Ab März gehört die Umweltzone in Karlsruhe der Vergangenheit an. Damit hat sich auch der Gemeinderat in seiner Januar-Sitzung einverstanden erklärt und der Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich zugestimmt. Seit langem werden im Stadtgebiet die gültigen Grenzwerte für Stickstoffdioxid unterschritten. Auch alle anderen Luftschadstoff-Grenzwerte liegen im grünen Bereich.
BM Lisbach: "Bis Ende Juni 2023 bleibt alles beim Alten"
Im Beschluss enthalten war jedoch ein großes Veto: Denn die Änderung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Karlsruhe betrifft auch das Durchfahrtsverbot für LKW in der Reinhold-Frank-Straße. Damit dieses nicht automatisch mitaufgehoben wird, setzt sich die Stadt derzeit beim Regierungspräsidium (RP) dafür ein, das Verbot im Rahmen des Lärmaktionsplans aufrechtzuerhalten. „Bis Ende Juni 2023 bleibt nach Gesprächen mit dem RP erstmal alles beim Alten“, erläuterte Bürgermeisterin Bettina Lisbach. Mit ersten Ergebnissen rechnet sie dann im Frühsommer.
Rat war sich mehrheitlich einig
„Es ist nicht zu erwarten, dass bei einer Aufhebung des Verbots künftig vermehrt LKW mit E-Motoren durch die Reinhold-Frank-Straße fahren, was die Luft wieder verschlechtern würde“, betonte auch Oberbürgermeister Mentrup. Dennoch könne die Verwaltung aktuell nur über den Lärmaktionsplan agieren. Mit Ausnahme der LINKEN war sich der Rat einig, sich der Gesetzeslage in puncto Umweltzone zu beugen. Denn mit Unterschreitung aller Grenzwerte gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr für deren Fortführung. Gleichzeitig rief die Debatte allen ins Bewusstsein, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) durchaus strengere Grenzwerte ansetzt als das BundesImmissionsschutzgesetz.