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Karlsruher Verfassungsgespräche

Am 22. Mai 2024 finden zum 24. Mal die jährlichen Karlsruher Verfassungsgespräche in den Räumlichkeiten des Bundesverfassungsgerichts statt. Im Fokus steht dieses Jahr das Thema „Herausforderung Wohnen“.

Die Veranstaltung aus dem Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts ist ab 17 Uhr per Livestream online auf www.phoenix.de zu sehen und dort auch im Nachgang abrufbar. Eine Zusammenfassung des Gesprächs wird am Sonntag, 26. Mai 2024, 13 Uhr, im Fernsehprogramm von phoenix ausgestrahlt.

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts

Die Karlsruher Verfassungsgespräche finden jedes Jahr am 22. Mai, dem Vorabend der Verkündung des Grundgesetztes statt. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Stephan Harbarth.

Die Veranstalter sind: 

  • Stadt Karlsruhe
  • Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe
  • Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik e. V. 
  • Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission e. V. 
  • Förderverein FORUM RECHT e. V. 
Fünf Referenten des Verfassungsgespräch 2023 sitzen vor einem Plenum und diskutieren.

24. Karlsruher Verfassungsgespräch: Podiumsdiskussion zum Thema „Herausforderung Wohnen“

Jörg Schönenborn, Programmdirektor des WDR, moderiert die Podiumsdiskussion. Die Veranstaltung aus dem Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts ist ab 17 Uhr per Livestream online auf www.phoenix.de zu sehen und dort auch im Nachgang abrufbar.

Auf dem Podium diskutieren: 

 

Seit 2021 ist Dr. Marco Buschmann Bundesminister der Justiz. Er setzt sich ein für einen starken Rechtsstaat und starke Bürgerrechte, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung.

Prof. Dr. jur. Herta Däubler-Gmelin, Rechtsanwältin in Berlin/Tübingen war u.a. Vorsitzende der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer  Wohnungsunternehmen des Berliner Senats. Sie war von 1998 bis 2002 Bundesministerin der Justiz der Bundesrepublik Deutschland.

Ole Scheeren ist ein preisgekrönter international bekannter Architekt der Gegenwart. Das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien widmete ihm und seinem Werk „ole scheeren: spaces of life“ 2022/2023 eine große Einzelausstellung zur Frage, wie durch zeitgenössische Architektur neue Lebensmodelle für die Zukunft entworfen werden können. Für ihn ist Architektur ein Erfahrungs- und Emotionsraum. Sie soll das gesamte Spektrum sozialer Interaktion ermöglichen.

Christiane Varga ist Soziologin und Zukunftsforscherin und widmet sich den Themen gesellschaftlicher Transformation, Raumgestaltung und Design. Sie lehrt das Fach „Design Research“ an der Fachhochschule Joanneum im österreichischen Graz am Lehrstuhl für „Industrial Design“.

Rückblick auf vergangene Verfassungsgespräche

Die Karlsruher Verfassungsgespräche finden jährlich am 22. Mai, dem Vorabend der Verkündigung des Grundgesetzes, im Bundesverfassungsgericht statt. Sie tragen dazu bei, Karlsruhe als Stadt des Rechts sichtbar zu machen. Hierfür gibt es jährlich eine Podiumsdiskussion mit wechselnden Themen und Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Im Jahr 2023 war das Thema des Verfassungsgespräches „Gute Schulden, schlechte Schulden – wie sinnvoll ist die schwarze Null?“. Auf der Bühne diskutierten Professor Dr. Georg Milbradt, Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Dresden, der freie Journalist, Autor und Podcaster Ole Nymoen, Fredericke Spiecker, Volkswirtin und Wirtschaftspublizistin sowie Professor Dr. Martin Werding, Professor am Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum.

Fünf Referenten des Verfassungsgespräch 2023 sitzen vor einem Plenum und diskutieren.
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Im Jahr 2022 hatte das Verfassungsgespräch „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ zum Thema. Auf der Bühne debattierten der Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg Dr. Michael Blume, Pia Lamberty, Geschäftsführerin beim Center für Monitoring, Analyse und Strategie Berlin, Bettina Limperg, die Präsidentin des Bundesgerichtshofes und Prof. Dr. Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimaforschung sowie Prof. Dr. Maren Urner von der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, Fachbereich Psychologie, Campus Köln. 

Coronabedingt fand das Verfassungsgespräch ohne Publikum statt. Unter dem Titel „Macht und Ohnmacht der Polizei im Verfassungsstaat“ diskutierten der Bayerische Staatsminister des Inneren, für Sport und Integration Joachim Hermann und Boris Pistorius, der Niedersächsische für Inneres und Sport sowie die Polizeipräsidentin von Gelsenkirchen Britta Zur und Prof. Dr. Rafael Behr von der Akademie der Polizei Hamburg. 

