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Karlsruher Verfassungsgespräche

Jährlich am 22. Mai, dem Vorabend der Verkündung des Grundgesetzes, finden die Karlsruher Verfassungsgespräche in den Räumlichkeiten des Bundesverfassungsgerichts statt. Sie tragen dazu bei, Karlsruhe als Stadt des Rechts sichtbar zu machen. Aus diesem Anlass diskutieren namhafte Persönlichkeiten aus Politik, Justiz und Wissenschaft zu aktuellen gesellschaftlichen Themen.

Begrenztes Kartenkontingent

Ein begrenztes Kartenkontingent ist am Freitag, 16. Mai, ab 8 Uhr im Rathaus nur mit Ausweis erhältlich. Eine vorherige Reservierung ist nicht möglich. Es können maximal zwei Karten pro Person ausgegeben werden. 

Bundesverfassungsgericht Außenansicht bei gutem Wetter

Die Verfassungsgespräche stehen unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Stephan Harbarth.
Ausrichtende der Veranstaltung sind:

  • Stadt Karlsruhe
  • Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe
  • Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik e. V. 
  • Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission e. V. 
  • Förderverein FORUM RECHT e. V. 

25. Karlsruher Verfassungsgespräch: Podiumsdiskussion zum Thema „40 Jahre Schengen – Vision und Gegenwart“

Jörg Schönenborn, Programmdirektor des WDR, moderiert die Podiumsdiskussion. Die Veranstaltung aus dem Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts ist am 22. Mai ab 19 Uhr per Livestream online auf www.phoenix.de zu sehen und auch im Nachgang abrufbar. Ein Zusammenschnitt der Diskussion wird im Fernsehprogramm von phoenix am Sonntag, 25. Mai um 13 Uhr ausgestrahlt.

Auf dem Podium diskutieren:

Der langjährige Luxemburger Außen- und Europaminister, Jean Asselborn, zählt zu den engagiertesten Verfechtern der europäischen Integration und hat die Entwicklung des Schengen-Raums über Jahrzehnte begleitet und mitgestaltet.

Jeanne Barseghian ist seit Juli 2020 Bürgermeisterin von Straßburg und leitet die Geschicke der „Hauptstadt Europas“. Als 1. Vizepräsidentin der Eurométropole Strasbourg (EMS) ist sie daneben für die grenzüberschreitenden, europäischen und internationalen Beziehungen im Großraum Strasbourg verantwortlich. Außerdem ist sie seit 2023 Präsidentin des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau und bringt so wertvolle Perspektiven zu den Herausforderungen und Potenzialen grenzüberschreitender Zusammenarbeit ein.

Prof. Dr. Birgit Glorius berät als stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration die Bundesregierung. Sie forscht zu Migration und Mobilität nach und innerhalb Europas sowie zur kommunalen Aufnahme von Geflüchteten.

Der renommierte Europarechtsexperte Prof. Dr. Stefan Kadelbach von der Goethe-Universität Frankfurt forscht zur Freizügigkeit innerhalb der Euröpäischen Union. Hierzu hat er zahlreiche Beiträge veröffentlicht und ist Mitverfasser des Handbuchs „Europäischer Freizügigkeitsraum – Unionsbürgerschaft und Migrationsrecht.“

Prof. Dr. Daniel Thym ist ein führender Experte im Bereich des Europäischen Migrationsrechts. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz sowie Direktor des Forschungszentrums Ausländer und Asylrecht (FZAA). Sein Forschungsschwerpunkte liegen im deutschen, europäischen und internationalen Migrationsrecht.

Podiumsdiskussion anlässlich der 24. Karlsruher Verfassungsgespräche

Rückblick auf vergangene Verfassungsgespräche

Jedes Jahr findet eine Podiumsdiskussion mit wechselnden Schwerpunkten und Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. 
Die Themen der letzten Jahre waren:

Im Jahr 2024 befasste sich das Verfassungsgespräch mit dem Thema „Herausforderung Wohnen“. Auf der Bühne diskutierten Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz a. D., Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Rechtsanwältin in Berlin/Tübingen und Vorsitzende der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen des Berliner Senats, der preisgekrönte international bekannte Architekt der Gegenwart Ole Scheeren sowie Christiane Varga, Soziologin und Zukunftsforscherin mit dem Schwerpunkt „Gesellschaftliche Transformation, Raumgestaltung und Design“. Mehr Informationen zur Podiumsdiskussion des 24. Karlsruher Verfassungsgesprächs gibt es im Stadtzeitungsartikel.

