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Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark, 1. Änderung", Karlsruhe – Innenstadt Ost/Oststadt

Aktuell: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 06.06.2023

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Im Bereich des Karlsruher Wildparkstadions ist der Bebauungsplan Nr. 847 „Fußballstadion im Wildpark“ aus dem Jahr 2016 in Kraft. Der Karlsruher Sport Club (KSC) plant im und neben dem Bereich der Flächen, die im Bebauungsplan als SO 7 festgesetzt sind, die Errichtung eines Nachwuchsleistungszentrums. Dafür soll das Baufenster „Germania“ unter Beibehaltung der gültigen Festsetzungen (1.800 m² BGF, 12 m Gebäudehöhe), einschließlich einer Anpassung der zulässigen Nutzung in Hinblick auf die temporäre Unterbringung der jugendlichen Spieler*innen, an das bestehende Baufenster SO 7 umgelegt werden. Hierbei wird die Zulässigkeit der baulichen Ausnutzung des Geländes insgesamt nicht erhöht.

Die Planunterlagen können im Stadtplanungsamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245 eingesehen werden. Für eine persönliche Vorsprache wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 22. Mai 2023 bis 6. Juni 2023

Kontakt

Stadtplanungsamt

Planverfahren

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