Am 20. März 2018 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Innenstadt Ost förmlich festgelegt und als Satzung beschlossen. Das Gebiet umfasst circa 30,4 Hektar.
Die Sanierungsmaßnahme Innenstadt Ost wird im umfassenden Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 ff. BauGB) umgesetzt. Mit den damit verbundenen sanierungsrechtlichen Instrumentarien wie der Kaufpreisprüfung und -genehmigung ist es möglich Boden- und Grundstückspreis-Spekulation Einhalt zu gebieten und für eine Preisstabilität Sorge zu tragen.
Mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen können eventuell entstehende sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen abgeschöpft und für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme wieder eingestellt werden. Dabei sind jedoch die Bodenwertsteigerungen ausgehend von der U-Strab-Maßnahme und die Bodenwertsteigerung, welche sich über die Sanierungsmaßnahmen ergeben, differenziert zu betrachten.
Mit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 145 Baugesetzbuch (BauGB) für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge (§ 144 BauGB) kann die Stadt sicherstellen, dass die Entwicklungen im Gebiet den Sanierungszielsetzungen entsprechen.
In einem Sanierungsgebiet besteht ein allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 3 BauGB, wonach der Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zum Kauf von Grundstücken zusteht.
Um weiteren negativen Entwicklung im Quartier entgegen zu wirken, hat der Planungsausschuss dem Gemeinderat empfohlen die Sanierungssatzung unabhängig von einer Förderzusage seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württembergs zeitnah zu beschließen. Die erhoffte Bewilligung von Städtebaufördermitteln verzögert sich aufgrund der späten Regierungsbildung und damit verbundenen Bildung des Bundeshaushalts 2018.
Im Bereich der östlichen Kaiserstraße sind augenscheinliche städtebauliche Missstände feststellbar. Ein Trading-Down-Effekt hat Einzug gehalten. Billigläden, Leerstände und ausufernde Werbeanlagen prägen das Erscheinungsbild in den Erdgeschosszonen. Auch die Obergeschosse, die für Dienstleistungen und auch Wohnen vorgesehen sind, sind mindergenutzt oder stehen zum Teil leer. Dieser Trend wird sich nach Umsetzung der Kombilösung nicht von allein umkehren, da zum einen sich der Einzelhandel aufgrund der Konkurrenz der großen Einkaufszentren und zunehmend der Internetanbieter weiter rückläufig entwickeln wird. Insbesondere hat sich die zentrale und attraktive Einkaufslage in Karlsruhe zwischen Friedrichsplatz, Ludwigsplatz und Europaplatz etabliert. Zum anderen besteht kein attraktives Wohnungsangebot für unterschiedliche Ansprüche und soziale Marktsegmente, das ebenfalls zur Belebung der Innenstadt beitragen würde.
Das Gebiet ist in der Erfüllung der Aufgaben, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen, erheblich beeinträchtigt.