Podiumsdiskussion des 24. Verfassungsgesprächs

Podiumsdiskussion anlässlich der 24. Karlsruher Verfassungsgespräche
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Video  

Im Jahr 2023 war das Thema des Verfassungsgespräches „Gute Schulden, schlechte Schulden – wie sinnvoll ist die schwarze Null?“. Auf der Bühne diskutierten Professor Dr. Georg Milbradt, Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Dresden, der freie Journalist, Autor und Podcaster Ole Nymoen, Fredericke Spiecker, Volkswirtin und Wirtschaftspublizistin sowie Professor Dr. Martin Werding, Professor am Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum.

Podiumsdiskussion der 23. Verfassungsgespräche

Fünf Referenten des Verfassungsgespräch 2023 sitzen vor einem Plenum und diskutieren.
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Video  

Im Jahr 2022 hatte das Verfassungsgespräch „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ zum Thema. Auf der Bühne debattierten der Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg Dr. Michael Blume, Pia Lamberty, Geschäftsführerin beim Center für Monitoring, Analyse und Strategie Berlin, Bettina Limperg, die Präsidentin des Bundesgerichtshofes und Prof. Dr. Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimaforschung sowie Prof. Dr. Maren Urner von der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, Fachbereich Psychologie, Campus Köln. 

Coronabedingt fand das Verfassungsgespräch ohne Publikum statt. Unter dem Titel „Macht und Ohnmacht der Polizei im Verfassungsstaat“ diskutierten der Bayerische Staatsminister des Inneren, für Sport und Integration Joachim Hermann und Boris Pistorius, der Niedersächsische für Inneres und Sport sowie die Polizeipräsidentin von Gelsenkirchen Britta Zur und Prof. Dr. Rafael Behr von der Akademie der Polizei Hamburg. 

Im Jahr 2020 wurde bei den  Verfassungsgesprächen zum Thema „Digitaler Staat – Wohin treibt uns die Pandemie?“ diskutiert. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Podiumsdiskussion ohne Publikum statt. Auf der Bühne debattierten der Stellvertretende Ministerpräsident von Baden-Württemberg und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobel,  die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen und Bundestagsabgeordnete Dr. Konstanze von Notz und Prof. Dr. Katharina Zweig von der Technischen Universität Kaiserslautern sowie Prof. Dr. Jens-Peter Schneider von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Das Verfassungsgespräch im Jahr 2019 stand unter dem Titel „70 Jahre Grundgesetz – Deutschland in guter Verfassung?“. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier eröffnete die Jubiläumsveranstaltung mit einer Ansprache. Anschließend diskutierten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle, die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Angelika Nußberger und die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin Prof. Dr. h. c. Jutta Allmendinger, Ph. D. sowie Bundesminister a.D. und Bundestagsmitglied Dr. Thomas de Maizière und der Bundestagsabgeordnete Dr. Gregor Gysi. 

Karlsruhe als Stadt des Rechts

Markgraf Karl Wilhelm, Kopie eines Gemäldes von Johann Rudolf Huber von 1775
1715

Privilegienbrief

Der Privilegienbrief zur Gründung Karlsruhes beinhaltete bürgerliche Rechte wie Religionsfreiheit und die Freiheit von der Leibeigenschaft, von Frondiensten sowie von Abgaben.

1818

Badische Verfassung

Am 22. August 1818 genehmigte Großherzog Karl die erste badische Verfassung. Die 83 Artikel enthielten einen Grundrechtsteil, der den Badenern Grundrechte wie beispielsweise die Gleichheit vor dem Gesetz oder die Glaubens- und Meinungsfreiheit garantierte.

Außenansicht der Stadtbibliothek Karlsruhe.
1822

Parlamentsgebäude

Von 1822 bis 1912 beherbergte das Ständehaus in Karlsruhe die Badische Ständeversammlung und von 1919 bis 1933 den Landtag der Republik Baden. Das Gebäude war der erste Parlamentsneubau in Deutschland.

Verfassungssäule Rondellplatz
1832

Verfassungssäule

Der Obelisk wurde 1832 Großherzog Karl gewidmet und mit einer Plakette mit seinem Portrait und der Inschrift „Dem Gruender der Verfassung die dankbare Stadt Carlsruhe“ ergänzt.

