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Photovoltaik- und Begrünungspflicht

Die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen gilt bei der Errichtung von Gebäuden, Parkplätzen und bei Dachsanierungen. Pflichten zur Begrünung privater Grundstücke ergeben sich unter anderem aus den Bebauungsplänen der Stadt Karlsruhe und aus der Landesbauordnung. Das Bauordnungsamt ist zur Überwachung der Einhaltung der neu geschaffenen Photovoltaikpflicht neben den bereits geltenden Begrünungspflichten zuständig.

Allgemeines

Die Photovoltaikpflicht gilt für alle Neubauten und für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Sie gilt auch für den Ausbau und Anbau bei Bestandsgebäuden, wenn dadurch neue, zur Solarnutzung geeignete Flächen entstehen. Ab Januar 2023 muss auch bei jeder grundlegenden Dachsanierung eine Solaranlage installiert werden. Befreiungen können nur erteilt werden, wenn die Kosten der Anlage im vorgeschriebenen Umfang zu einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit führen. Die Pflicht gilt unter anderem dann nicht, wenn die nutzbare Dachfläche kleiner als 20 Quadratmeter ist oder das Gebäude weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche hat.

Rechtsgrundlagen für die Regelungen sind insbesondere

  • § 23 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW)
  • Photovoltaik-Pflicht-Verordnung Baden-Württemberg (PVPf-VO)

 

 

Einige Bebauungspläne enthalten Vorschriften zur Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Begrünung der Vorgärten sowie weitere Begrünungspflichten. Außerhalb der Baugrenze sind bauliche Anlagen häufig nur eingeschränkt zulässig. Hierzu sind insbesondere die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften des maßgeblichen Bebauungsplans zu beachten. Auch nach den Vorschriften der Landesbauordnung in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz sind Freiflächen als Grünflächen herzustellen. Schottergärten erfüllen die Begrünungspflichten der Bebauungspläne nicht und stellen keine zulässige Verwendung von Freiflächen dar.

Rechtsgrundlagen für die Begrünungspflicht sind insbesondere

  • die Bebauungspläne der Stadt Karlsruhe, einsehbar unter https://geoportal.karlsruhe.de/bplan/
  • § 9 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
  • § 21a Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG)

Weitere Informationen

Weitere Ansprechpartner und Informationen finden Sie auch unter:

Kontakt

Bauordnungsamt

Bereich Klimaschutz

Karl-Friedrich-Straße 14 – 18
76133 Karlsruhe

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