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Bürgerservice Karlsruhe

Versteigerung von nicht abgeholten Fundsachen

Nicht abgeholte Fundsachen versteigert das Fundbüro des Ordnungs- und Bürgeramtes online.

Wo wird versteigert?
www.sonderauktionen.net

Wann wird versteigert?
Im Jahr 2023 wurden zwei Versteigerungen durchgeführt.
Für das Jahr 2024 stehen noch keine Termine fest.

Was wird versteigert?
Alle Fundsachen, die nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nicht abgeholt wurden und somit in das Eigentum der Stadt Karlsruhe übergegangen sind, werden versteigert.
Zum Beispiel: Fahrräder, Smartphones, Uhren, Schmuck, (Sonnen-) Brillen
Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit versteigert.

Fundbüro: Infoblatt Datenschutz

Online-Terminvereinbarung - Fundbüro

Online-Versteigerung von Fundsachen

Die Aufbewahrungsfrist der Fundsache ist abgelaufen.

Online-Versteigerung

  • Link zur Fundsachenversteigerung: www.sonderauktionen.net
  • Wie kann man an der Versteigerung teilnehmen?
    Nur angemeldete Mitglieder können Gebote abgeben oder direkt kaufen.

  • Anmeldung und Freischaltung als Mitglied
    Nach der Anmeldung erhält man eine E-Mail mit einem Schlüsselcode zur Freischaltung des Accounts.
    Dieser Schlüsselcode muss beim ersten Aufruf (mit einem Mitgliedsnamen und Kennwort) eingegeben werden. Nach der Freischaltung wird nur noch der Mitgliedsnamen und das Kennwort benötigt.

  • Wie funktioniert das Count-Down-Prinzip?
    Die Preise fallen während des Auktionszeitraums kontinuierlich bis zu einem festgelegten Mindestpreis. Das Risiko, zu hohe Gebote abzugeben, ist ausgeschlossen. Der Nervenkitzel wird für die Bietenden vor allem darin bestehen, das Gebot zum richtigen Zeitpunkt zu setzen, bevor ein anderer den Zuschlag für das Schnäppchen erhält.
    Natürlich gibt es auch die Möglichkeit eines „Sofortkaufs“.

  • Wann und wo können die ersteigerten Gegenstände abgeholt werden?
    Erfolgreich bietende Personen werden per E-Mail benachrichtigt.
    Hierin sind alle notwendigen Informationen zu den Abläufen vor Ort sowie zur Bezahlung enthalten.
    Sperrige Gegenstände müssen an dem in der Nachricht angegebenen Ort abgeholt werden.
    In der Regel erfolgt die Ausgabe in der Danziger Straße 2, 76199 Karlsruhe.
    Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
    Den Terminlink für die Buchung eines Abholtermins erhalten Sie wenige Tage nach der Versteigerung schriftlich durch das Fundbüro der Stadt Karlsruhe.
    Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich, sie hat bereits im Vorfeld zu erfolgen.
    Kleinere Dinge gehen nach Zahlungseingang per Post zu.

Keine

Keine

Informationen zu Kosten und zur Bezahlung erhalten erfolgreich bietende Personen per E-Mail.

Keine

Keiner.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 965 - 984

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 15.08.2022 freigegeben.

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