniveau. Welche Energieträger und welches Temperaturniveau in Frage kommen, hängt immer von den Gegebenheiten im betrachteten Quartier ab, von den Gebäudestrukturen sowie von der benötigten Wärmedichte und muss im Einzelfall geprüft werden. Als Wärmequelle kommen beispielweise Geothermie, auch in Kombination mit Hybrid-Modulen (PVT-Module), die neben Strom auch Wärme produzieren können, Solarthermie oder Abwärmepotenziale aus Abwasser und Industrie in Betracht. Nahwärmenetze können auch über die Fernwärme gespeist werden. Hierbei werden nicht einzelne Gebäude an das Fernwärmenetz direkt angeschlossen, sondern ganze Areale über eine zentrale Übergabestation mit der Wärme aus dem Fernwärmenetz versorgt. Von dieser Übergabestation aus wird ein eigenes, kleineres Wärmenetz bedient. Dies wird in einigen Arealen der Stadt bereits von den Stadtwerken praktiziert.

In der Strategie der Stadtwerke ist der Wegfall des Rheinhafendampfkraftwerks (RDK) für das nächste Jahrzehnt berücksichtigt. Die Stadtwerke werden die Transformation schaffen und gemeinsam mit der EnBW nach Ersatzlösungen suchen. Deshalb haben EnBW und die Stadtwerke Karlsruhe auch die Geothermie-Aufsuchungsrechte im Rheinhafen beantragt und den Zuschlag erhalten. Die Tiefengeothermie wird längerfristig eine zentrale Rolle spielen und einen größeren Teil der wegfallenden Abwärmequellen ersetzen. Deshalb ist auch das Thema regionale Kooperation und das Nachdenken über gemeinsame Wärmeverbundlösungen ein wichtiger Aspekt. Für den Landkreis Karlsruhe wurde beispielsweise berechnet, dass fast 50 % des Wärmebedarfs über Tiefengeothermie gedeckt werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Deshalb wird hier auch ein größerer Wärmeverbund zwischen einigen Städten zur Tiefengeothermienutzung geplant. Für Karlsruhe steht außer Frage, dass Tiefengeothermie die beste Alternative für den Wegfall des RDK ist. Die SWK hat ihr Wärmeerzeugungsportfolio bereits in der Vergangenheit diversifiziert und wird diesen Weg auch zukünftig fortsetzen. Konkrete Planungen und Vorbereitungen laufen hinsichtlich Geothermie, Großwärmepumpe, Wärmespeichern für die Spitzenlast und einer H2-ready KWK-Anlage. Für die Mineralölraffinerie Mittlerer Oberrhein (MiRO) ist im Energieleitplan grundsätzlich die Annahme hinterlegt, dass diese als Abwärmequelle bis 2040 zur Verfügung steht. Die Stadtwerke gehen davon aus, dass der Produktionsstandort mit angepassten Produktionsprozessen und Produkten auch im nächsten Jahrzehnt bestehen bleibt und dass weiterhin in gewissem Umfang Abwärme entsteht.

Im Zuge der laufenden Nachverdichtung können bereits jetzt schon bei unmittelbarer Nähe zu Fernwärmeleitungen Anträge auf einen Fernwärmeanschluss gestellt werden. In den vorgesehenen Prüfgebieten für eine Fernwärmerweiterung werden die Stadtwerke die jeweiligen Bewohner*innen nach Abschluss der Machbarkeitsprüfung über die Ausbaupläne und Anschlussmöglichkeiten gezielt informieren.

Nein, das wird nicht machbar sein. Nicht alle Gebäude der rot gefärbten Flächen werden zu 100 % an das Fernwärme-Netz angeschlossen werden können.
Einzelne Häuser können aufgrund ihrer Lage, ihres Energieverbrauchs oder aufgrund anderer Restriktionen leitungstechnisch nicht mit vertretbarem Aufwand an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Auch können in Einzelfällen aus hydraulischen Gründen ggf. einzelne Gebäude nicht aus dem zentralen Fernwärmenetz bedient werden. Andererseits sind bereits heute und werden auch zukünftig Gebäude an die Fernwärme angeschlossen (werden), die nicht in Rot hinterlegten Flächen liegen. Um hierzu jeweils detaillierte und gebäudescharfe Aussagen zu machen, sind im Rahmen der Umsetzung des Energieleitplans weitere Untersuchungen und Prüfungen notwendig.

Fragen zu Nahwärme

Wenn bei Ihnen ein zeitnaher Heizungstausch ansteht, kann es Sinn machen jetzt eine Wärmepumpe zu installieren. Hierzu empfehlen wir eine individuelle und unabhängige Beratung z. B. durch die KEK. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht mit Sicherheit zu sagen, ob und wo genau ein Nahwärmenetz gebaut werden kann. Dies wird zuerst anhand von Machbarkeitsstudien geprüft. Erst im Falle eines positiven Ergebnisses können die nächsten Schritte auf dem Weg zum Bau geplant werden.

