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Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen

Begrünte Höfe, Dächer und Fassaden sind für das Kleinklima der Städte besonders wichtig. Sie tragen zur Wärmereduzierung in den Sommermonaten bei, binden Staub und Schadstoffe und sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Das Niederschlagwasser wird durch die Versickerung und Verdunstung dem natürlichen Kreislauf zugeführt und trägt damit zur Verbesserung der Grundwasserneubildung bei. Die Stadt berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Begrünung von Dächern, Fassaden und Freiflächen.

Das Bild zeigt einen begrünten Innenhof, sowie ein begrüntes Atelier.

Positive Effekte von Grün in der Stadt

Durch die zunehmende Verdich­tung ­der Innen­städte ist das Angebot an öffent­li­chen Freiräumen sehr ­be­grenzt. Der Trend zum Wohnen in der Stadt ist jedoch un­ge­bro­chen. Private Freiräume in der Stadt – dazu gehören ins­be­son­dere Höfe aber auch Flach­dä­cher – werden immer ­be­deu­ten­der. Jede ungenutzte, betonierte Fläche ist ver­lo­re­ner Raum. Der begrünte Freiraum vor der Tür mit Auf­ent­halts­qua­li­tä­ten für Erwachsene und als gefahr­lo­ser ­Spiel­raum für Kinder hat in den letzten Jahren erheblich an At­trak­ti­vi­tät gewonnen.

Grafischer Überblick der Wohlfahrtswirkung von Begrünungen in der Stadt

Über das Förderprogramm

Seit über 35 Jahren unter­stützt das Garten­bau­amt der Stadt Karlsruhe das Engagement der Bürge­rin­nen und Bürger, private Innen- und Hinterhöfe, Dächer und Fassaden zu be­grü­nen. Die Förderung umfasst kostenlose Beratun­gen ­für Anwesen im gesamten Stadt­ge­biet und finan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung.

Auf einen Blick: Wie können Sie sich fördern lassen?

Maßnahmen, die darauf abzielen, Freiflächen erstmals nutzbar herzustellen oder vorhandene Freianlagen in Höfen zu verbessern und zu begrünen. In erster Linie können Zuschüsse für Freiflächenentsiegelung sowie Begrünung, wie die Anlage von Staudenbeeten, Wiesen- und Rasenflächen sowie Baum- und Strauchbepflanzungen gestellt werden. Ebenso wird der Rückbau und die Begrünung von sogenannten Schottergärten, sowie die Begrünung von Fassaden und  Dächern gefördert. Die genauen Fördersätze können unter dem Reiter "Fördersätze" eingesehen werden.

  • Der Zuschuss beinhaltet die Beratung der Eigentümerinnen und Eigentümer, der Mieterinnen und Mieter oder sonstigen Berechtigten schon vor der Antragstellung und fortlaufend bis zum Abschluss der Maßnahme.
  • Die finanzielle Förderung erfolgt über festgelegte Zuschüsse je Maßnahme. Die zugrunde gelegten Pauschalbeträge sind im Bewilligungsbescheid einzeln aufgeführt.
  • Jede Maßnahme kann je Anwesen/Flurstück kann nur einmal gefördert werden.
  • Die Förderobergrenze liegt bei 5.000 Euro pro Anwesen.

Entsiegelungsmaßnahmen werden nur in Verbindung mit einer anschließenden Begrünung der entsprechenden Fläche gefördert.
Boden- und Wegebefestigungen jeglicher Art, auch wasserdurchlässige Beläge, werden seit der Novellierung des Förderprogramms im Juni 2022 nicht mehr gefördert.

  • Gefördert werden nur erstmalige Maßnahmen, die den Wohn- und Freizeitwert  wesentlich verbessern, die Grünsubstanz im Sinne einer ökologischen und stadtklimatischen Aufwertung vermehren und wirtschaftlich vertretbar sind.
  • Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Diese muss mit dem Gartenbauamt in gestalterischer, gärtnerischer und denkmalpflegerischer Hinsicht abgestimmt und befürwortet sein.
  • Abweichungen von diesen Richtlinien sind nur in begründeten Fällen möglich und sind vor Beginn der Maßnahme abzustimmen. Nachträgliche Abweichungen können zum Verlust der Förderung führen.
  • Der Zustand zum Zeitpunkt der ersten Vor-Ort-Besichtigung ist für die Berechnung der Fördersumme ausschlaggebend.
  • Baurechtliche Bestimmungen dürfen nicht verletzt werden. Falls Genehmigungen für die Maßnahme erforderlich sind, müssen diese vorliegen.
  • Die Gestaltung soll sich in erster Linie nach den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner richten.
  • Die geförderte Begrünung muss langfristig (mindestens fünf Jahre) gepflegt und unterhalten werden.
  • Die geförderte Maßnahme darf nicht Anlass für Mieterhöhungen sein.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung oder auf eine bestimmte Höhe der Fördersumme. Die Stadt teilt die Fördermittel nach der Reihenfolge der Anmeldungen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel zu.

  • Eigentümerinnen und Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte. Mieterinnen und Mieter sollen von den Eigentümerinnen und Eigentümern unterrichtet und angehört werden.
  • Mieterinnen und Mieter im Einverständnis mit den Eigentümerinnen und Eigentümern.
  • Gewerbetreibende mit bis zu zehn festangestellten Mitarbeitenden.
  • Vereine können sich Begrünungen Ihrer Liegenschaften alle fünf Jahre fördern lassen. Voraussetzung ist hier die Nennung einer verbindlichen Kontaktperson. Eine Einverständniserklärung der Eigentümer muss vorliegen.

