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Jugend- und Heimerzieher*in

Dieser Ausbil­dungs­be­ruf wird bei der Sozial- und Ju­gend­be­hörde, beim Stadt­ju­gend­aus­schuss Karlsruhe e.V. und beim Stadtamt Durlach angeboten. Du liebst die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und lässt dich auch durch Stress nicht aus der Ruhe bringen? Dir fällt es leicht, dich in andere hineinzuversetzen, du übernimmst gerne Verantwortung und punktest durch deine freundliche und soziale Art deinen Mitmenschen gegenüber? Dann ist dieser Ausbildungsberuf dein perfektes Match!

Talente im Umgang mit Kindern und Jugendlichen gesucht!

Als Jugend- und Heimerzieher*in begleitest du Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag, unterstützt sie in ihren Fähigkeiten und Kompetenzen, planst Angebote und stehst als Ansprechperson bei Anliegen jeglicher Art zur Seite.

Durch die Ausbildung lernst du selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs-, Förder- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen, wie beispielsweise:

  •  Begleitung und Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden auf dem Weg zur Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit
  • Organisation und Umsetzung von Freizeit- und Ferienaktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Musik und Kunsthandwerk
  • Hilfestellung bei der schulischen und beruflichen Entwicklung
  • Beobachtung, Analyse und Dokumentation des Verhaltens

Diese Ausbildung bereitet dich auf die Tätigkeiten einer Fachkraft für sozial- und sonderpädagogische Maßnahmen der Erziehungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und auf die Arbeit in Schülerhorten und Kindertagesstätten vor. Darüber hinaus befähigt dich die Ausbildung Leitungs- und Verwaltungsaufgaben zu übernehmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Tätigkeiten im sozialpädagogischen Berufsfeld stehen.

Voraussetzungen

  • Mittlere Reife
  • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige geeignete praktische Tätigkeit in Einrichtungen und Diensten des Sozialwesens, mit Abitur ist der Nachweis einer mindestens sechsmonatigen geeigneten praktischen Tätigkeit in Einrichtungen und Diensten des Sozialwesens ausreichend
  • die Bewerbenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein

Wichtig: Die Zusage für einen Schulplatz an der Fachschule für Sozialwesen des Bildungszentrums Schloss Flehingen ist zwingend erforderlich (bitte rechtzeitig direkt dort bewerben). Sollte diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, reicht vorerst die Mitteilung über die Beantragung eines Schulplatzes. Erhaltene Zusagen dann bitte umgehend nachreichen. 

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsvergütung (ab März 2024)

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro

Ausbildungsgliederung

Der Unterricht an der Fachschule für Sozialwesen des Bildungszentrums Schloss Flehingen erfolgt berufsbegleitend. In 14-tägigem Rhythmus finden in der Regel jeweils zwei Unterrichtstage statt. Zusätzlich werden ungefähr fünf Blockwochen im Jahr festgesetzt. 

Die Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist verpflichtend. Zum Konzept der Schule gehört auch, dass die Auszubildenden während der Blockwochen im Bildungszentrum übernachten (die Kosten hierfür werden zum Teil vom Regierungspräsidium erstattet).

Bei der Sozial- und Jugendbehörde und beim Stadtamt Durlach wird der praktische Teil der Ausbildung zweieinhalb Jahre in einem städtischen Schülerhort (Altersgruppe sechs bis zwölf Jahre) und sechs Monate in einer städtischen Kindertagesstätte (Altersgruppe eins bis sechs Jahre) absolviert.

Wichtig - bitte beachten!

Interessierte müssen sich sowohl bei der betrieblichen Ausbildungsstelle (Sozial- und Jugendbehörde, Stadtjugendausschuss e.V. oder Stadtamt Durlach), sowie auch beim Bildungszentrum Schloss Flehingen als schulischem Ausbildungsträger bewerben

Schulgeld wird für die Ausbildung nicht erhoben. Verwaltungs- und Sachkostengebühren betragen derzeit 450 Euro jährlich. Eine einmalige Prüfungsgebühr in Höhe von 350 Euro wird am Ende der Ausbildung erhoben (Änderungen vorbehalten). Die Stadt Karlsruhe übernimmt die jährlichen Verwaltungs- und Sachkostengebühren sowie die einmalige Prüfungsgebühr als freiwillige Zusatzleistung für ihre Auszubildenden.

Ausbildungsbeginn

1. September

Spürst du schon die Vibes?

Jetzt online bewerben...

... bei der Sozial- und Jugendbehörde

 

 

 

Noch Fragen?

Kontakt

Sozial- und Jugendbehörde

Tanja Riffel

Ansprechperson für Ausbildungsberufe

Kontakt

Ansprechperson für Ausbildungsberufe - StJA

Nina Schmidt

Moltkestraße 22
76133 Karlsruhe

Kontakt

Stadtamt Durlach

Katja Braun

Ansprechperson für Ausbildungsberufe

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