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Zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen machten im Rahmen der Orange Days vom 25. November bis 10. Dezember aufmerksam auf die Gewalt gegen Frauen. Die Stadt dankt allen beteiligten Institutionen, Organisationen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern herzlich für ihren Beitrag. Die vielfältigen Aktivitäten haben eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig gemeinsames Engagement für dieses Thema ist.
Wir freuen uns bereits auf die Fortsetzung im kommenden Jahr.
Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Sie fängt bei Alltagssexismus an und endet mit Femiziden. Diese Gewalt ist allgegenwärtig und fest in patriarchalen Strukturen verankert. Sie findet in allen Ländern, Kulturen und Schichten statt. Laut den Vereinten Nationen ist jede dritte Frau einmal in ihrem Leben von physischer, sexualisierter oder psychischer Gewalt betroffen.
1999 hat die UNO (Organisation der Vereinten Nationen) den „Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ als internationalen Gedenktag anerkannt.
Die Orange Days greifen die UN-Kampagne „Orange the world“ auf, die seit 2008 auf die Gewalt gegen Frauen aufmerksam macht.
Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der im Jahr 2011 in Istanbul erstmals unterzeichnet wurde. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Betroffene zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen. Sie ist das wichtigste rechtsverbindliche internationale Abkommen, das umfassende Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt festlegt. Deutschland gehörte zu den unterzeichnenden Staaten.
Die Istanbul-Konvention ist in Deutschland seit dem 1. Februar 2018 einem Bundesgesetzes gleichgesetzt und muss auf allen staatlichen Ebenen umgesetzt werden. Europaweit trat die Konvention am 1. Oktober 2023 in Kraft. Untermauert wird sie durch die am 14. Mai 2024 erlassene EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Einrichtung eines entsprechenden Gesetzes.
Deutschland kam dieser Verpflichtung mit dem Gewalthilfegesetzes (GewHG), das am 28. Februar 2025 in Kraft trat, nach. Die Bundesländer müssen nun bis 1. Januar 2027 sicherstellen, dass ein bedarfsgerechtes Netz vorhanden ist. Ab 1. Januar 2032 haben Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
Karlsruhe ist eine der ersten Kommunen in Baden-Württemberg, die eine Koordinierungsstelle eingerichtet hat. Seit dem 1. Juli 2024 ist die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Büro der Gleichstellungsbeauftragten angesiedelt und wird von Viktoria Kornhaas wahrgenommen. Die Stelle ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Hilfsstrukturen für Frauen und zur Schließung von bestehenden Schutzlücken in Karlsruhe. Durch Arbeitskreise und eine systematische Priorisierung soll nun die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt langfristig gewährleistet werden.
Die Koordinierungsstelle hat ein Konzept erarbeitet und einen ersten Umsetzungsbericht 260 KB (PDF) veröffentlicht. Weitere Informationen zur Umsetzung in Karlsruhe: Istanbul-Konvention
„Häusliche Gewalt ist kein Einzelfall, sondern ein gesellschaftliches Problem. Es gibt Wege der Unterstützung – für Frauen, die Hilfe suchen, ebenso wie für Männer, die bereit sind, sich zu verändern. Die Orange Days sind eine gute Gelegenheit, um darüber ins Gespräch zu kommen.“ Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup
Das Gewalthilfegesetz hat das Ziel, die Hilfsangebote für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland rechtlich abzusichern, qualitativ zu verbessern und flächendeckend verfügbar zu machen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und zugleich zur Erfüllung europarechtlicher Verpflichtungen. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Maßnahmen, die den Schutz, die Unterstützung und die Rechte von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern sollen. Mit dem Gewalthilfegesetz setzt Deutschland zentrale Vorgaben dieser Richtlinie in nationales Recht um.
Viktoria Kornhaas betont: „Gewalt hört nicht von selbst auf – Veränderung beginnt bei den Tätern. Die Istanbul-Konvention fordert deshalb Täterarbeit. Jede verhinderte Wiederholungstat schützt die Betroffenen. Täterarbeit ist ein zentraler Baustein wirksamer Gewaltprävention.“
Recht auf Schutz und Unterstützung
Verbindliche Finanzierung von Hilfsstrukturen
Ausbau des Hilfesystems
Barrierefreiheit und Zugang für alle
Koordination und Vernetzung
Sensibilisierung und Prävention
Das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zum Nachlesen im Bundesgesetzblatt.
Karlsruhe setzt sich seit vielen Jahren aktiv für den Schutz und die Unterstützung von Frauen ein, die von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Seit über 25 Jahren engagiert sich die Stadt aktiv für den Schutz von Frauen vor Gewalt. Im Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ arbeiten Fachstellen, Behörden und Institutionen eng zusammen. Die gut eingespielte Interventionskette, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und die kontinuierliche Weiterentwicklung von Maßnahmen stärken den Schutz und die Unterstützung betroffener Frauen nachhaltig.
Das diesjährige Motto des 25. Novembers „Partnerschaftsgewalt: Täterberatung ist Prävention“ ist als Teil des Feldes proaktive Täterarbeit eines der Schwerpunktthemen, welche in diesem Jahr von der Koordinierungsstelle bearbeitet wurden.
Weitere Informationen zu den Gewaltformen in der Istanbul-Konvention und den Hilfsangeboten in Karlsruhe: Schutz vor Gewalt.