Keine Förderung ist möglich

  • für Gestaltungsmaßnahmen städtischer Einrichtungen und Gesellschaften, staatlicher Stellen und für Bauträger, Versicherungen und Geldinstitute
  • wenn die Gestaltung der Flächen bereits einmal gefördert wurde etwa im Rahmen dieser Richtlinien oder durch Modernisierungs-, Sanierungs- oder Wohnumfeldprogramme
  • für Renovierungen der Hausfassaden, aufwendige gärtnerische Anlagen, Skulpturen und ähnliches
  • für Pflanzverpflichtungen, die sich aus der städtischen Baumschutzsatzung ergeben, Pflanzgebote nach LBO § 9 Abs. 1 Satz 2, Begrünungsforderungen als Ausgleichspflicht für Eingriffe, Befreiungen, Ausnahmen und Dachbegrünungen, soweit diese nicht nach geltendem Baurecht oder als zwingende Auflage von Baugenehmigungen gefordert werden

Verfügt die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller über das erforderliche Fachwissen und die entsprechenden Fähigkeiten, so können die beantragten und genehmigten Begrünungsmaßnahmen auch in Eigenleistung erbracht werden. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Zuschusshöhe äquivalent zu Anträgen die mittels einer externen Fachfirma umgesetzt werden sollen.

Im Verwendungsnachweis, der nach Fertigstellung der geförderten Maßnahme ausgefüllt beim Gartenbauamt einzureichen ist, werden allerdings nur die Aufwendungen für Materialien oder Leihgebühren aufgeführt. Die Arbeitszeit kann in diesem Fall nicht mit angerechnet werden. Sollte die Zuschusshöhe wider Erwarten über den Kostenaufwendungen der Antragstellenden für die bewilligte Maßnahme liegen, wird der Zuschuss soweit gekürzt, dass die aufgewendeten Kosten der Maßnahme zu maximal 100 Prozent gedeckt sind.

  • Kontaktieren Sie das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe unter 0721 133-6754 oder für einen Termin zur ersten Besichtigung.
  • Nach Begutachtung und positiver Bewertung des Vorhabens ist ein Vordruck über den Antrag zur Förderung zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen auszufüllen und beim Gartenbauamt einzureichen.
  • Anhand einer einzureichenden Skizze mit den geplanten Maßnahmen legt das Gartenbauamt die Fördersumme und die Fördervoraussetzungen fest. Die Fördersumme und Förderbedingungen werden in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Die bewilligte Fördersumme wird nach Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen entsprechend des Bescheides auf das angegebene Konto überwiesen
  • Nach Fertigstellung der Begrünungsmaßname ist das Formular "Verwendungsnachweis", welches Sie vom Gartenbauamt erhalten, auszufüllen und alle Rechnungen über Aufwendungen im Rahmen der Umgestaltung beizufügen. Im Anschluss an eine kurze Abnahme der Baumaßnahme vor Ort wird der Zuschuss auf das angegebene Bankkonto ausbezahlt.
  • Werden vereinbarte Bedingungen und Richtlinien missachtet oder nicht eingehalten oder beruht der Bewilligungsbescheid auf unzutreffende Angaben im Antrag, kann die Förderzusage rückgängig gemacht oder ausgezahlte Zuschüsse ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Mit der Antragsstellung ist gleichzeitig das Einverständnis zum Betreten des Hofes durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Karlsruhe und zur Veröffentlichung von Fotos verbunden.

Bei den Fördersätzen handelt es sich um pauschalierte Preise; dabei gilt die Förderobergrenze von 5.000 Euro.

Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnamen

  • Deckbelag wie Beton, Pflaster, Platten oder Asphalt inklusive der Schottertragschichten aufnehmen und entsorgen: 20,00 Euro/Quadratmeter
  • Schotter- oder Kiesdeckschicht inklusive Unkrautfolie / - vlies aufnehmen und entsorgen: 5,00 Euro/Quadratmeter
  • Fachgerechte Fundamentisolierung im Bereich von Pflanzflächen: 10,00 Euro/Laufmeter
  • Bodenverbesserung beziehungsweise neuen Oberboden liefern und einbauen: 5,00 Euro/Quadratmeter
  • Pflanzung mit Stauden und Kleinsträuchern: 15,00 Euro/Quadratmeter
  • Rasen oder Blumenwiese anlegen: 1,50 Euro/Quadratmeter
  • Obstbaum oder Großstrauch pflanzen: 50,00 Euro/Quadratmeter
  • Baumpflanzung als Hochstamm: 250,00 Euro/Pflanze

Dachbegrünungsmaßnahmen

  • Dachbegrünung extensiv (ab 8/12 Zentimeter Substratstärke): 30,00 Euro/Quadratmeter
  • Dachbegrünung intensiv (ab 30 Zentimeter Substratstärke): 45,00 Euro/Quadratmeter

Fassadenbegrünungsmaßnahmen

  • Kletterpflanze (mehrjährig): 10,00 Euro/Pflanze
  • Fachgerechte und dauerhafte Rankhilfe als Schlosser- oder Schreinerkonstruktion: 50,00 Euro/Quadratmeter
  • Rankschutzkorb aus Metall: 200,00 Euro/Stück

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