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Die Festlegung von Bewohnerparkzonen ist eine Möglichkeit, die Bewohner eines bestimmten Bereiches der Stadt durch die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern zu bevorzugen.
Das Thema wurde im Zusammenhang mit der Legalisierung des Gehwegparkens immer wieder von den Bürgerinnen und Bürgern an die Stadtverwaltung herangetragen. Bewohnerparkzonen werden grundsätzlich im Gemeinderat/Planungsausschuss beschlossen.
Die jeweilige Zone beinhaltet immer auch Stellplätze die jedem zugänglich sein müssen, natürlich nicht zwangsweise ohne Parkgebühr. Innerhalb einer Bewohnerparkzone dürfen tagsüber (von 9 bis 18 Uhr) maximal 50 Prozent der Stellplätze für Bewohner ausgewiesen werden. Nachts (von 18 bis 9 Uhr) dürfen 75 Prozent zugunsten der Bewohner ausgewiesen sein.
Hinweis:
Die nachfolgenden Kartenübersichten haben keinen Anspruch auf Korrektheit. Maßgeblich ist immer die Beschilderung vor Ort.
Prinzipiell kann erst nach Abschluss des Projektes „Faires Parken in Karlsruhe“ ein stadtweites Konzept erarbeitet werden, um die bestehenden Zonen anzupassen oder neue Zonen auszuweisen.
Bewohnerparkzonen führen immer zu Verdrängung und zu Ausweichverkehr, sodass es in der Regel keinen Sinn macht, einzelne Straßen oder Stadtteile zu betrachten. Rechtliche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden, auch dafür bedarf es ausgiebiger Untersuchungen.
Die Neuordnung und Neuausweisung von Bewohnerparkzonen ist ein mittel- bis langfristiger Prozess.
Nach der Umsetzung des Projektes „Faires Parken in Karlsruhe“ (Gehwegparken) wird das Stadtgebiet auf das Bewohnerparken überprüft. Die bestehenden Zonen werden entsprechend der rechtlichen Vorgaben angepasst.
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Tagsüber dürfen maximal 50 Prozent und nachts 75 Prozent der zur Verfügung stehenden Parkplätze für die Bewohner reserviert werden.
Montags bis samstags zwischen 8 und 20 Uhr muss ein Parkschein gelöst werden. Bewohner dürfen unter Vorlage des gültigen Bewohnerparkausweises ohne Parkschein parken.
Außerhalb der genannten Zeiten darf uneingeschränkt geparkt werden.
Alle Verkehrsteilnehmer müssen von montags bis samstags zwischen 8 und 20 Uhr einen Parkschein lösen.
Außerhalb der Zeiten darf uneingeschränkt geparkt werden.
Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis dürfen ganztägig parken.
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ausschließlich montags bis samstags zwischen 8 und 20 Uhr mit Parkschein parken.
Von montags bis samstags zwischen 20 und 8 Uhr dürfen nur Bewohner parken.
Außerhalb dieser Zeiten stehen die Parkplätze uneingeschränkt zur Verfügung.
Be- und Entladevorgänge sind ganztägig für alle Verkehrsteilnehmer erlaubt.
Nur Bewohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis dürfen hier parken.
Be- und Entladevorgänge sind ganztägig für alle Verkehrsteilnehmer erlaubt.
Nur Bewohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis dürfen hier parken.
Das Verkehrszeichen muss nicht nach jeder Kreuzung wiederholt werden. Die Zone endet erst nach der Aufhebung.
Be- und Entladevorgänge sind ganztägig für alle Verkehrsteilnehmer erlaubt.
Für die Bewohnerparkzone A1 bedeutete die Umsetzung der Radroute 15 eine notwendige Neuordnung der Bewohnerparkzone entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Für die Zone A1 mit 407 öffentlichen Stellplätzen bedeutete die Umsetzung der Radroute 15 eine notwendige Neuordnung der Bewohnerparkzone entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Der Focus lag auf der Vereinbarkeit der Bewohnerinteressen mit dem Schwerpunkt Nacht sowie auf den Notwendigkeiten für die vorhandenen gewerblichen Nutzungen.
Ein zusätzlicher Ausgleich an Stellplätzen für die entfallenen Stellplätze in der Haid- und Neu-Straße erfolgte für die Bewohner durch Umwandlung von Längs- in Senkrechtparkierung in der Rintheimer Straße.
Die Neuordnung der Bewohnerparkzone A 1 erfolgte zeitnah zur Umsetzung der Radroute 15 (Umbau Karl-Wilhelm-Platz, Markierung stadteinwärts) und der Schaffung der zusätzlichen Stellplätze in der Rintheimer Straße.
Hinweis:
Die nachfolgenden Kartenübersichten haben keinen Anspruch auf Korrektheit. Maßgeblich ist immer die Beschilderung vor Ort.
Zusammenlegung der Bewohnerparkzonen B2 und B5. Die angedachten Regelungen tragen den Interessen der verschiedenen Nutzungsgruppen zu den einzelnen Tageszeiten Rechnung.
In der Zone B2 entfallen in der südlichen Waldstraße Stellplätze und die Zone entspricht nicht mehr den aktuellen Randbedingungen.
