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Karlsruher Frauenwochen

Am 8. März ist Internationaler Frauentag – der weltweite Aktionstag für Frauenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter. Rund um den Tag finden vom 8. bis 22. März die Karlsruher Frauenwochen statt.

© Nadia Grapes - stock.adobe.com

Frauenwochen gehen erfolgreich zu Ende

Mit einer großen Vielfalt an Veranstaltungen sind die diesjährigen Karlsruher Frauenwochen zu Ende gegangen.

Viele engagierte Bürger*innen haben sich beteiligt und laut und sichtbar in die Öffentlichkeit getragen, dass Frauenrechte nicht verhandelbar sind – Frauenrechte sind Menschenrechte!

Verena Meister zieht ein positives Fazit: „Alle haben die Frauenwochen als wichtigen Anlass zur Vernetzung wahrgenommen. Wichtige Gleichstellungsdefizite wurden in den Frauenwochen angesprochen, jetzt bleiben wir dran!“

Weltweit wird am 8. März auf Frauenrechte und Gleichstellung aufmerksam gemacht. In vielen Ländern gehen Frauen auf die Straße, um für ihre Rechte einzustehen oder begleiten den Tag mit Aktionen rund um das Thema Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen.

Schon seit 1911 feiern Frauen den „Internationalen Tag der Frauen“. Seitdem finden Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten statt.

Der Aktionstag feiert die bisherigen Errungenschaften der Frauenrechtsbewegung und richtet gleichzeitig die Aufmerksamkeit auf bestehende Diskriminierungen und Ungleichheiten – denn Gleichstellung ist noch nicht vollständig erreicht!

1975 erklärten die Vereinten Nationen den 8. März offiziell zum Internationalen Frauentag. In gut 20 Staaten ist er ein gesetzlicher Feiertag – in Deutschland in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern (seit 2022) und Berlin (seit 2019).

Porträt Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Verena Meister, Gleichstellungsbeauftragte © Stadt Karlsruhe, Verena Meister
Portrait Dorothee Schlegel © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Portrait Verena Meister
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Portrait OB Dr. Mentrup
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Empfang: „Von mitgemeint zu gleichberechtigt?“ – 75 Jahre Gleichberechtigung im Grundgesetz

7. März, 18 Uhr, Rathaus am Marktplatz

Der Empfang des Oberbürgermeisters Dr. Frank Mentrup am Vorabend des Internationalen Frauentags stand ganz im Zeichen des Jubiläums 75 Jahren Gleichberechtigung von Frauen und Männern im deutschen Grundgesetz. Yasemin Tüz, Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof und Gleichstellungsbeauftragte des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, würdigte dieses Jubiläum mit einem Festvortrag. Die Veranstaltung wurde durch vielfältige kulturelle Performances umrahmt.

Historie zum Jubiläum

In Westdeutschland wurde 1949 dank der sogenannten Mütter des Grundgesetzes Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz verankert. Artikel 3, Absatz 2 besagt: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Warum löste diese Errungenschaft keine Revolution, keine neue Ordnung der Gesellschaft aus? In der postnationalsozialistischen Gesellschaft, der zur NS-Zeit eingetrichtert worden war, dass Frauen ihre Erfüllung einzig in der Mutterschaft finden konnten, war Gleichberechtigung und die Idee der Gleichstellung noch nicht angekommen. Die gesellschaftliche Struktur war so auch weiterhin auf die Kernfamilie ausgerichtet. Finanzielle Sicherheit war für westdeutsche Frauen weiterhin von einer Heirat abhängig.

In der DDR war die Gleichberechtigung von Frauen und Männern seit 1949 in der Verfassung verankert. Gesetze die dem entgegenstanden, wurden in Folge aufgelöst. Die werktätige Frau galt als Idealbild. Das zeigte sich vor allem in der Berufstätigkeit von Frauen: Bis 1989 waren 91 Prozent der Frauen berufstätig und arbeiteten auch in sogenannten typischen Männerberufen, wie Industrie und Handwerk. In den Familien allerdings blieb das traditionelle Rollenbild meist bestehen und auch in der Politik waren Frauen unterrepräsentiert.

Erst nach der Wiedervereinigung sollte die Idee einer arbeitenden, gleichberechtigten, selbstbestimmten Frau wieder Fahrt aufnehmen. Im Zuge der Verfassungsänderung wurde, mit dem besonderen Engagement der ostdeutschen Frauen, im Jahr 1994 ein Fördergebot in Artikel 3 mit aufgenommen: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Die Umsetzung dieses Artikels gestaltet sich jedoch bis heute schwierig. Rechtliche Hürden und traditionelle Rollenbilder lassen sich nur langsam überwinden.

