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Werden Sie ein Teil Deutschlands

Durch die Einbür­ge­rung werden Sie gleich­be­rech­tigte Bürgerin oder gleich­be­rech­tig­ter Bürger un­se­res Landes mit allen Rechten und Pflichten als deutsche ­Staats­bür­ge­rin oder deutscher Staats­bür­ger.

Einbürgerung

Das Bild zeigt mehrere Dokumente, die für eine Einbürgerung benötigt werden.

Rechte und Pflichten

Sie werden damit ak­ti­ver Teil der Gesell­schaft und können zum Beispiel in den Ge­mein­den, in den Ländern und auf Bundes­ebene wählen. Sie können auch selbst für ein Parlament kandi­die­ren und damit Ihre ­In­ter­es­sen aktiv vertreten. Sie gehören zur Europäi­schen Union, genießen Freizü­gig­keit in Europa und können auch außer­halb un­se­res Kontinents ohne Visum in viele Länder reisen. Auch Ihren ­Be­ruf können Sie frei wählen.
 

Ablauf und Beratung

Sie kennen alle diese Vorteile schon, wissen aber nicht, wie die Ein­bür­ge­rung funktio­niert und welche Voraus­set­zun­gen Sie er­fül­len müssen? Dann lesen Sie bitte weiter.

Es ist uns ein Anliegen, Sie umfassend und kompetent zu beraten. Mit diesen Infor­ma­tio­nen möchten wir Ihnen möglichst viele Ihrer Fra­gen beant­wor­ten. Weitere Fragen beant­wor­ten wir Ihnen gerne bei einem persön­li­chen Gespräch. Eine vorhe­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung ist dazu unbedingt erfor­der­lich.

Bevor ein Antrag auf Einbür­ge­rung gestellt wird ist es sinnvoll, einen Beratungs­ter­min zur Überprü­fung der Erfolgs­aus­sich­ten zu verein­ba­ren.

Ein Einbür­ge­rungs­an­spruch besteht, wenn die im Gesetz genannten Voraus­set­zun­gen erfüllt sind. Besteht kein Einbür­ge­rungs­an­spruch, kann eine Ermes­sen­sein­bür­ge­rung in Betracht kommen.

Weitere Informationen

Einbürgerung mit Anspruch

Einbürgerung ohne Anspruch

Zum verbind­li­chen Nachweis über den Besitz der deutschen Staats­an­ge­hö­rig­keit wird auf Antrag ein Staats­an­ge­hö­rig­keits­aus­weis ausge­stellt.

Weitere Informationen

Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Eine deutsche Person, die als Kind auslän­di­scher Eltern auch eine auslän­di­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besitzt, hat nach Erreichen der Volljäh­rig­keit schrift­lich zu erklären, ob sie die deutsche oder die auslän­di­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit behalten will.

Kontakt

Ordnungs- und Bürgeramt

Staatsangehörigkeitsbehörde

Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe

Bürgerdienste

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