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Datenschutzinformation

Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Genehmigung von Gestattungen, Sondernutzungen, Veranstaltungen sowie verkehrsrechtlichen Anordnungen im öffentlichen Straßenraum und die Organisation und Genehmigung von Märkten und Sonderveranstaltungen

(zum Beispiel: Christkindlesmarkt)

 

 

 

I.    Allgemeine Information gemäß
Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Stadt Karlsruhe
vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe

Fax: +49 721 133-3059
E-Mail:

 

2. Beauftragte für den Datenschutz

Stadt Karlsruhe
Stabsstelle Datenschutz

Rathaus am Marktplatz
76124 Karlsruhe

+49 721 133-3050 oder 133-3055
Fax: +49 721 133-3059

 

3. Betroffenenrechte

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  • Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.
  • Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen  der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DSGVO).
  • Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).

 

4. Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Eine erteilte Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DSGVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

 

5. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

 

6. Kosten

Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten beziehungsweise die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

II.    Individuelle Information gemäß
Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
für folgendes Verfahren:

 

1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die personenbezogenen Daten werden zur Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Arbeiten im öffentlichen Straßenbereich erhoben.

Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage der §§ 16 und 21 Straßengesetz-BW (StrG) sowie der §§ 44 bis 46 Straßenverkehrsordnung (StVO), zum Zwecke der Genehmigung von Gestattungen, Sondernutzungen, Aufbrüchen, Veranstaltungen und verkehrlichen Anordnungen im öffentlichen Straßenraum erhoben und verarbeitet.

Des Weiteren werden nach den Satzungen der Stadt Karlsruhe (7/4 Wochenmarktsatzung, 7/5 Jahrmarktsatzung, 7/6 Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste, 1/11 Sondernutzungsgebührensatzung, 9/1 Verwaltungsgebührensatzung), personenbezogene Daten für die Organisation und Genehmigung von Märkten und Sonderveranstaltungen (zum Beispiel: Christkindlesmarkt) erhoben und verarbeitet.

 

2. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten (sofern zum Zeitpunkt der Erhebung bekannt)

Empfänger der der Daten sind Polizeibehörden, Steuer- und Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Gerichte im Falle von Klagen, Träger öffentlicher Belange, öffentliche Verwaltungen und Verwaltungen der Länder und des Bundes.

 

3. Dauer der Speicherung

Die Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert.

 

4. Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung

Unbeschadet Ihrer Rechte aus der DSGVO sind Sie verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen, personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann der Antrag nicht bearbeitet werden und die Genehmigung nicht erteilt werden.

 

Tiefbau und Verkehrsinfrastruktur

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