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Babysitterbörse

Sie suchen eine Kinder­be­treu­ung in Ihrer Nähe? Sie möchten gerne als Babysit­te­rin oder Babysitter arbeiten? In beiden Fällen sind Sie bei der Babysitterbörse genau richtig! Sie haben die Möglich­keit ihr Anliegen in Form von Angebo­ten (­Ba­by­sit­ting) oder Gesuchen (Eltern) mitzu­tei­len. Zudem können Sie an­hand verschie­de­ner Suchmög­lich­kei­ten sowohl Inter­es­sier­te aus Ihrer Umgebung unkom­pli­ziert finden, als auch von anderen ­ge­fun­den werden.

Häufig gestellte Fragen

Durch die Erstellung eines An­ge­bots (Baby­sit­ter/Baybsitterin) oder Gesuchs (Eltern) wird das jewei­li­ge ­An­lie­gen konkre­ti­siert. Babysit­te­rin­nen und Babysitter teilen mit, wann sie zur Verfügung stehen und Eltern können ent­spre­chend ihren Betreu­ungs­be­darf formu­lie­ren.

Wichtig: Nur mit öffent­li­chem ­An­ge­bot/Gesuch sind Sie für andere Teilneh­mende sichtbar! Wenn Sie aktuell suchen, veröf­fent­li­chen Sie daher immer mindes­tens ein Angebot/­Ge­such. Wenn Sie einen Babysit­terin/eine ­Ba­by­sit­ter­ gefunden haben und keine Anfra­gen ­mehr wünschen, stellen Sie Ihr Angebot/­Ge­such einfach auf „nicht öf­fent­lich“.

Alle Angebo­te/­Ge­su­che von an­de­ren Nutzerinnen und Nutzern finden Sie auf der Start­seite. Wenn Sie die Angebo­te/­Ge­su­che nach Stadt­teil un­d/o­der Wochentag filtern möchten, gehen Sie bitte auf „Alle ­an­zei­gen“ oder in der linken Spalte auf „Gesuche“ oder „An­ge­bo­te“.

Zu den Angeboten und Gesuchen

Die Höhe der Bezahlung wird in­di­vi­du­ell zwischen Eltern und Betreu­ungs­per­son vereinbart. Hierbei sollten Alter, Erfahrung und Quali­fi­ka­tion des Ba­by­sit­ten­den berück­sich­tigt werden. Weitere Kriterien sind An­zahl und Alter der Kinder und die Art der Betreuung (Schla­fen ­die Kinder oder sind sie während der Betreuung wach?).

Erziehungsberechtigte sind kraft Geset­zes auf­sichts­pflich­tig gegenüber ihren Kindern. Sie haben dafür ­Sorge zu tragen, dass ihr Kind sich und andere nicht schädig­t o­der durch andere geschädigt wird. Neben dieser gesetz­li­chen Auf­sichts­pflicht gibt es auch eine vertrag­li­che Auf­sichts­pflicht, welche beim Babysit­ting greift.

Die Eltern des zu betreu­en­den Kindes können durch einen Vertrag, der schrift­lich, mündlich oder still­schwei­gend geschlos­sen werden ­kann, die Aufsichts­pflicht vorüber­ge­hend an die Betreu­ungs­per­son ­über­tra­gen. Der Umfang der Aufsichts­pflicht richtet sich unter an­de­rem nach Alter und Entwick­lungs­stand des zu betreu­en­den Kin­des.

Weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie un­ter www.jugend­recht.wordpress.com.

Jugend­li­che Betreu­ungs­per­so­nen ­be­nö­ti­gen die Einwil­li­gung einer perso­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten ­Per­son (in der Regel ist das ein Eltern­teil), um babysitten zu dürfen und somit die Aufsichts­pflicht für ein oder mehre­re Kin­der rechts­wirk­sam übernehmen zu können. Die Einwil­li­gung ­sollte in Schrift­form vorliegen. Den Eltern des zu betreu­en­den Kin­des empfehlen wir, sich diese vorab vorlegen zu lassen.

Eltern von minder­jäh­ri­gen ­Be­treu­ungs­per­so­nen sollten ihre Kinder möglichst persönlich zum ersten Termin begleiten, um die zukünf­ti­gen Arbeit­ge­ben­den sowie ­de­ren Wohnumfeld kennen­zu­ler­nen und eventuelle Abspra­chen tref­fen zu können. Zudem sollten sie stets für einen siche­ren Hin- und Rückweg ihres Kindes Sorge tragen und sich regel­mä­ßig ­über den Verlauf der Tätigkeit infor­mie­ren lassen.

Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen eingehalten werden.

Das Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz ­fin­den Sie unter www.gesetze-im-internet.de.