Im Jahr 2020 wurde bei den  Verfassungsgesprächen zum Thema „Digitaler Staat – Wohin treibt uns die Pandemie?“ diskutiert. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Podiumsdiskussion ohne Publikum statt. Auf der Bühne debattierten der Stellvertretende Ministerpräsident von Baden-Württemberg und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobel,  die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen und Bundestagsabgeordnete Dr. Konstanze von Notz und Prof. Dr. Katharina Zweig von der Technischen Universität Kaiserslautern sowie Prof. Dr. Jens-Peter Schneider von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Das Verfassungsgespräch im Jahr 2019 stand unter dem Titel „70 Jahre Grundgesetz – Deutschland in guter Verfassung?“. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier eröffnete die Jubiläumsveranstaltung mit einer Ansprache. Anschließend diskutierten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle, die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Angelika Nußberger und die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin Prof. Dr. h. c. Jutta Allmendinger, Ph. D. sowie Bundesminister a.D. und Bundestagsmitglied Dr. Thomas de Maizière und der Bundestagsabgeordnete Dr. Gregor Gysi. 

Karlsruhe als Stadt des Rechts

1857

Sitz Amtsgericht

Im Jahr 1857 wurde das Amtsgericht gegründet. Es ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

1863

Sitz Verwaltungsgericht

1863 wurde der Badische Verwaltungsgerichtshof als erstes unabhängiges Verwaltungsgericht in Deutschland gegründet. Seit 1905 ist das Verwaltungsgericht an der Nördlichen Hildapromenade in Karlsruhe. Es ist zuständig für öffentlich-rechtliche Verfahren.

Außenaufnahme Oberlandesgericht
1879

Sitz Oberlandesgericht

1879 wurde das Oberhofgericht in das Oberlandesgericht umgewandelt. Außerdem wurde der Sitz von Mannheim nach Karlsruhe verlegt. Im Jahr 1902 bezog das Oberlandesgericht das Gebäude in der Hoffstraße. Es ist als Berufungsinstanz für Zivil- und Strafsachen tätig.

1879

Sitz Landgericht

Das Landgericht ist sowohl ein Gericht für die erste Instanz, aber auch eine Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen. Es hat seinen Sitz seit 1879 in Karlsruhe.

Bundesanwaltschaft1.jpg
1950

Generalbundesanwaltschaft

Die Generalbundesanwaltschaft wurde 1950 gegründet. Seit 1998 befindet sie sich in der Brauerstraße. Die Bundesbehörde ist oberste Strafverfolgungsbehörde in Belangen des Staatsschutzes und für Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständig.

Markgraf Karl Wilhelm, Kopie eines Gemäldes von Johann Rudolf Huber von 1775
1715

Privilegienbrief

Der Privilegienbrief zur Gründung Karlsruhes beinhaltete bürgerliche Rechte wie Religionsfreiheit und die Freiheit von der Leibeigenschaft, von Frondiensten sowie von Abgaben.

Empfangsgebäude des Bundesgerichtshofs aus nord-östlicher Richtung
1950

Sitz Bundesgerichtshof

Der oberste Gerichtshof des Bundes in Zivil- und Strafsachen existiert seit 1950 im Erzgroßherzoglichen Palais in Karlsruhe.

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts
1951

Sitz Bundesverfassungsgericht

1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit zum Schutz der verfassungsmäßigen Freiheitsrechte auf. Der Neubau im Schlossbezirk soll architektonisch die Transparenz und Offenheit der Demokratie darstellen.

1818

Badische Verfassung

Am 22. August 1818 genehmigte Großherzog Karl die erste badische Verfassung. Die 83 Artikel enthielten einen Grundrechtsteil, der den Badenern Grundrechte wie beispielsweise die Gleichheit vor dem Gesetz oder die Glaubens- und Meinungsfreiheit garantierte.

Ansicht Dauerausstellung
1979

Rechtshistorisches Museum

Das Rechtshistorische Museum befindet sich auf dem Gelände des Bundesgerichtshofes. Es zeigt den Weg zur Deutschen Rechtseinheit und zum modernen Verfassungs- und Rechtsstaat. 1979 wurde die Ausstellung „Recht und Justiz in Deutschland ab 1806“ gezeigt.

