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Babysitterbörse

Sie suchen eine Kinder­be­treu­ung in Ihrer Nähe? Sie möchten gerne als Babysit­te­rin oder Babysitter arbeiten? In beiden Fällen sind Sie bei der Babysitterbörse genau richtig! Sie haben die Möglich­keit ihr Anliegen in Form von Angebo­ten (­Ba­by­sit­ting) oder Gesuchen (Eltern) mitzu­tei­len. Zudem können Sie an­hand verschie­de­ner Suchmög­lich­kei­ten sowohl Inter­es­sier­te aus Ihrer Umgebung unkom­pli­ziert finden, als auch von anderen ­ge­fun­den werden.

Häufig gestellte Fragen

Durch die Erstellung eines ­An­ge­bots (Baby­sit­ter/Baybsitterin) oder Gesuchs (Eltern) wird das jewei­li­ge ­An­lie­gen konkre­ti­siert. Babysit­te­rin­nen und Babysitter teilen mit, wann sie zur Verfügung stehen und Eltern können ent­spre­chend ihren Betreu­ungs­be­darf formu­lie­ren.

Wichtig: Nur mit öffent­li­chem ­An­ge­bot/Gesuch sind Sie für andere Teilneh­mende sichtbar! Wenn Sie aktuell suchen, veröf­fent­li­chen Sie daher immer mindes­tens ein Angebot/­Ge­such. Wenn Sie einen Babysit­terin/eine ­Ba­by­sit­ter­ gefunden haben und keine Anfra­gen ­mehr wünschen, stellen Sie Ihr Angebot/­Ge­such einfach auf „nicht öf­fent­lich“.

Alle Angebo­te/­Ge­su­che von an­de­ren Teilneh­me­rin­nen und Teilneh­mern finden Sie auf der Start­seite. Wenn Sie die Angebo­te/­Ge­su­che nach Stadt­teil un­d/o­der Wochentag filtern möchten, gehen Sie bitte auf „Alle ­an­zei­gen“ oder in der linken Spalte auf „Gesuche“ oder „An­ge­bo­te“.

Zu den Angeboten und Gesuchen

Die Höhe der Bezahlung wird in­di­vi­du­ell zwischen Eltern und Betreu­ungs­per­son vereinbart. Hierbei sollten Alter, Erfahrung und Quali­fi­ka­tion des Ba­by­sit­ten­den berück­sich­tigt werden. Weitere Kriterien sind An­zahl und Alter der Kinder und die Art der Betreuung (Schla­fen ­die Kinder oder sind sie während der Betreuung wach?).

Eltern sind kraft Geset­zes auf­sichts­pflich­tig gegenüber ihren Kindern. Sie haben dafür ­Sorge zu tragen, dass ihr Kind sich und andere nicht schädig­t o­der durch andere geschädigt wird. Neben dieser gesetz­li­chen Auf­sichts­pflicht gibt es auch eine vertrag­li­che Auf­sichts­pflicht, welche beim Babysit­ting greift.

Die Eltern des zu betreu­en­den Kindes können durch einen Vertrag, der schrift­lich, mündlich oder still­schwei­gend geschlos­sen werden ­kann, die Aufsichts­pflicht vorüber­ge­hend an die Betreu­ungs­per­son ­über­tra­gen. Der Umfang der Aufsichts­pflicht richtet sich unter an­de­rem nach Alter und Entwick­lungs­stand des zu betreu­en­den Kin­des.

Weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie un­ter www.jugend­recht.wordpress.com.

Jugend­li­che Betreu­ungs­per­so­nen ­be­nö­ti­gen die Einwil­li­gung einer perso­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten ­Per­son (in der Regel ist das ein Eltern­teil), um babysitten zu dürfen und somit die Aufsichts­pflicht für ein oder mehre­re Kin­der rechts­wirk­sam übernehmen zu können. Die Einwil­li­gung ­sollte in Schrift­form vorliegen. Den Eltern des zu betreu­en­den Kin­des empfehlen wir, sich diese vorab vorlegen zu lassen.

Eltern von minder­jäh­ri­gen ­Be­treu­ungs­per­so­nen sollten ihre Kinder möglichst persönlich zum ersten Termin begleiten, um die zukünf­ti­gen Arbeit­ge­ben­den sowie ­de­ren Wohnumfeld kennen­zu­ler­nen und eventuelle Abspra­chen tref­fen zu können. Zudem sollten sie stets für einen siche­ren Hin- und Rückweg ihres Kindes Sorge tragen und sich regel­mä­ßig ­über den Verlauf der Tätigkeit infor­mie­ren lassen.