Abbildung von skizzierten Frauenköpfen verschiedener Generationen © Tanja Schneider

Frauen-Matinee zum Internationalen Frauentag im Tollhaus

Mehr als die Summe ihrer Teile

Noch deutlich länger als das 75-jährige Jubiläum vermuten lässt, engagieren sich Frauen weltweit und in Karlsruhe für ihre Rechte. Dabei zeigt sich immer wieder: Gemeinsam geht so viel mehr!

Das Frauen-Matinee stand im Jubiläumsjahr im Zeichen „Mehr als die Summe ihrer Teile“: Diese Kraft war spürbar als am 10. März die vielfältigen Karlsruher Fraueninitiativen sich, ihr Wirken und ihre Ziele auf der Bühne und beim Info-Markt vorstellten.

Das bunte Programm der Frauen-Matinee 2024 bot neben Impulsen der Karlsruher „Cat Calls“ viel Zeit für Austausch, Netzwerken und Kulturgenuss, wie beispielsweise eine afrikanische Modenschau und der Karlsruher Lesbenchor „Die WEIBrations“.

Meilensteine der Gleichstellung

Klassenzimmer mit Schülerinnen des ersten Mädchengymnasiums
1893

Erstes Mädchengymnasium

Am 11. September 1893 eröffnete das erste Mädchengymnasium Deutschlands in Karlsruhe. Zunächst befanden sich die Schulräume in der Waldstraße 83. Da die Zahl der Schülerinnen aber stark anstieg, wurde 1911 ein neues Gebäude in der Sophienstraße 147 errichtet.

Artikel aus dem Volksfreund zum ersten Frauentag
1911

Erster Frauentag

In Deutschland wird das erste Mal der Internationale Frauentag gefeiert. Auch in Karlsruhe lud der Sozialdemokratische Verein zum Frauentag ein.

1918

Allgemeines Frauenwahlrecht

Am 30. November 1918 wurde das allgemeine Frauenwahlrecht eingeführt und bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen dieses hart erkämpfte Recht erstmals ausüben und auch selbst gewählt werden.

Zusammenschnitt von Porträts der ersten drei Stadträtinnen
1919

Erste Stadträtinnen

In Karlsruhe zogen mit den Wahlen 1919 erstmals drei Frauen als Stadträtinnen in das Rathaus ein: Maria Matheis (Zentrum), Anna Richter (Deutsche Demokratische Partei, DDP), Kunigunde Fischer (SPD).

Porträt der ersten Amtsleiterin
1920

Erste Amtsleiterin

Im April 1920 übernimmt Elisabeth Großwendt die Leitung des Karlsruher Jugendamtes und wird die erste Amtsleiterin der Stadtverwaltung. Ihre Karriere endet mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Sie wird aufgrund ihrer demokratischen Haltung 1934 zwangsweise in den Ruhestand versetzt.

1933

Nationalsozialisten

Am 30. Januar 1933 wird Adolf Hitler Reichskanzler. Die NS-Herrschaft brachte für Frauenrechte und Gleichstellung große Rückschritte. Frauenverbände, die sich nicht der NS-Frauenschaft anschließen, werden verboten. Das Frauenbild wird durch die nationalsozialistische Ideologie bestimmt.

1949

Gleichstellung im Grundgesetz

Die Mütter des Grundgesetzes Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel setzten sich dafür ein, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern explizit in das Grundgesetz aufgenommen wird: Männer und Frauen sind gleichberechtigt – lautet Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes.

1951

Aufhebung Lehrerinnen-Zölibat

Bis 1951 wurden Lehrerinnen nach der Eheschließung aus dem Staatsdienst entlassen. Mit der Abschaffung des Lehrinnen- Zölibats konnten nun auch verheiratete Frauen weiter unterrichten. In Baden-Württemberg wurde die Regelung erst 1956 aus dem Dienstrecht gestrichen.

1952

Gründung der AKF

Die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauenorganisationen (AKF) wird 1952 als Dachverband der in Karlsruhe ansässigen Frauenorganisationen gegründet. Durch die AKF waren die Frauenorganisationen nun auch mit einem Sitz im Kulturausschuss vertreten.

1961

Einführung der Pille

Ein Jahr nach der Markteinführung in den USA ist die „Anti-Baby“-Pille auch in der Bundesrepublik erhältlich. Zunächst wird sie nur verheirateten Frauen mit mehreren Kindern verschrieben. Sie sollte bei Menstruationsbeschwerden helfen, die Verhütung wurde unter Nebenwirkungen aufgeführt.

1972

Stern: Wir haben abgetrieben!

In der Zeitschrift „Stern“ erklären 374 Frauen, dass sie ihre Schwangerschaft abgebrochen und damit gegen in Deutschland geltendes Recht verstoßen haben. Unter ihnen Alice Schwarzer, die die Aktion initiierte und sich bis heute für die Streichung von § 218 einsetzt.