Die Zone B5 ist sehr klein, was auch in der Vergangenheit, zum Beispiel während des Umbaus der Herrenstraße und verschiedener Baustellen, immer wieder zu Bewohnerbeschwerden geführt hat. Hinzu kommt nun die mehrjährige Baustelle des Bundesgerichtshofes, verbunden mit weiteren entfallenden Stellplätzen in der Herrenstraße. Bewohnerinnen und Bewohner, die versucht haben in den umliegenden Parkhäusern einen Stellplatz anzumieten, haben nahezu keine Chance, da die Betreiber mit Kurzzeitparkplätzen wesentlich mehr Geld einnehmen können, auch wenn diese zeitweise leer stehen.
Diesem Missverhältnis kann durch eine Zusammenlegung der Bewohnerparkzonen B2 und B5, in Zusammenhang mit dem Ausschöpfen der rechtlichen Möglichkeiten Stellplätze zu Gunsten der Bewohner zu bevorrechtigen, Rechnung getragen werden. Die angedachten Regelungen tragen den Interessen der verschiedenen Nutzungsgruppen (Bewohner/Einzelhandel) zu den einzelnen Tageszeiten Rechnung.
Hinweis:
Die nachfolgenden Kartenübersichten haben keinen Anspruch auf Korrektheit. Maßgeblich ist immer die Beschilderung vor Ort.
Das Quartier erstreckt sich vom Kühlen Krug über die Kriegsstraße bis zur Eisenlohrstraße und wird im Süden von der Wilhelm-Baur-Straße begrenzt. Die vorhandene Bebauung weist oftmals zu wenige, gar keine oder nicht nutzbare Parkflächen im privaten Bereich auf.
Die Parksituation im Quartier wurde bereits vor der Umsetzung der Maßnahmen zum „Fairen Parken in Karlsruhe“ ausgiebig untersucht und hat sich im Anschluss für die Bewohner verschärft.
Das Quartier erstreckt sich vom Kühlen Krug über die Kriegsstraße bis zur Eisenlohrstraße und wird im Süden von der Wilhelm-Baur-Straße begrenzt. Die vorhandene Bebauung weist oftmals zu wenige, gar keine oder nicht nutzbare Parkflächen im privaten Bereich auf. Gleichzeitig gibt es ein hohes Pendleraufkommen.
Tagsüber stehen bis zu einem Drittel Pendler im Quartier. Hierbei handelt es sich um Pendler, die im Quartier arbeiten aber auch um Pendler, die mit der Straßenbahn weiter in die Stadt fahren. Verschlechtert hat sich die Situation für die Bewohner durch weitere Pendler nach dem Wegfall von zahlreichen Stellplätzen beim Neubau der Tiefgarage der Rentenversicherung vor einigen Jahren.
Das Gebiet grenzt im Osten an die Günther-Klotz-Anlage und die Kleingartenanlage Beiertheimer Feld. Die Nutzungen dieser Bereiche erzeugen weitere Nutzungsansprüche an den vorhandenen Parkraum, auch außerhalb der Pendlerzeiten und an den Wochenenden. Auffällig war zum Untersuchungszeitpunkt auch eine sehr hohe Anzahl an abgestellten Anhängern tagsüber wie nachts. Allein in der Wilhelm-Baur-Straße standen 22 Anhänger im Bereich der Senkrechtparkierung. Bewohner die nach Hause kommen haben Schwierigkeiten einen Stellplatz zu finden. Der Parksuchverkehr ist hoch.
Seit der Umsetzung der neuen Parksituation in der Eisenlohr- und der Weltzienstraße gibt es vereinzelt illegale Parkierungsvorgänge auf den Gehwegen und im Bereich der ausgewiesenen Motorradstellplätze.Nachts weist das Quartier ab 21 Uhr nur vereinzelt freie Stellplätze auf. Es gibt Parksuchverkehre auch aus dem benachbarten Quartier. Ab 22 Uhr bleibt die Situation bis zu den Morgenstunden nahezu unverändert. Es gibt wenige illegale Parkvorgänge. Diese Fahrzeuge stehen in der Regel bereits seit dem Nachmittag illegal. Der Wegfall der Stellplätze in der Eisenlohr- und Weltzienstraße hat die Situation verstärkt.
Neben einem hohen Pendleraufkommen im östlichen Bereich des Quartiers, konnte die Bestandsituation in der Eisenlohr- und Weltzienstraße auf Grund der vorhandenen Straßenbreite nicht legalisiert werden. Es gab im Rahmen der Umsetzung des Projektes „Faires Parken in Karlsruhe“ keine vergleichbare Situation in Bezug auf negative Auswirkungen für die Bewohner. Ausweichmöglichkeiten im privaten Bereich fehlen und die Anzahl der entfallenen Stellplätze ist für das Quartier signifikant. Viele Termine vor Ort mit den Bewohnern wie auch mit dem ansässigen Gewerbe haben zu keiner Lösung geführt.
Herr Dr. Frank Mentrup hat sich der Situation persönlich angenommen. In diesem Zusammenhang einigte man sich auf die Neuausweisung einer Bewohnerparkzone unter Einbeziehung des Bürgervereins und vorbehaltlich entsprechender Begutachtung der Parksituation und der Entscheidung durch die gemeinderätlichen Gremien.
Hinweis:
Die nachfolgenden Kartenübersichten haben keinen Anspruch auf Korrektheit. Maßgeblich ist immer die Beschilderung vor Ort.