Babysit­te­rin­nen und Babysit­ter ­soll­ten vor Ausübung der Tätigkeit abklären, ob ihre Haftpflicht­ver­si­che­rung das Babysit­ting mit einschließt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es ratsam, eine erweiterte Haftpflicht für „Betreu­ung im Auftrag" abzuschlie­ßen. Minder­jäh­rige Betreu­ungs­per­so­nen ­klä­ren dies entspre­chend über ihre Perso­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten ab.

Babysittende ­sind gering­fü­gig Beschäf­tigte in Privat­haus­hal­ten. Sie müssen da­her vom Arbeit­ge­ben­den bei der Minijob­zen­trale angemel­det wer­den. Der Babysit­tende ist damit über die Minijob­zen­tra­le ­so­zial- und unfall­ver­si­chert.

Nähere Infor­ma­tio­nen finden Sie unter www.minijob-zentrale.de

Rahmenbedingungen klären

Eltern und Betreu­ungs­per­son sollten sich vorab treffen und die Rahmen­be­din­gun­gen der Zusam­men­ar­beit klären. Zudem sollten ­sich Kind und Betreu­ungs­per­son zunächst im Beisein der Eltern in Ruhe kennen­ler­nen. Wie lange ein Kind braucht, um sich an die Be­treu­ungs­per­son zu gewöhnen, hängt sowohl von indivi­du­el­len Fak­to­ren, als auch von Alter/Le­ben­s­phase des Kindes ab. Je nach dem, können mehrere gemeinsame Termine nötig sein, bevor man das Kind mit dem Babysit­ten­den alleine lassen kann. Eltern kennen ihr Kind am Besten und sollten auf Ihre Intuition vertrau­en!

Erster Betreuungstermin

Beim ersten Betreu­ungs­ter­min ohne Eltern ist es ratsam, dass ­Ba­by­sit­tende und Kind im Beisein der Eltern genügend Zeit haben sich anzunähern. Sobald sich das Kind bei der Betreu­ungs­per­son ­si­cher fühlt, können sich die Eltern langsam zurück­zie­hen und schließ­lich verab­schie­den. Die Zeit mit den Eltern kann dann von Termin zu Termin schritt­weise reduziert werden. Der oder die Ba­by­sit­tende sollte jedoch mindestens fünfzehn Minuten vor dem ge­plan­ten Weggang der Eltern da sein, damit genügend Zeit für e­ven­tu­elle Absprachen bleibt.

Informationen austauschen

Eltern sollten die Betreu­ungs­per­son über Regeln und Verbote informieren, die das Kind betreffen. Je nach Alter des Kindes sollten sie diesem zu verstehen geben, dass selbige ebenso in der Sit­ting­zeit gelten.

Babysit­te­rin­nen und Babysitter sollten zudem über die üb­li­chen Rituale, zum Beispiel beim Zubett­ge­hen, Essen oder Wickeln unter­rich­tet werden.

Ferner ist es wichtig, die genauen Aufgaben der Be­treu­ungs­per­son abzuspre­chen und dement­spre­chend gewis­se Um­gangs­vor­ga­ben, zum Beispiel hinsicht­lich der Ernährung oder der Ein­nahme von Medika­men­ten mitzu­tei­len

Wenn sich Eltern und Betreu­ungs­per­so­nen hinsicht­lich der grund­sätz­li­chen Bedin­gun­gen der Zusam­men­ar­beit nicht einigen ­kön­nen, ist es ratsam, die Zusam­men­ar­beit nochmals zu überdenken und eventuell eine andere Lösung zu suchen. Das Gleiche gilt, wenn eine der Parteien sich nicht an die getrof­fe­nen ­Ver­ein­ba­run­gen.

Die Eltern sollten der Be­treu­ungs­per­son eine Liste mit Kontakt­da­ten für Notfälle oder Fra­gen bezüglich der Betreuung hinter­le­gen.

Wichtig sind die Kontakt­da­ten der Eltern selbst (beruflich und privat) und an­de­rer möglicher Ansprech­perso­nen (Groß­el­tern, Tante/On­kel oder Freunde der Familie).

Für Notfälle sollten die Kontaktdaten des be­han­deln­den Kinder­arz­tes sowie des Rettungs­diensts/Not­arzts (19 222), der Polizei (110) und Feuerwehr (112) ebenfalls auf der Liste stehen.

In Karlsruhe werden Kurse für Babysittende von der Volks­hoch­schule, dem Deutschen Roten Kreuz sowie dem Deutschen Kin­der­schutz­bund regelmäßig angeboten. Das Rote Kreuz bietet ergänzend dazu eine Babysit­tingver­mitt­lung an.

Nähere Infor­ma­tio­nen finden Sie unter:

Kinderschutzbund Karlsruhe: dksb-ka.de

Kontakt

Sozial- und Jugendbehörde

Fachbereich Beratung und Prävention/Kinderbüro

Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe

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