1822

Parlamentsgebäude

Von 1822 bis 1912 beherbergte das Ständehaus in Karlsruhe die Badische Ständeversammlung und von 1919 bis 1933 den Landtag der Republik Baden. Das Gebäude war der erste Parlamentsneubau in Deutschland.

Platz der Grundrechte mit Menschen
2005

Platz der Grundrechte

Der Platz der Grundrechte wurde 2005 eröffnet. Er thematisiert die Beziehung von Karlsruhe zum Recht und den Bundesgerichten. Die 24 Schilder bestehen aus Zitaten von Rechtsvertreterinnen und -vertretern und Personen des öffentlichen Lebens sowie Erfahrungen von Menschen mit dem Rechtssystem.

Verfassungssäule Rondellplatz
1832

Verfassungssäule

Der Obelisk wurde 1832 Großherzog Karl gewidmet und mit einer Plakette mit seinem Portrait und der Inschrift „Dem Gruender der Verfassung die dankbare Stadt Carlsruhe“ ergänzt.

Schlossplatz belebt
1844

Karl-Friedrich-Denkmal

Das Denkmal ehrt den Großherzog Karl Friedrich für seine Reformleistungen in seiner Regierungszeit.

Gebäudeansicht des ZKM
2015

Platz der Menschenrechte

Der Vorplatz des ZKM wurde 2015 zum Platz der Menschenrechte ernannt. Er steht symbolisch für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die in der Zeit des NS-Regimes im angrenzenden Hallenbau in einer Rüstungsfabrik unter Missachtung der Menschenrechte arbeiten mussten.

Was ist das Grundgesetz?

Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland und wurde am 8. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz verkündet worden und trat am Tag darauf in Kraft. Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland. 

Das Grundgesetz setzt sich zusammen aus: 

  • einer Präambel
  • einem Grundrechtsteil
  • und einem organisatorischen Teil. 

Es ist das höchste Gesetz in Deutschland und hat Vorrang vor allen anderen Deutschen Gesetzen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates notwendig. Artikel 1 und 20 sowie die Gliederung des Bundes in Länder können nicht verändert werden. 

Zum Thema Recht in Karlsruhe

Mit Recht - Karlsruhe

Grundlage unseres Rechts­sys­tems sind die Menschen- und Bürger­rechte als unver­äu­ßer­li­che Bedin­gun­gen unseres Zusam­men­le­bens. Karlsruhe, als Residenz des Rechts, hat sich daher das Thema "Recht" auf die Fahnen geschrie­ben.

Gleichstellung Karlsruhe

Wir fordern und fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Karlsruher Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft. Rund um das Thema Gleichstellung sind wir Ansprechpartnerinnen für Mitarbeitende sowie Bürgerinnen und Bürger.

Frauen.Kultur

Frauen.Kultur bündelt die Karlsruher Aktivi­tä­ten, die sich künst­le­risch mit der gesell­schafts­po­li­ti­schen Situation von Frauen unter dem Fokus der Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit ausein­an­der­set­zen.

Reinhold-Frank-Gedächtnisvorlesung

Die Reinhold-Frank-Gedächt­nis­vor­le­sung wird seit dem Jahr 2000 in Erinnerung an den Wider­stands­kämp­fer Reinhold Frank jährlich im Juli gehalten. Das Beispiel des politisch engagier­ten Rechts­an­walts soll den Blick auf freiheit­li­che Bestre­bun­gen lenken.

Orte des Rechts

Karlsruhe steht seit über 300 Jahren für Recht und Freiheit und ist eine Stadt, in der Demokratie- und Rechts­ge­schichte geschrie­ben wurde. Viele Orte in Karlsruhe zeugen hiervon, unter anderem die beiden obersten Bundes­ge­richte. Schauen Sie selbst!

Platz der Grundrechte

Mit dem Platz der Grundrechte unter­streicht die Stadt­ ­Karls­ruhe ihre Bedeutung als deutsche „Haupt­stadt des Rechts“. Das Kunstwerk von Jochen Gerz ist unter Betei­li­gung von Rechtspro­mi­nenz, Politik und der Be­völ­ke­rung entstanden.

Europäische Städtekoalition gegen Rassismus

Karlsruhe ist seit 2007 Mitglied der en Kampf gegen Rassismus, Diskri­mi­nie­rung und Fremden­feind­lich­keit

Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik

Karlsruhe hat besondere Kompetenz auf den Gebieten der techni­schen Wissen­schaf­ten, des Rechts sowie der Kultur und hat es sich zum Ziel gesetzt, den gesell­schaft­li­chen Diskurs über die Zukunft unserer Gesell­schaft auf diesen Gebieten voran­zu­brin­gen.

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