1974

Reform-Versuch des § 218

Mit der „Fristenregelung“ wird der Abbruch einer Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen straffrei. Nach Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wird die Regelung 1975 als mit dem Grundgesetz unvereinbar aufgehoben.

1976

Änderung

Der § 218 bleibt im Strafgesetzbuch bestehen. Ein Schwangerschaftsabbruch wird nicht verfolgt, wenn die Schwangere einwilligt und der Abbruch aus medizinischen, ethischen oder sozialen Gründen vorgenommen wird.

1977

Familienrechtsreform

Ehepartner sind gleichberechtigt und es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung mehr in der Ehe. Die Ehefrau kann ohne Einwilligung ihres Ehemanns arbeiten gehen. Im Scheidungsrecht gilt das Zerrüttungsprinzip, nicht mehr das Schuldprinzip.

Plakat der Gleichstellungsstelle aus dem Jahr 1985
1986

Frauenbeauftragte Karlsruhe

Durch den Beschluss des Gemeinderates wird 1986 die Stelle der Frauenbeauftragten in Karlsruhe eingerichtet. Theresia Riedmaier führte das Amt bis 1989 aus, darauf folgte Annette Niesyto. Seit 2018 ist Verena Meister Gleichstellungsbeauftragte.

Bild des Flyers zu den Frauenperspektiven 1991
1991

Frauenperspektiven

Das Kulturfestival Frauenperspektiven fand in Karlsruhe alle zwei Jahre unter reger Beteiligung verschiedener Frauengruppen und Kultureinrichtungen statt. Bis 2015 war es ein fester Bestandteil des kulturellen Programms in Karlsruhe mit bundesweiter Aufmerksamkeit.

1994

Zusatz zu Artikel 3 Absatz 2

Das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz wird nach der Wiedervereinigung um den Zusatz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Frauen demonstrieren am Frauenstreiktag
1994

Bundesweiter Frauenstreik

Zum Internationalen Frauentag fand 1994 der erste bundesweite Frauenstreik statt. Auch in Karlsruhe legten Frauen ihre berufliche und private Arbeit nieder. Mit Nachdruck forderten sie unter anderem: legalen Schwangerschaftsabbruch, gleichen Lohn für gleiche Arbeit und mehr Rechte für Migrantinnen.

Porträt der ehemaligen Bürgermeisterin Salisch
1995

Erste Bürgermeisterin

Von 1995 bis 2003 bekleidete Heinke Salisch als erste Frau das Amt der Bürgermeisterin in Karlsruhe. Sie leitete das Baudezernat.

1997

Vergewaltigung in Ehe

Der neu gefasste §177 im Strafgesetzbuch tritt in Kraft. Nach langem Ringen im Bundestag wird Vergewaltigung in der Ehe damit unter Strafe gestellt.

2000

Häusliche Gewalt

Unter der Federführung der städtischen Gleichstellungsbeauftragten wird der Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ eingerichtet. Ziel ist die enge Vernetzung der Akteur*innen in der Interventionskette.

2001

Lebenspartnerschaft

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ermöglichte gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals eine rechtlich anerkannte Verbindung einzugehen. In den meisten Rechtsbereichen hatte die eingetragene Lebenspartnerschaft die gleichen Auswirkungen wie die Ehe, beispielsweise beim Unterhalt und Erbrecht.

2003

PatinnenProjekt

Das PatinnenProjekt startet als gemeinsames Projekt der Gleichstellungsbeauftragten und des Internationalen Begegnungszentrums (ibz). Heute ist das ibz alleiniger Träger des Projektes. Im PatinnenProjekt werden Tandems zwischen einer ortsansässigen und einer zugewanderten Frau vermittelt.

Porträt ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel
2005

Erste Bundeskanzlerin

Nach der Bundestagswahl 2005 wurde Angela Merkel zur ersten Bundeskanzlerin Deutschlands. Sie bekleidete dieses Amt bis zu ihrem Ausscheiden aus der Politik 2021.

2005

Zwangsheirat als Nötigung

Zwangsheirat wird als besonders schwerer Fall der Nötigung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Damit erhöhten sich Strafen auf Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren.

2006

Gleichstellungsstrategie

Der Gemeinderat beschließt ein strategisches Gender Mainstreaming-Konzept mit dem Ziel, Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen der Stadt Karlsruhe zu verankern und systematisch zu verfolgen.

2006

Antidiskriminierungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz, tritt in Kraft. Es soll die Benachteiligung von Personen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen.

2007

Stalking Gesetz

Das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen tritt in Kraft. Mit § 238 im Strafgesetzbuch wird ein eigenständiger Straftatbestand eingeführt.