Laut Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz ­dür­fen Jugend­li­che ab 15 Jahren, die nicht mehr der Voll­zeit­schul­pflicht unter­lie­gen, in der Zeit von 6 bis 20 Uhr für höchstens acht Stunden beschäf­tigt werden. Jugend­li­che, die voll­zeit­schul­pflich­tig sind, gelten ungeachtet ihres Alters vor dem Gesetz als Kinder. Sie dürfen in der Zeit von 8 bis 18 Uhr für höchs­tens zwei Stunden leichte Tätig­kei­ten (hierzu zählt Baby­sit­ting) ausüben. Dazu benötigen sie zwingend die Einwil­li­gung einer ­per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten Person.

Das Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz ­fin­den Sie unter www.gesetze-im-internet.de.

Babysit­te­rin­nen und Babysit­ter ­soll­ten vor Ausübung der Tätigkeit abklären, ob ihre Haftpflicht­ver­si­che­rung das Babysit­ting mit einschließt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es ratsam, eine erweiterte Haftpflicht für „Betreu­ung im Auftrag" abzuschlie­ßen. Minder­jäh­rige Betreu­ungs­per­so­nen ­klä­ren dies entspre­chend über ihre Perso­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten ab.

Babysittende ­sind gering­fü­gig Beschäf­tigte in Privat­haus­hal­ten. Sie müssen da­her vom Arbeit­ge­ben­den bei der Minijob­zen­trale angemel­det wer­den. Der Babysit­tende ist damit über die Minijob­zen­tra­le ­so­zial- und unfall­ver­si­chert.

Nähere Infor­ma­tio­nen finden Sie unter https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_ho­me/node.html

Rahmenbedingungen klären

Eltern und Betreu­ungs­per­son sollten sich vorab treffen und die Rahmen­be­din­gun­gen der Zusam­men­ar­beit klären. Zudem sollten ­sich Kind und Betreu­ungs­per­son zunächst im Beisein der Eltern in Ruhe kennen­ler­nen. Wie lange ein Kind braucht, um sich an die Be­treu­ungs­per­son zu gewöhnen, hängt sowohl von indivi­du­el­len Fak­to­ren, als auch von Alter/Le­ben­s­phase des Kindes ab. Je nach dem, können mehrere gemeinsame Termine nötig sein, bevor man das Kind mit dem Babysit­ten­den alleine lassen kann. Eltern kennen ihr Kind am Besten und sollten auf Ihre Intuition vertrau­en!

Erster Betreuungstermin

Beim ersten Betreu­ungs­ter­min ohne Eltern ist es ratsam, dass ­Ba­by­sit­tende und Kind im Beisein der Eltern genügend Zeit haben sich anzunähern. Sobald sich das Kind bei der Betreu­ungs­per­son ­si­cher fühlt, können sich die Eltern langsam zurück­zie­hen und schließ­lich verab­schie­den. Die Zeit mit den Eltern kann dann von Termin zu Termin schritt­weise reduziert werden. Der oder die Ba­by­sit­tende sollte jedoch mindestens fünfzehn Minuten vor dem ge­plan­ten Weggang der Eltern da sein, damit genügend Zeit für e­ven­tu­elle Absprachen bleibt.

Informationen austauschen

Eltern sollten die Betreu­ungs­per­son über Regeln und Verbote informieren, die das Kind betreffen. Je nach Alter des Kindes sollten sie diesem zu verstehen geben, dass selbige ebenso in der Sit­ting­zeit gelten.

Babysit­te­rin­nen und Babysitter sollten zudem über die üb­li­chen Rituale, zum Beispiel beim Zubett­ge­hen, Essen oder Wickeln unter­rich­tet werden.

Ferner ist es wichtig, die genauen Aufgaben der Be­treu­ungs­per­son abzuspre­chen und dement­spre­chend gewis­se Um­gangs­vor­ga­ben, zum Beispiel hinsicht­lich der Ernährung oder der Ein­nahme von Medika­men­ten mitzu­tei­len

Wenn sich Eltern und Betreu­ungs­per­so­nen hinsicht­lich der grund­sätz­li­chen Bedin­gun­gen der Zusam­men­ar­beit nicht einigen ­kön­nen, ist es ratsam, die Zusam­men­ar­beit nochmals zu überdenken und eventuell eine andere Lösung zu suchen. Das Gleiche gilt, wenn eine der Parteien sich nicht an die getrof­fe­nen ­Ver­ein­ba­run­gen.

Die Eltern sollten der Be­treu­ungs­per­son eine Liste mit Kontakt­da­ten für Notfälle oder Fra­gen bezüglich der Betreuung hinter­le­gen.

