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Einfahrt in die Fußgängerzone

Schwerbehinderte und pflegebedürftige Menschen dürfen sich bald in die Kaiserstraße bringen lassen

Fußgängerzone Kaiserstraße © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Grünes Licht gibt es für schwerbehinderte und pflegebedürftige Menschen, bald mit Fahrdiensten und Taxiunternehmen die Kaiserstraße befahren zu dürfen. Der Hauptausschuss des Gemeinderats hat sich fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen – eine Änderung der Satzung ist jedoch erst noch notwendig. Vorausgesetzt wird, dass man im Stadtgebiet Karlsruhe wohnt und das Merkzeichen „BI“ oder „aG“ im Schwerbehindertenausweis steht, oder dass man Leistungen ab dem Pflegegrad drei erhält. Ziel ist dabei, die soziale Teilhabe weitestgehend uneingeschränkt zu ermöglichen. Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sei für diese Menschen mit erheblichem Aufwand verbunden.

Wunsch aus Behindertenbeirat

Von einer vorherigen Evaluierung wurde abgesehen, weil erwartet wird, dass die Fahrten nur zu einer geringen Zunahme des Verkehrs führen. Ende November 2023 hatte sich der Beirat für Menschen mit Behinderungen mit einem Schreiben an die Ratsfraktionen gewandt und den Wunsch nach einer Erweiterung der Einfahrtsmöglichkeiten in die Fußgängerzone geäußert.

Dieser Artikel erschien in der StadtZeitung Nr. 10 am 8. März 2024.

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