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Einen steinigen Weg gehen

Nachdenkliches zur Gleichstellung von Mann und Frau nach 75 Jahren Grundgesetz

Internationaler Frauentag Empfang Bürgersaal Trommelwirbel zum Auftakt: Der (Lesben-) Chor „WEIBrations“ untermalte den Empfang zum Thema Gleichstellung. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Seit über einem Jahrhundert gibt es den Frauentag. 1911 wurde er zum ersten Mal auch in Deutschland gefeiert. Am Vorabend des Weltfrauentags, der jedes Jahr am 8. März begangen wird und auf Frauenrechte und Gleichstellung aufmerksam machen soll, gab es bei einem Empfang im Bürgersaal des Rathauses Nachdenkliches. Besonders Yasemin Tüz, Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof, sprach mahnende Worte.

Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup wurde zu Beginn von den Moderatorinnen Verena Meister und Dorothee Schlegel interviewt: den Frauentag bezeichnete Mentrup als „einen der international wichtigsten Feiertage“. Als bleibende Probleme bei Fragen der Gleichstellung nannte er den „Gender-Pay-Gap“, die ungleiche Bezahlung für dieselbe Arbeit, wobei der Südwesten bundesweit Schlusslicht bleibe, und sprach auch anhaltende Probleme sexistischer Belästigung und Gewalt an.

Geschichte der Gleichberechtigung

Nach Musikstücken der Odenwälder Liedermacherin Elisabeth Sandel und des Karlsruher Lesbenchors „WEIBrations“ schilderte die Juristin Yasemin Tüz, die auch die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten beim Generalbundesanwalt ausübt, die Entwicklung seit Verabschiedung des Grundgesetzes (GG) vor 75 Jahren. In Artikel 3, Absatz 2 steht dort: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Darum habe sich insbesondere die Kasseler Abgeordnete Elisabeth Selbert, nach der in Karlsruhe eine berufsbildende Schule benannt ist, äußerst verdient gemacht.

Der Weg bis dorthin sei steinig gewesen, nach Verabschiedung des GG habe es zudem bis 1957 angedauert, ehe ein eigenes Gleichstellungsgesetz entwickelt und auch das Eherecht modifiziert wurde. Erst ab 1977 sei ein modernes Familienrecht entstanden. Nach wie vor sei nur knapp jede dritte Führungskraft eine Frau, stellte Tüz fest. Die Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten – die erste derartige Stelle wurde 1979 in Hamburg eingerichtet – sei auch heute keineswegs überflüssig. Das habe sie selbst bei Antritt ihrer Stelle beim Generalbundesanwalt schnell so wahrgenommen. Auch Tüz, die selbst für sich in ihrer juristischen Karriere keine Einschränkungen beim persönlichen Aufstieg und Fortkommen erkennen konnte, forderte gleiches Geld für dieselbe Arbeit. Zudem nannte sie „die gleiche Wahrnehmung für Frauen und Männer“ sowie eine nach Zahl der Köpfe gleichberechtigte Vertretung in den Parlamenten auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen. Mit zwei „Poetry Slam“-Beiträgen von Laura Sophie Gommel und weiteren Liedbeiträgen von „WEIBrations“ endete der Abend.

Dieser Artikel erschien in der StadtZeitung Nr. 11 am 15. März 2024.

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