Talente im Umgang mit Kindern und Jugendlichen gesucht!
Als staatlich anerkannte*r Erzieher*in bist du befähigt, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Du sammelst während deiner Ausbildung praktische Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren, von drei bis sechs Jahren sowie Kindern im Grundschulalter.
Deine Tätigkeiten sind breitgefächert und hängen mit dem Alter der Kinder und Jugendlichen zusammen. So zählen zu deinem Aufgabenschwerpunkt in der Kindertagesstätte (Kinder bis sechs Jahre) folgende Inhalte:
- Umsetzung des Orientierungsplans von Baden-Württemberg für Bildung und Erziehung (wie zum Beispiel die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Eltern und eine weitergehende Verzahnung von Kindergarten und Grundschule)
- Planung der pädagogischen Arbeit nach unterschiedlichen Konzepten (beispielsweise nach dem Situationsansatz in Anlehnung der Bildungs- und Lerngeschichten nach Margarete Carr oder nach dem infans-Konzept der Frühpädagogik)
- Gestaltung des Tagesablaufs mit gezielten Impulsen, Aktivitäten und Übergängen (zum Beispiel essen, schlafen, Bring- und Abholsituationen)
- Eingewöhnung nach dem Berliner Modell
- Pflegerische Tätigkeiten (beispielsweise Wickeln)
- Raumgestaltung
Während deines Einsatzes im Schülerhort (Kinder von sechs bis zwölf Jahre) befasst du dich dagegen mit folgenden Schwerpunkten:
- Durchführung von Angeboten und Freizeitaktivitäten innerhalb und außerhalb der Einrichtung
- Begleitung beim Mittagessen und Freispiel
- Hausaufgabenbetreuung
- Kooperation mit Eltern, Schulen und Fachstellen
- Raumgestaltung
Auch eröffnet sich dir die Möglichkeit während deiner Ausbildung verschiedene Fortbildungen zu besuchen.
Voraussetzungen:
- Realschulabschluss oder Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines achtjährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
und
- der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen*Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes
oder
- ein Berufsabschluss als Kinderpfleger*in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung
oder
- die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist
oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
- eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagespflegeperson mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagespflegeperson lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend
oder
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann
oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
- die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Die Bewerbenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Ausbildungsvergütung (ab März 2024):
- 1. Ausbildungsjahr: 1.340,69 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 1.402,07 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.503,38 Euro
Die Sozial- und Jugendbehörde übernimmt die jährlichen Verwaltungs- und Sachkostengebühren sowie die einmalige Prüfungsgebühr als freiwillige Zusatzleistung für ihre Auszubildenden.
Ausbildungsbeginn
1. September