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Sonnenstrom und Grünpflanzen

Mehrfachnutzung von Dächern sehr sinnvoll / Klimaschutzgerechte Bauleitplanung

Das Bild zeigt ein Dach mit einer Dachbegrünung und einer Photovoltaikanlage. Klimafreundliche Lösung: Die Kombination aus Photovoltaik-Anlage und begrünbarem Dach. © Stadt Karlsruhe, GBA

Bei der Planung eines Hauses spielt das Dach eine immer wichtigere Rolle. Wo früher nur mit Ziegeln gedeckt oder Flachdächer angelegt wurden, gibt es heute bereits landesweit die Verpflichtung zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen (PV) und vielerorts zur Dachbegrünung. In Gebieten ohne Begrünungspflicht haben Bauherrinnen und Bauherren dabei die Wahl, ob sie zusätzlich zur PV-Anlage das Dach bepflanzen möchten. Was durchaus möglich ist, denn „die Maßnahmen stehen nicht in Konkurrenz zueinander“, erklärt Corinna Breiting vom städtischen Bauordnungsamt. „Die Photovoltaik-Gründach-Kombination ist sehr sinnvoll, wenn einige Punkte beachtet werden.“ Hierzu zählt ein ausreichender Abstand zwischen den PV-Modulreihen, damit Licht auf die Begrünung fallen kann, sowie die Pflanzenpflege und Anlagenwartung erleichtert wird. Außerdem ist eine ausreichende Bauhöhe der Module erforderlich, weil Pflanzen etwas Raum zum Wachstum benötigen. Die Module sollen nicht verschattet werden. Es empfiehlt sich eine extensive Begrünung mit niedrigwüchsigen Pflanzen. Bei intensiver Begrünung kommen Alternativen in Betracht, wie die Installation der Module an der Fassade. Auch die PV-Anlage profitiert vom Gründach, da diese durch die Absenkung der Temperatur auf dem Dach einen höheren Stromertrag generieren kann.

„Gründächer tragen aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz bei und sind auch eine wirksame Maßnahme zur Klimawandelanpassung“, betont Corinna Breiting. Daher wurde vom Gemeinderat ein Grundsatzentscheid zur klimaschutzgerechten Bauleitplanung getroffen, wonach klimarelevante Regelungen, soweit wie möglich in die Bebauungspläne integriert werden sollen. Hierzu zählt auch die Dachbegrünungspflicht.

Dieser Artikel erschien in der StadtZeitung Nr. 1/2 am 12. Januar 2024.

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