Menü
eService
Direkt zu
Suche

Bewohnerparkzonen

Die Festlegung von Bewohnerparkzonen ist eine Möglichkeit, die Bewohner eines bestimmten Bereiches der Stadt durch die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern zu bevorzugen.

Das Bild zeigt eine Bewohnerparkzone in Karlsruhe.

Bewohnerparkzonen in Karlsruhe

Das Thema wurde im Zusam­men­hang mit der Legali­sie­rung des Geh­weg­par­kens immer wieder von den Bürge­rin­nen und Bürgern an die Stadt­ver­wal­tung heran­ge­tra­gen. Bewoh­ner­park­zo­nen werden ­grund­sätz­lich im Gemein­de­rat/­Pla­nungs­aus­schuss beschlos­sen.

Die jeweilige Zone beinhaltet immer auch Stell­plätze die jedem ­zu­gäng­lich sein müssen, natürlich nicht zwangs­weise ohne Park­ge­bühr. Innerhalb einer Bewoh­ner­park­zone dürfen tagsüber (von 9 bis 18 Uhr) maximal 50 Prozent der Stell­plätze für Bewoh­ner ­aus­ge­wie­sen werden. Nachts (von 18 bis 9 Uhr) dürfen 75 Prozent ­zu­guns­ten der Bewohner ausge­wie­sen sein.

Hinweis:
Die nachfolgenden Kartenübersichten haben keinen Anspruch auf Korrektheit. Maßgeblich ist immer die Beschilderung vor Ort.

Neuordnung und Neuaus­wei­sung von Bewoh­ner­park­zo­nen

Prin­zi­pi­ell kann erst nach Abschluss des Projektes „Faires Par­ken in Karlsruhe“ ein stadt­wei­tes Konzept erarbeitet werden, um die beste­hen­den Zonen anzupassen oder neue Zonen auszu­wei­sen.

Bewoh­ner­park­zo­nen führen immer zu Verdrän­gung und zu Aus­weich­ver­kehr, sodass es in der Regel keinen Sinn macht, einzelne Straßen oder Stadtteile zu betrachten. Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen müssen einge­hal­ten werden, auch dafür bedarf es ausgie­bi­ger Unter­su­chun­gen.

Die Neuordnung und Neuaus­wei­sung von Bewoh­ner­park­zo­nen ist ein mittel- bis langfris­ti­ger Prozess.

Häufig gestellte Fragen zu Bewohnerparkzonen

Nach der Umsetzung des Projektes „Faires Parken in Karls­ru­he“ (­Geh­weg­par­ken) wird das Stadt­ge­biet auf das Bewoh­ner­par­ken ­über­prüft. Die beste­hen­den Zonen werden entspre­chend der recht­li­chen Vorgaben angepasst.

Die Anordnung von Bewoh­ner­park­vor­rech­ten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stell­flä­chen und auf Grund eines erheb­li­chen all­ge­mei­nen Parkdrucks die Bewohner des städti­schen Quartier­s re­gel­mä­ßig keine ausrei­chende Möglich­keit haben, in ortsüb­lich ­fuß­läu­fig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen ­Stell­platz für ihr Kraft­fahr­zeug zu finden.

Tagsüber dürfen maximal 50 Prozent und nachts 75 Prozent der zur Ver­fü­gung stehenden Parkplätze für die Bewohner reser­vier­t wer­den.

Die Abbildung zeigt verschiene Schilder für das Parken

A

Montags bis samstags zwischen 8 und 20 Uhr muss ein Parkschein gelöst werden. Bewohner dürfen unter Vorlage des gültigen Bewoh­ner­par­k­aus­wei­ses ohne Parkschein parken.

Außerhalb der genannten Zeiten darf unein­ge­schränkt geparkt werden.

B

Alle Verkehrs­teil­neh­mer müssen von montags bis samstags zwischen 8 und 20 Uhr einen Parkschein lösen.

Außerhalb der Zeiten darf unein­ge­schränkt geparkt werden.

C

Anwohner mit einem Bewoh­ner­par­k­aus­weis dürfen ganztägig parken.

Andere Verkehrs­teil­neh­mer dürfen ausschließ­lich montags bis samstags zwischen 8 und 20 Uhr mit Parkschein parken.

 

 

Die Abbildung zeigt Schilder zum Thema Haltverbot | Bewohnerparkzonen

D

Von montags bis samstags zwischen 20 und 8 Uhr dürfen nur Bewohner parken.

Außerhalb dieser Zeiten stehen die Parkplätze unein­ge­schränkt zur Verfügung.