Wenn bei Ihnen ein zeitnaher Heizungstausch ansteht, bleibt zum jetzigen Stand nur der Austausch gegen eine Einzelheizung. Die Wärmeerzeugung sollte – abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort – im besten Fall durch eine Wärmepumpe erfolgen. Es wird eine individuelle und unabhängige Beratung zum Beispiel durch die KEK empfohlen.

In einem Energiequartier werden mögliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von CO2-Emmissionen allgemein erhoben und zur Umsetzung gebracht. Im ersten Schritt wird ein Quartierskonzept erstellt, das vor allem die Potentiale einer klimaneutralen Wärmeversorgung sichtbar macht. Das begleitende Sanierungsmanagement setzt das Konzept um und koordiniert die geplanten Maßnahmen. Dabei werden die lokale Bevölkerung und wichtige Akteure wie Ortsverwaltungen oder Bürgervereine mit einbezogen. Es finden lokal Informationsveranstaltungen und Beratungskampagnen statt.

Die Frage, ob eine Pflicht zum Anschluss an ein Wärmenetz bestehen wird – sollte eines angeboten werden – wird im Energieleitplan nicht behandelt, da es sich beim Energieleitplan um eine strategische Planungsgrundlage handelt.
Sie können bei einem Fernwärmeangebot nach wie vor frei entscheiden, welche Art der Wärmeversorgung Sie für Ihr Haus wählen.
Ob für einzelne Nahwärmegebiete ggf. ein Anschluss- und Benutzungszwang ausgesprochen wird, ist von vielen Faktoren, unter anderem auch politischen Rahmenbedingungen und noch zu treffenden politischen Entscheidungen abhängig. Sie kann derzeit nicht beantwortet werden.

Sonstige Fragen

Wasserstoff ist für die stoffliche Nutzung in chemischen Prozessen von größter Bedeutung und ebenso ein wichtiger Energieträger für Hochtemperaturprozesse der Industrie. Eine Erweiterung oder eine großflächige Transformation des Erdgasnetzes in ein Wasserstoffnetz zur Versorgung von Wohngebäuden ist bisher nicht vorgesehen und wurde auch im Energieleitplan nicht untersucht. Nach derzeitigem Stand ist der flächendeckende Einsatz von Wasserstoff als Energiequelle für die Wärmeversorgung in der Einzelhausversorgung aus wirtschaftlichen und Energieeffizienz-Gründen nicht sinnvoll. Bei der Beheizung von einzelnen Gebäuden wird Wasserstoff deshalb zunächst keine Rolle spielen. Wasserstoff kann aber als Energieträger in der Spitzenlastversorgung für die Fernwärme durch Kraft-Wärme-Kopplung in Zukunft ein sinnvolles Einsatzgebiet bekommen. Gegebenenfalls und nur im Einzelfall, beispielsweise zur Erschließung eines neu ausgewiesenen Industrie-/Gewerbegebietes (z. B. Gottesauer Feld Neureut), ist der Neubau von Gas/H2-Netzen vorstellbar.

Alle Details z. B. zur möglichen Bohrtiefe und geschätzten Entzugsleistung können interessierte Bürger*innen für ihre Grundstücke direkt aus dem ISONG (Informationssystem für oberflächennahe Geothermie) entnehmen: https://isong.lgrb-bw.de/  
Anträge auf Genehmigungen für Geothermiebohrungen können Bürger*innen bei der unteren Wasserbehörde stellen. Hier finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen zur Nutzung von Geothermie: https://www.karlsruhe.de/umwelt-klima/umweltschutz/geothermie

In solchen Fällen empfiehlt sich die Inanspruchnahme einer unabhängigen Beratung, z. B. der KEK. Hier kann im Einzelfall auch auf andere CO2-arme Wärmeträger zurückgegriffen werden, wie z. B. Holz.

Die Genehmigungsbedingungen für Solarthermie und Photovoltaik haben sich deutlich verbessert. Anlagen sind nun regelmäßig zu genehmigen und die Erfahrung zeigt, dass sich inzwischen viele Anlagen realisieren lassen, die vorher nicht genehmigungsfähig waren. Der Denkmalschutz ordnet sich dabei nicht dem Energieleitplan unter. Es muss jeweils ein möglichst guter Kompromiss gefunden werden, der beide Belange berücksichtigt.
Auch für denkmalgeschützte Gebäude wird es Lösungen geben. Beispielsweise ist eine Innendämmung auch im Denkmalschutz möglich, Wärmepumpen werden effizienter und können auch mäßig gedämmte Gebäude beheizen. In solchen Fällen, wo viele Einschränkungen zusammenkommen, müssen Einzellösungen gefunden werden. Auch hier lohnt sich eine unabhängige Beratung, z. B. der KEK.

Kontakt

Umwelt- und Arbeitsschutz

Team Energieleitplan

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