Wichtig sind die Kontakt­da­ten der Eltern selbst (beruflich und privat) und an­de­rer möglicher Ansprech­perso­nen (Groß­el­tern, Tante/On­kel oder Freunde der Familie).

Für Notfälle sollten die Kontaktdaten des be­han­deln­den Kinder­arz­tes sowie des Rettungs­diensts/Not­arzts (19 222), der Polizei (110) und Feuerwehr (112) ebenfalls auf der Liste stehen.

In Karlsruhe werden Kurse für Babysittende von der Volks­hoch­schule, dem Deutschen Roten Kreuz sowie dem Deutschen Kin­der­schutz­bund regelmäßig angeboten. Das Rote Kreuz bietet ergänzend dazu eine Babysit­tingver­mitt­lung an.

Nähere Infor­ma­tio­nen finden Sie unter:

Volkhochschule Karlsruhe: www.vhs-karlsruhe.de

Deutsches Rotes Kreuz: www.drk-karlsruhe.de

Kinderschutzbund Karlsruhe: dksb-ka.de

Nutzungsbedingungen

Betrieben wird die Babysit­ter­börse von der Stadt Karlsruhe. Ziel der Börse ist es, dass sich Anbie­te­rin­nen und Anbieter von Babysit­ter­diens­ten sowie Eltern mit entspre­chen­dem Bedarf gegen­sei­tig finden können. Dies erfolgt unter anderem per Stadt­teil­su­che, die das Zusam­men­kom­men von Eltern und Babysit­ten­den durch wohnort­nahe Sucher­geb­nis­se weiter verein­fa­chen soll. Die Stadt Karlsruhe führt keine Vertrags­be­zie­hun­gen zwischen den Teilneh­me­rin­nen und Teilneh­mern der Börse herbei, sondern stellt lediglich die Inter­net­platt­form für Gesuche und Angebote sowie zur ersten Kontakt­auf­nah­me zur Verfügung. Jegliche Vertrags­be­zie­hun­gen gehen die beiden Parteien auf eigene Veran­las­sung und Verant­wor­tung mitein­an­der ein.

Die Nutzung der Babysitterbörse ist kostenlos und für Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt. Minderjährige Babysittende versichern bei der Registrierung, dass ihre Eltern mit der Teilnahme an der Börse einverstanden sind.

Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen eingehalten werden. Nähere Informationen bezüglich minderjähriger Babysitterinnen und Babysitter siehe „FAQ".

Nutzerinnen und Nutzer können ihr Profil jederzeit wieder selbstständig löschen, wenn sie nicht mehr an der Börse teilnehmen möchten. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann jede/jeder Teilnehmende mit sofortiger Wirkung von der weiteren Nutzung der Babysitterbörse ausgeschlossen werden.

Zur Nutzung des Onlineangebots müssen bei der Registrierung persönliche Daten angegeben werden. Dies und die Nutzung der angebotenen Serviceleistung erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis durch die Nutzerinnen und Nutzer.

Die persönlichen Daten werden im Rahmen der Nutzung dieses Onlineangebots von der Stadt Karlsruhe verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen bei der Registrierung der oben genannten internen Verarbeitung den abgefragten personenbezogenen Daten und den Nutzungsbedingungen der Babysitterbörse zustimmen.

Minderjährige Babysitterinnen und Babysitter versichern, dass ihre Eltern die entsprechenden Einwilligungen geben. Alle Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit auf finden Sie auf der Datenschutzseite der Stadt Karlsruhe.

Die Babysitterbörse wird auf einem Internetserver durch die Stadt Karlsruhe betrieben. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder das Verhalten der Teilnehmenden übernommen. Alle Handlungen vollziehen sich ausschließlich zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Börse. Sie sind unabhängig von der Stadt Karlsruhe.

Die Stadt Karlsruhe kann in keinem Fall für die Sicherheit der Kinder, Eltern und Babysittenden garantieren, auch wenn der Kontakt über die Babysitterbörse zustande gekommen ist. Jegliche Haftung für gegebenenfalls aus dem Kontakt über diese Website entstandene Schäden ist ausgeschlossen.

Ein Recht auf Veröffentlichung der Einträge besteht nicht. Bei Einträgen, die den Nutzungsbedingungen zuwiderlaufen, behält sich die Stadt Karlsruhe vor, diese ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen beziehungsweise nachträglich zu löschen und die verantwortliche Person von der weiteren Nutzung der Babysitterbörse auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei gewerblichen Einträgen oder Werbeeinträgen.

Die Stadt Karlsruhe übernimmt keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite sowie technische Störungsfreiheit.

Kontakt

Sozial- und Jugendbehörde

Fachbereich Beratung und Prävention/Kinderbüro

Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe

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