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Zeichen des Aufbruchs

Für Kulturschaffende gilt neue Förderungsrichtlinie

Sandkorntheater, Marotte Figurentheater Im Theaterhaus an der Kaiserallee sind das Sandkorn-Theater, das Figurentheater Marotte und das Jakobus-Theater beheimatet. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Nicht nur als UNESCO Creative City of Media Arts ist Karlsruhe eine Kulturstadt mit historisch gewachsenem Profil. Dass alle Karlsruherinnen und Karlsruher ein Recht auf Kultur und Teilhabe an ihr haben, ist Grundlage für die Kulturförderung in der Fächerstadt. Um diesen Gedanken – aber vor allem die Kulturschaffenden – weiter zu stärken, hat der Gemeinderat die Förderrichtlinien für Kulturprojekte angepasst und damit die Weichen für ein „Zeichen des Aufbruchs“ (wie es in der Beschlussvorlage heißt) gestellt.

Strukturprozess gestartet

Dies soll den Auftakt eines mehrjährigen Prozesses in Karlsruhe darstellen, legt das städtische Kulturamt in der Vorlage dar. Die nun einstimmig beschlossenen Neuerungen schärfen Bestehendes und integrieren separate Richtlinien in das Gesamtkonzept. Wesentliche Änderungen in der neuen Vorlage sind beispielsweise die maßgebliche Förderung von Künstlerinnen und Künstlern mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe, sowie die ausdrückliche Erwähnung, dass die Projekte, die sich um Förderung bewerben, öffentlich für alle Menschen zugänglich sein müssen. Mit Inkrafttreten im Oktober 2023 ist das Antragstellen ausschließlich über ein Online-Formular möglich. Generell hat das Kulturamt aufgrund vermehrter Anträge von interdisziplinären Kulturprojekten die Richtlinien präziser formuliert. Erläuternde Ergänzungen machen es den Kulturschaffenden leichter, die Möglichkeiten bei den Förderungsanträgen zu verstehen.

Insgesamt legt die Richtlinie, die ihre Vorgängerversion von 2018 ablöst, die aktuellen städtischen Grundsätze bei der Unterstützung von Kulturprojekten dar: Diese liegen in der Förderung der Breiten- und Spitzenkultur, aber auch von Formaten zum Mitmachen und Kulturvermittlung. Trends und innovative Kunstsprachen finden ebenso Erwähnung wie die klassischen Formen. Nachhaltige und soziale Projekte sollen besonderes bedacht werden, hebt die Förderrichtlinie hervor.

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