Schlossplatz belebt
1844

Karl-Friedrich-Denkmal

Das Denkmal ehrt den Großherzog Karl Friedrich für seine Reformleistungen in seiner Regierungszeit.

1857

Sitz Amtsgericht

Im Jahr 1857 wurde das Amtsgericht gegründet. Es ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Verwaltungsgericht
1863

Sitz Verwaltungsgericht

Der Badische Verwaltungsgerichtshof war das erste unabhängige Verwaltungsgericht in Deutschland. Seit 1905 sitzt das Verwaltungsgericht an der Nördlichen Hildapromenade. Es ist zuständig für öffentlich-rechtliche Verfahren.

Außenaufnahme Oberlandesgericht
1879

Sitz Oberlandesgericht

1879 wurde das Oberhofgericht in das Oberlandesgericht umgewandelt. Außerdem wurde der Sitz von Mannheim nach Karlsruhe verlegt. Im Jahr 1902 bezog das Oberlandesgericht das Gebäude in der Hoffstraße. Es ist als Berufungsinstanz für Zivil- und Strafsachen tätig.

Außenaufnahme Landgericht
1879

Sitz Landgericht

Das Landgericht ist sowohl ein Gericht für die erste Instanz, aber auch eine Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen. Es hat seinen Sitz seit 1879 in Karlsruhe.

Bundesanwaltschaft1.jpg
1950

Generalbundesanwaltschaft

Die Generalbundesanwaltschaft wurde 1950 gegründet. Seit 1998 befindet sie sich in der Brauerstraße. Die Bundesbehörde ist oberste Strafverfolgungsbehörde in Belangen des Staatsschutzes und für Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständig.

Empfangsgebäude des Bundesgerichtshofs aus nord-östlicher Richtung
1950

Sitz Bundesgerichtshof

Der oberste Gerichtshof des Bundes in Zivil- und Strafsachen existiert seit 1950 im Erzgroßherzoglichen Palais in Karlsruhe.

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts
1951

Sitz Bundesverfassungsgericht

1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit zum Schutz der verfassungsmäßigen Freiheitsrechte auf. Der Neubau im Schlossbezirk soll architektonisch die Transparenz und Offenheit der Demokratie darstellen.

Ansicht Dauerausstellung
1979

Rechtshistorisches Museum

Das Rechtshistorische Museum befindet sich auf dem Gelände des Bundesgerichtshofes. Es zeigt den Weg zur Deutschen Rechtseinheit und zum modernen Verfassungs- und Rechtsstaat. 1979 wurde die Ausstellung „Recht und Justiz in Deutschland ab 1806“ gezeigt.

Platz der Grundrechte mit Menschen
2005

Platz der Grundrechte

Der Platz der Grundrechte wurde 2005 eröffnet. Er thematisiert die Beziehung von Karlsruhe zum Recht und den Bundesgerichten. Die 24 Schilder bestehen aus Zitaten von Rechtsvertreterinnen und -vertretern und Personen des öffentlichen Lebens sowie Erfahrungen von Menschen mit dem Rechtssystem.

Gebäudeansicht des ZKM
2015

Platz der Menschenrechte

Der Vorplatz des ZKM wurde 2015 zum Platz der Menschenrechte ernannt. Er steht symbolisch für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die in der Zeit des NS-Regimes im angrenzenden Hallenbau in einer Rüstungsfabrik unter Missachtung der Menschenrechte arbeiten mussten.

Was ist das Grundgesetz?

Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland und wurde am 8. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz verkündet worden und trat am Tag darauf in Kraft. Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland. 

Das Grundgesetz setzt sich zusammen aus: 

  • einer Präambel
  • einem Grundrechtsteil
  • und einem organisatorischen Teil. 

Es ist das höchste Gesetz in Deutschland und hat Vorrang vor allen anderen Deutschen Gesetzen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates notwendig. Artikel 1 und 20 sowie die Gliederung des Bundes in Länder können nicht verändert werden. 
 

Zum Thema Recht in Karlsruhe

Mit Recht - Karlsruhe

Grundlage unseres Rechts­sys­tems sind die Menschen- und Bürger­rechte als unver­äu­ßer­li­che Bedin­gun­gen unseres Zusam­men­le­bens. Karlsruhe, als Residenz des Rechts, hat sich daher das Thema "Recht" auf die Fahnen geschrie­ben.

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Rund um die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter: Informationen für Bewerberinnen und Bewerber zu den Voraussetzungen, Aufgaben und zum Verfahren.

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