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Abschleppen droht jetzt früher

Parkschilder Ab Juli: Falschparkern an Car-Sharing-Plätzen droht in Stundenfrist Abschleppen. © Stadt Karlsruhe, Georg Hertweck

Seit Erhöhung verschiedener Bußgeldsätze für Falschparken müssen Verkehrssünder für bestimmte Vergehen tiefer als zuvor in die Tasche greifen. Richtig teuer wird es vor allem, wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss.

Das Ordnungs- und Bürgeramt geht transparent damit um, wenn es um die Gründe für die Vollstreckungsmaßnahme Abschleppen geht. So sind alle Abschleppgrundsätze unter www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/verkehr/3-gvd-abschlepprl.de veröffentlicht. „Wir wollen klar aufzeigen, wann Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit welchen Folgen rechnen müssen, wenn sie sich nicht regelkonform verhalten“, betont Ordnungsdezernent Dr. Albert Käuflein.

Nachdem schon im März sowie Oktober 2021 die Abschleppgrundsätze angepasst wurden, folgt nun ab Juli eine weitere Änderung. Dies betrifft das Falschparken in Bewohnerzonen sowie auf Carsharing-Parkplätzen. Ab Juli droht beim Falschparken in einem Anwohnerbereich bereits nach einer Stunde eine Abschleppmaßnahme. Zuvor wurden unberechtigte Dauerparker erst am darauffolgenden Tag abgeschleppt. Auch auf Carsharing-Parkplätzen kann ab Juli bereits nach einer Stunde und nicht wie bislang erst nach drei Stunden eine Abschleppmaßnahme eingeleitet werden. Mit der neuen Regelung reagiert die Stadt auf die sich in jüngster Zeit häufenden Beschwerden von Besitzern von Bewohnerparkausweisen über Fahrzeuge, die unberechtigt in den für sie vorgesehenen Zonen abgestellt werden. -red-/-trö-

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