2011

Gleichstellungsbeauftragte

Die Koordination von Gender Mainstreaming wird in Karlsruhe auf die Frauenbeauftragte übertragen. In diesem Zusammenhang wird die Frauenbeauftragte in Gleichstellungsbeauftragte umbenannt.

2016

Chancengleichheitsgesetz

Das aktuelle Chancengleichheitsgesetz in Baden-Württemberg tritt in Kraft. Es soll die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst fördern. Ziel ist es auch Rahmenbedingungen zu schaffen, die es allen ermöglichen, Beruf und Familien- oder Pflegeaufgaben zu vereinbaren.

2018

Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die Istanbul-Konvention (IK) – tritt in Kraft. Sie ist die bedeutendste rechtliche Grundlage in Deutschland, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu beseitigen.

2019

Projektstelle IK geschaffen

Der Karlsruher Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) in Karlsruhe. Dazu wird eine Projektstelle geschaffen, die die zur Umsetzung notwendigen Bestände und Bedarfe ermittelt und Maßnahmen entwickelt.

2022

Neues Landtagswahlrecht

Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen tritt in Kraft. Mit der Einführung des Zweistimmenwahlrechts und der geschlossenen Landesliste soll der Weg für mehr Frauen in die Parlamente in Baden-Württemberg geebnet werden.

2022

Aufhebung § 219 a

Der Bundestag hebt das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche auf. Künftig können Ärztinnen und Ärzte öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne sich strafbar zu machen.

2022

Genderstern in Karlsruhe

Die Stadtverwaltung bringt einen neuen Leitfaden zur Nutzung geschlechtergerechter Sprache heraus. Erstmals kann auch der Genderstern in der städtischen Kommunikation verwendet werden.

Equal Care Day

Am 29. Februar 2024 war Equal Care Day! Der Equal Care Day ist ein Aktionstag, der auf die mangelnde Wertschätzung und unfaire Verteilung von Fürsorgearbeit aufmerksam macht. Die Festlegung auf den 29. Februar, der als Schalttag nur alle vier Jahre stattfindet und in den Jahren dazwischen übergangen wird, soll darauf hinweisen, dass Care-Arbeit als „unsichtbare Arbeit“ gilt, die oft nicht wahrgenommen und nicht oder schlecht bezahlt wird. Frauen bringen im Durchschnitt täglich anderthalb Stunden mehr Zeit auf für Haushalt, Kinder und Angehörige als Männer. Was dazu führt, dass Frauen in einem Jahr soviel Care Arbeit leisten wie Männer in vier Jahren. Ein weiterer Grund warum der Equal Care Day nur alle vier Jahre stattfindet.

 

Catcalling

Catcalling ist eine Form der sexuellen Belästigung. Unter dem Begriff werden sexualisierte Verhaltensweisen ohne Körperkontakt zusammengefasst. Darunter fallen unter anderem Pfeiff- oder Kussgeräusche, aufdringliche Blicke, anzügliche Bemerkungen oder Kommentare über das Äußere einer Person im öffentlichen Raum. Auch sexuelle Belästigung mittels digitaler Medien, zum Beispiel durch die ungewollte Konfrontation mit Bildern oder Videos sexuellen Inhalts zählt zu Catcalling. Catcalling ist aktuell kein eigener Straftatbestand beziehungsweise keine Ordnungswidrigkeit in Deutschland.

FLINTA*/ Frauen*

FLINTA* ist eine Abkürzung und steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht binäre, trans* und agender Personen. Die Abkürzung wird bei Veranstaltungen genutzt, um für die genannten Personen einen Schutzraum, frei von Diskriminierung zu schaffen.

Frauen* bezieht sich auf die Geschlechtsidentität weiblicher cis, trans* und nicht-binärer Personen.

Alle Begriffe werden auf genderdings.de ausführlich erklärt.

Intersektionalität

Intersektionalität beschreibt die Überschneidung mehrerer Diskriminierungsformen, etwa von Rassismus und Sexismus. Die verschiedenen Kategorien werden dabei nicht einzeln betrachtet, sondern ergeben zusammen eine eigene Diskriminierungserfahrung. Intersektionalitätsforschung untersucht diese verschiedenen Phänomene auf Ähnlichkeiten und Berührungspunkte. Der Begriff entstand aus Schwarzen aktivistischen Bewegungen heraus und wurde von der Juristin Kimberlé Crenshaw geprägt. Sie beschreibt Intersektionalität als „ein Prisma, um die Art und Weise zu verstehen, wie verschiedene Formen der Ungleichheit oft zusammenwirken und sich gegenseitig verschärfen.“

 

Demo am 8. März 2024 – Plakatimpressionen

26. März 2024, Stadt Karlsruhe

Veranstaltungen der Frauenwochen

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