Jede dritte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Beziehungspartner. Die Betroffenen bleiben aus Scham oft im Verborgenen. Aber häusliche Gewalt ist keine private Angelegenheit. Sie ist eine Menschrechtsverletzung und ein Straftatbestand. Gewalt gegen Frauen geht uns alle an! Fachpersonal und aufmerksame Mitmenschen sind für Betroffene von häuslicher Gewalt sehr wichtig: Sie stellen eine Verbindung zwischen den Betroffenen und den Fachberatungsstellen her und können so Leben retten.
2024 gab es mehr als 600 Polizeieinsätze zu häuslicher Gewalt. Die Anzahl der Fälle ist in den vergangenen fünf Jahren stetig angestiegen. In vielen Fällen sind auch Kinder involviert. Fast jeden dritten Tag spricht die Polizei Tatpersonen gegenüber Wohnungsverweise aus. Das Polizeipräsidium Karlsruhe hat seit 2021 eine interne Koordinierungsstelle eingerichtet und setzt speziell geschulte Kräfte in allen Revieren ein.
Gleichzeitig nehmen immer mehr Betroffene Schutz und Unterstützung in Anspruch. Durch breitere Aufklärung und verbesserte Strukturen werden mehr Fälle im „Hellfeld“ sichtbar. Weitere Informationen: Partnerschaftsgewalt im Stadtgebiet Karlsruhe 2024 173 KB (PDF)
Jedes Jahr setzt das Hilfetelefon mit einer öffentlichkeitswirksamen Mitmachaktion ein wichtiges Zeichen gegen Gewalt an Frauen. 2025 beteiligten sich die Bürgermeister*innen der Stadt Karlsruhe mit einem Video an dieser Aktion.
In partnerschaftlichen Beziehungen kann es zu häuslicher Gewalt kommen. Das spiegeln auch die statistischen Zahlen wieder. Die Prävention zielt darauf ab, die Gewalt in partnerschaftlichen Beziehungen frühzeitig zu verhindern, ihre Ursachen zu bekämpfen und Betroffene zu schützen. Ziel ist es, gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen, Risikofaktoren zu minimieren und Handlungssicherheit für Betroffene sowie ihr Umfeld zu fördern.
Ein Femizid bezeichnet die Ermordung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Jeden Tag geschieht in Deutschland ein Femizid – alle drei Minuten erlebt ein Mädchen oder eine Frau häusliche Gewalt. Der Femizid ist die schwerste Gewaltform geschlechtsspezifischer Gewalt und die Eskalation körperlicher, oft häuslicher Gewalt. Femizide und Gewalt gegen Frauen sind ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem. Sie resultiert meist aus patriarchalen Vorstellung vermeintlicher Besitzansprüche, die (Ex-)Partner, Väter oder Brüder gegenüber Frauen und Mädchen hegen. Oftmals werden Femizide in Medien als „Familiendrama“ verharmlost.
Der „Tag der Erinnerung an die Opfer von Trans*feindlichkeit“, ist ein jährlich am 20. November stattfindender Gedenktag, an dem Betroffene transfeindlicher Gewalttaten gedacht und auf diese Problematik aufmerksam gemacht wird. Initiiert wurde der Gedenktag von Gwendolyn Ann Smith. Anlass war der Mord an Rita Hester in Allston (Massachusetts) im November 1998. Hester, eine afro-amerikanische Transfrau, war in ihrer Wohnung erstochen worden. Über den Mord gab es nahezu keine Berichterstattung und der Fall wurde nie aufgeklärt. Smith gründete daraufhin das Internet-Projekt „Remembering Our Dead“, aus dem später zu Ehren von Rita Hester der internationale Transgender Day of Remembrance hervorging.
Die Schwestern Patria, Minerva und María Teresa Mirabal waren Widerstandskämpferinnen, die sich gegen ein Regime der Gewalt auflehnten. Die 50er Jahre in der dominikanischen Republik unter Diktator Trujillo waren geprägt von Angst, Terror und Unterdrückung. Zusammen mit ihren Ehemännern gehörten sie der Organisation „Bewegung des 14. Juni“ an – mit dem Ziel, Trujillo zu stürzen und sich für Frieden und Demokratie in ihrem Land einzusetzen.
Im Untergrund arbeiteten sie unter dem Decknamen „Las mariposas – die Schmetterlinge“. Die Schwester gelten als Symbol für Zusammenhalt, Mut und die Kraft, gemeinsam für etwas einzustehen.
Obwohl sie inhaftiert, gefoltert und vergewaltigt wurden, verrieten sie nie ihre Verbündeten. Nach einem gescheiterten Putschversuch 1959 wurden die drei Schwestern und ihre Männer verhaftet. Auf Grund von internationalem Druck wurden die Frauen wieder freigelassen, doch Trujillo ließ sie anschließend entführen und ermorden. Infolge dessen verlor Diktator Trujillo die restlichen Sympathien seines Landes und der Nachbarländer. Im Mai 1961 fiel er selbst einem Attentat zum Opfer.
Die Schwestern Mirabal wurden zur Legende. Ihr Mut gilt als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft zu entwickeln, sich gegen jegliches Unrecht zu wehren und für seine Rechte zu kämpfen. Rund 20 Jahre später wird der 25. November ein internationaler Gedenktag: Beim ersten Lateinamerikanischen Frauenkongress in Kolumbien 1981 wurde dieser Tag zum Gedenken an diese drei Frauen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ausgerufen und 1999 offiziell durch die Vereinten Nationen aufgegriffen.
Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Hierzu gibt es verschiedene Plakate zum Ausdrucken. Machen Sie mit und setzen Sie ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen!
Weitere Infos zur Mitmachaktion des Hilfetelefons finden Sie hier: Schweigen brechen: Hilfetelefon