Be- und Entla­de­vor­gänge sind ganztägig für alle Verkehrs­teil­neh­mer erlaubt.

E

Nur Bewohner mit einem gültigen Bewoh­ner­par­k­aus­weis dürfen hier parken.

Be- und Entla­de­vor­gänge sind ganztägig für alle Verkehrs­teil­neh­mer erlaubt.

F

Nur Bewohner mit einem gültigen Bewoh­ner­par­k­aus­weis dürfen hier parken.

Das Verkehrs­zei­chen muss nicht nach jeder Kreuzung wiederholt werden. Die Zone endet erst nach der Aufhebung.

Be- und Entla­de­vor­gänge sind ganztägig für alle Verkehrs­teil­neh­mer erlaubt.

Bewohnerparkzone A1 in der Oststadt

Für die Bewohnerparkzone A1 bedeutete die Umsetzung der Radroute 15 eine notwendige Neuordnung der Bewohnerparkzone entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Für die Zone A1 mit 407 öf­fent­li­chen Stell­plät­zen bedeutete die Umsetzung der Radrou­te 15 eine notwendige Neuordnung der Bewoh­ner­park­zone entspre­chen­d ­den gesetz­li­chen Vorgaben. Der Focus lag auf der Verein­bar­keit ­der Bewoh­ner­in­ter­es­sen mit dem Schwer­punkt Nacht sowie auf den Not­wen­dig­kei­ten für die vorhan­de­nen gewerb­li­chen ­Nut­zun­gen.

Ein zusätz­li­cher ­Aus­gleich an Stell­plät­zen für die entfal­le­nen Stell­plätze in der Haid- und Neu-Straße erfolgte für die Bewohner durch Umwand­lung von Längs- in Senkrecht­par­kie­rung in der Rinthei­mer ­Straße.

  • Keine uneingeschränkte Parkierung ohne Bewirt­schaf­tung
  • Drei Sonder­stell­plät­ze ­für Carsharing in der Rudolf­straße
  • Zehn durch Parkschei­be ­be­wirt­schaf­tete Stell­plätze in Bezug auf Kirche und gewerb­li­che ­Nut­zun­gen in der Bernhard­straße
  • Liefer­be­rei­che bleiben wie bisher erhalten
  • In der Georg-Friedrich-Straße und kleinen Abschnit­ten der Ludwig-Wilhelm-Straße sind tagsüber Stell­plät­ze ­ge­büh­ren­pflich­tig ohne Bewohner frei
  • Tagsüber ist der recht­li­che Maximal­spiel­raum mit 50 Prozent Vorbehalt der Stell­plätze für die Bewohner ausge­schöpft
  • Nachts ist der recht­li­che Maximal­spiel­raum mit 75 Prozent Vorbehalt der Stell­plätze für die Bewohner ausge­schöpft

Die Neuordnung der Bewoh­ner­park­zone A 1 erfolgte zeitnah zur Um­set­zung der Radroute 15 (Umbau Karl-Wilhelm-Platz, Markie­rung ­stadt­ein­wärts) und der Schaffung der zusätz­li­chen Stell­plätze in der Rintheimer Straße.

 

Hinweis:
Die nachfolgenden Kartenübersichten haben keinen Anspruch auf Korrektheit. Maßgeblich ist immer die Beschilderung vor Ort.

 

Bewohnerparkzone A1

Die Abbildung zeigt die Bewohnerparkzone A1 Oststadt

Bewohnerparkzonen B2 und B5 in der Innenstadt

Zusammenlegung der Bewohnerparkzonen B2 und B5. Die angedachten Regelungen tragen den Interessen der verschiedenen Nutzungsgruppen zu den einzelnen Tageszeiten Rechnung.

In der Zone B2 ent­fal­len in der südlichen Waldstraße Stell­plätze und die Zone entspricht nicht mehr den aktuel­len Rand­be­din­gun­gen.

Die Zone B5 ist sehr klein, was auch in der Vergan­gen­heit, zum Beispiel während des Umbaus der Herren­straße und verschie­de­ner Baustellen, immer wie­der zu Bewoh­ner­be­schwer­den geführt hat. Hinzu kommt nun die mehr­jäh­rige Baustelle des Bundes­ge­richts­ho­fes, verbunden mit wei­te­ren entfal­len­den Stell­plät­zen in der Herren­straße. Bewoh­ne­rin­nen und Bewohner, die versucht haben in den um­lie­gen­den Parkhäu­sern einen Stellplatz anzumieten, haben ­na­hezu keine Chance, da die Betreiber mit Kurzzeit­park­plät­zen we­sent­lich mehr Geld einnehmen können, auch wenn diese zeitwei­se leer stehen.

