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Bürgermeister Martin Lenz spricht als Sachverständiger im Innenausschuss des Bundestags

Datenübermittlung im Ausländer- und Sozialrecht / Sozialdezernent gibt Einschätzung ab

Portrait von Bürgermeister Martin Lenz im Innenausschuss Bürgermeister Martin Lenz war als Sachverständiger in den Innenausschuss des Bundestags geladen. © Stadt Karlsruhe, Dezernat 3

Am vergangenen Montag, 15. Januar, war Bürgermeister Dr. Martin Lenz in den Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags geladen, um dort als Sachverständiger zu einem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Thema der Anhörung war die Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht, zu welcher der Karlsruher Sozialdezernent als Vertreter einer Kommune um seine Einschätzung gebeten worden war.

Erleichterung bei Datenübermittlung

Der diskutierte Gesetzesentwurf sei aus Sicht der kommunalen Praxis zu begrüßen, so Bürgermeister Lenz im Ausschuss. Die Novelle bringt einige Erleichterungen für die Arbeit der Behörden mit sich: Künftig sollen Daten zur Staatsangehörigkeit und Unterhaltsvorschüssen für die bearbeitenden Stellen schneller einzusehen sein, da eine Zugangsberechtigung für die entsprechenden Behörden eingerichtet wird. Aufwändige Anfragen fallen somit weg, auch lässt sich so der doppelte Bezug von Sozialleistungen besser erkennen. Zudem bedeute die Anpassung eine „wesentliche Erleichterung für die Kolleginnen und Kollegen auf der Arbeitsebene in den Behörden“, betonte Bürgermeister Lenz.

Erfahrungen aus Karlsruhe eingebracht

Im Ausschuss berichtete der Sozialdezernent darüber hinaus von den praktischen Erfahrungen seiner Kommune: Als Erstaufnahmestadt hatte Karlsruhe – bis auf wenige Ausnahmen – lange keine Verpflichtung zur Anschlussunterbringung. Dies änderte sich mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, in dessen Folge auch die Fächerstadt zur Anschlussunterbringung verpflichtet war. Rund 5000 Geflüchtete im angespannten Immobilienmarkt mit Wohnungen zu versorgen, ohne dabei auf Notunterkünfte wie Sporthallen zurückzugreifen, sei ebenso herausfordernd gewesen wie die zügige Gewährleistung der Existenzsicherung und Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse und Vorbereitungsklassen. „Dass dabei Sozial- und Jugendbehörde und Ausländerbehörde Hand in Hand gearbeitet haben, war und ist ein Schlüssel zur Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe.“ Daher sei das Gesetz grundlegend begrüßenswert – sofern es technisch ohne sogenannte Medienbrüche, also ganzheitlich digital, umgesetzt werden könne, so das Fazit des Sozialdezernenten.

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