Diesem Missver­hält­nis ­kann durch eine Zusam­men­le­gung der Bewoh­ner­park­zo­nen B2 und B5, in Zusam­men­hang mit dem Ausschöp­fen der recht­li­chen Mög­lich­kei­ten Stell­plätze zu Gunsten der Bewohner zu be­vor­rech­ti­gen, Rechnung getragen werden. Die angedach­ten Re­ge­lun­gen tragen den Interessen der verschie­de­nen ­Nut­zungs­grup­pen (Bewoh­ner/Ein­zel­han­del) zu den einzel­nen ­Ta­ges­zei­ten Rechnung.

  • Zusam­men­le­gung der bis­he­ri­gen Bewoh­ner­park­zo­nen B2 und B5
  • Keine unein­ge­schränk­te Par­kie­rung ohne Bewirt­schaf­tung
  • Drei Sonder­stell­plät­ze ­für Carsharing in der Leopold­straße
  • Liefer­be­rei­che bleiben wie im Bestand erhalten
  • In der Karlstraße, in der Sophien­straße und in der Amali­en­straße bleibt es tagsüber­ wei­test­ge­hend bei der vorhan­de­nen Gebüh­ren­pflicht ohne Bewoh­ner ­frei
  • Tagsüber ist der recht­li­che Maximal­spiel­raum mit 50 Prozent Vorbehalt der Stell­plätze für die Bewohner ausge­schöpft
  • Nachts ist der recht­li­che Maximal­spiel­raum mit 75 Prozent Vorbehalt der Stell­plätze für die Bewohner ausge­schöpft
  • Die Zahlen­dif­fe­renz der Stell­platz­an­zahl zwischen Bestand und Planung ergibt sich aus dem Abzug von 19 Stell­plät­zen in der südlichen Waldstraße, dem Abzug von 17 Stell­plät­zen in der Herren­straße und der Hin­zu­rech­nung der für Taxis reser­vier­ten Stell­plätze in der Karl­straße

 

Hinweis:
Die nachfolgenden Kartenübersichten haben keinen Anspruch auf Korrektheit. Maßgeblich ist immer die Beschilderung vor Ort.

 

Beswohnerparkzone B2 | Bestand

Abbildung der Bewohnerparkzone B2 | Bestand

Bewohnerparkzone B5 | Bestand

Abbildung der Bewohnerparkzone B2 | Bestand

Bewohnerparkzone B2 (neu) | Planung

Abbildung der Bewohnerparkzone B2 (neu) | Planung

Bewohnerparkzone K1 in der Weststadt

Das Quartier erstreckt sich vom Kühlen Krug über die Kriegsstraße bis zur Eisenlohrstraße und wird im Süden von der Wilhelm-Baur-Straße begrenzt. Die vorhandene Bebauung weist oftmals zu wenige, gar keine oder nicht nutzbare Parkflächen im privaten Bereich auf.

Die Parksi­tua­tion im Quar­tier wurde bereits vor der Umsetzung der Maßnahmen zum „Fai­ren Parken in Karlsruhe“ ausgiebig untersucht und hat sich im Anschluss für die Bewohner verschärft.

Das Quartier erstreck­t ­sich vom Kühlen Krug über die Kriegs­straße bis zur Ei­sen­lohr­straße und wird im Süden von der Wilhelm-Baur-Straße ­be­grenzt. Die vorhandene Bebauung weist oftmals zu wenige, gar keine oder nicht nutzbare Parkflä­chen im privaten Bereich auf. Gleich­zei­tig gibt es ein hohes Pendler­auf­kom­men.

Tagsüber stehen bis zu einem Drittel Pendler im Quartier. Hierbei handelt es sich um Pendler, die im Quartier arbeiten aber auch um Pendler, die mit der Straßen­bahn weiter in die Stadt fahren. Verschlech­tert hat sich die Situation für die Bewohner durch weitere Pendler nach dem Wegfall von zahlrei­chen Stell­plät­zen beim Neubau der Tief­ga­rage der Renten­ver­si­che­rung vor einigen Jahren.

Das Gebiet grenzt im Osten an die Günther-Klotz-Anlage und die Klein­gar­ten­an­la­ge ­Bei­ert­hei­mer Feld. Die Nutzungen dieser Bereiche erzeu­gen wei­tere Nutzungs­an­sprü­che an den vorhan­de­nen Parkraum, auch au­ßer­halb der Pendler­zei­ten und an den Wochen­en­den. Auffäl­lig war zum Unter­su­chungs­zeit­punkt auch eine sehr hohe Anzahl an ab­ge­stell­ten Anhängern tagsüber wie nachts. Allein in der Wil­helm-Baur-Straße standen 22 Anhänger im Bereich der Senk­recht­par­kie­rung. Bewohner die nach Hause kommen haben Schwie­rig­kei­ten einen Stellplatz zu finden. Der Parksuch­ver­kehr ist hoch.

Seit der Umsetzung der neuen Parksi­tua­tion in der Eisenlohr- und der Weltzi­en­stra­ße ­gibt es vereinzelt illegale Parkie­rungs­vor­gänge auf den Gehwe­gen und im Bereich der ausge­wie­se­nen ­Mo­tor­rad­stell­plätze.Nachts weist das Quartier ab 21 Uhr nur vereinzelt freie Stell­plätze auf. Es gibt Parksuch­ver­keh­re auch aus dem benach­bar­ten Quartier. Ab 22 Uhr bleibt die Si­tua­tion bis zu den Morgen­stun­den nahezu unver­än­dert. Es gibt we­nige illegale Parkvor­gänge. Diese Fahrzeuge stehen in der Regel bereits seit dem Nachmittag illegal. Der Wegfall der Stell­plätze in der Eisenlohr- und Weltzi­en­straße hat die Si­tua­tion verstärkt.

Neben einem hohen ­Pend­ler­auf­kom­men im östlichen Bereich des Quartiers, konnte die Be­stand­si­tua­tion in der Eisenlohr- und Weltzi­en­straße auf Grund der vorhan­de­nen Straßen­breite nicht legali­siert werden. Es gab im Rahmen der Umsetzung des Projektes „Faires Parken in Karls­ru­he“ keine vergleich­bare Situation in Bezug auf negati­ve ­Aus­wir­kun­gen für die Bewohner. Ausweich­mög­lich­kei­ten im priva­ten ­Be­reich fehlen und die Anzahl der entfal­le­nen Stell­plätze ist für das Quartier signi­fi­kant. Viele Termine vor Ort mit den Be­woh­nern wie auch mit dem ansässigen Gewerbe haben zu keiner ­Lö­sung geführt.

Herr Dr. Frank Mentrup hat sich der Situation persönlich angenommen. In diesem ­Zu­sam­men­hang einigte man sich auf die Neuaus­wei­sung einer ­Be­woh­ner­park­zone unter Einbe­zie­hung des Bürger­ver­eins und vor­be­halt­lich entspre­chen­der Begut­ach­tung der Parksi­tua­tion und der Entschei­dung durch die gemein­derät­li­chen Gremien.

  • Tagsüber­ un­ein­ge­schränkte Parkierung ohne Bewirt­schaf­tung in einigen ­Be­rei­chen um der Nutzung der Klein­gär­ten und den ansäs­si­gen ­ge­werb­li­chen Nutzungen Rechnung zu tragen
  • Zehn Sonder­stell­plät­ze ­für Carsharing in der Wilhelm-Bauer-Straße, zwei in der Ei­sen­lohr­straße und zwei in der Weltzi­en­straße
  • 26 tagsüber mit Park­scheibe bewirt­schaf­tete Stell­plätze in Bezug auf die ge­werb­li­chen Nutzungen, davon 24 in der Kriegs­straße sowie zwei ­Stell­plätze in der Eisen­lohr­straße, nachts nur für Bewoh­ner ­frei
  • Liefer­be­rei­che bleiben wie im Bestand erhalten
  • Acht tagsüber­ ­be­wirt­schaf­tete Stell­plätze in der Wilhelm-Baur-Straße in Bezug auf die gewerb­li­chen Nutzungen im Umfeld, ohne Bewoh­ner ­frei
  • Tagsüber ist der recht­li­che Maximal­spiel­raum mit 50 Prozent Vorbehalt der Stell­plätze für die Bewohner ausge­schöpft
  • Nachts ist der recht­li­che Maximal­spiel­raum mit 75 Prozent Vorbehalt der Stell­plätze für die Bewohner ausge­schöpft

 

Hinweis:
Die nachfolgenden Kartenübersichten haben keinen Anspruch auf Korrektheit. Maßgeblich ist immer die Beschilderung vor Ort.

 

Bewohnerparkzone K1 | Weststadt

Abbildung der Bewohnerparkzone K1 | Weststadt

Mobilität und Verkehr

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben