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Sauberes Karlsruhe

Ein sauberes Karlsruhe liegt der Stadt­ver­wal­tung am Herzen. Sie trägt ihren Teil dazu bei, die Stadt sauber zu halten. Aller­dings ist sie bei ihren Bemühungen, auch auf die Mithilfe der Bürge­rin­nen und Bürger angewiesen. Erfahren Sie alles zu den Leistungen der Stadt Karlsruhe für die Reinigung und Sicherung der Straßen, Wege und Plätze und machen Sie mit.

Marktplatz

Abfälle im öffentlichen Bereich

Das sogenannte Littering – also das achtlose Wegwerfen und Lie­gen­las­sen von Abfällen im öffent­li­chen Bereich – ist in den ver­gan­ge­nen Jahren deutlich angestie­gen. Immer häufiger landen ­diese Abfälle auf Straßen oder Gehwegen. Da diese Entwick­lung lei­der in einem teilweise bewussten Fehlver­hal­ten der jewei­li­gen ­Per­so­nen liegt, ist es für die Stadt­ver­wal­tung schwierig, allen ­Stra­ßen und Plätzen gleicher­ma­ßen gerecht zu werden.

Öffent­li­che Abfall­be­häl­ter im Stadt­ge­biet

Rund 3.800 öffent­li­che Abfall­be­häl­ter befinden sich im gesam­ten ­Karls­ru­her Stadt­ge­biet. Diese sind unter anderem an stark fre­quen­tier­ten Plätzen, an allen Halte­stel­len der Ver­kehrs­be­triebe Karlsruhe sowie in Grünan­la­gen aufge­stellt. Um die Sauberkeit in Karlsruhe zu gewähr­leis­ten, hat das Amt für Abfallwirtschaft in den ver­gan­ge­nen Jahren beispiels­weise im Innen­stadt­be­reich viele öf­fent­li­che Abfall­be­häl­ter durch neue ersetzt und weite­re ­Be­häl­ter aufge­stellt. Auch wurde der entspre­chen­de Lee­rungs­rhyth­mus öffent­li­cher Abfall­be­häl­ter dem Bedar­f an­ge­passt.

Sauberkeit als Aufgabe aller Bürge­rin­nen und Bürger

Die Sauberkeit der Stadt ist Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger. Insbe­son­dere Erwach­se­ne ha­ben eine Vorbild­funk­tion. An ihrem Verhalten orien­tie­ren sich vor allem Kinder. Wer raucht, einen Hund ausführt, Kaugummi kaut oder auf der Straße isst oder trinkt, kann zur Sauberkeit in der Stadt beitragen, indem er seine Abfälle nicht achtlos wegwirft, sondern über einen Abfall­be­häl­ter richtig entsorgt.

Sauberes Karlsruhe – Das schaffen wir für Sie und mit Ihnen!

Straßenreinigung

Die Straßen­rei­ni­gung des Team Sauberes Karlsruhe um­fasst insgesamt 115 Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter, die an 365 Tagen im Jahr im Einsatz sind, um die gesamte Stadt zu rei­ni­gen und achtlos wegge­wor­fe­nen Unrat wie Zigaret­ten­kip­pen, To-go-Becher, Kaugummis, Hundekot und andere Abfäl­le auf­zu­sam­meln.

Die Beschäf­tig­ten sind sowohl mit Schaufel und Besen als auch mit Groß- und Klein­kehr­ma­schi­nen, Schwemm­wa­gen und Klein­last­wa­gen im Einsatz. Dabei gibt es Gebiete, an denen die Rei­ni­gung täglich oder mehrmals täglich erfolgt. Zwischen ­dem Eu­ro­pa­platz und Durlacher Tor ist von Montag bis Samstag ein Prä­senz­rei­ni­ger unterwegs, der dort für die Sauberkeit sorgt. Zwei Mitar­bei­tende sind außerdem von Montag bis Freitag im ge­sam­ten Stadt­ge­biet als „schnelle Eingreift­rup­pe“ unterwegs und ar­bei­ten Meldungen über die Be­hör­den­num­mer 115 innerhalb von 24 Stunden ab.

Abbildung einer Kehrmaschine
Straßenreinigung in Karlsruhe
Ein Straßenreiniger bei der Arbeit.

Sauberkeitspatenschaft

Weil gemeinsam alles besser geht. Karlsruhe ist eine schöne ­Stadt.

Gemeinsam machen wir unsere Stadt noch schöner und kümmern uns um die Sau­ber­keit an unserem Lieblings­platz oder einem Platz, der uns am Herzen liegt. Die Stadt trägt ihren Teil dazu bei, kann aber nicht überall gleich­zei­tig sein. Wer im Rahmen des bür­ger­schaft­li­chen Engage­ments helfen möchte, ist herzlich will­kom­men.

Anmeldung einer Sauberkeitspatenschaft

Eine Paten­schaft übernehmen kann jeder: ob Einzel­per­sonen, Gruppen aus Kinder­gär­ten oder Schulen, Vereine, Gewerbe.

Seien Sie ein Vorbild und setzen Sie mit uns ein Zeichen gegen die zunehmende Vermüllung in Karlsruhe. Wir wohnen in einer wunderschönen Stadt mit vielen Grünflächen und Sehenswürdigkeiten. Mit der Anmeldung für eine Sauberkeitspatenschaft kümmern Sie sich regelmäßig um die Sauberkeit an Ihrem Lieblingsplatz und sammeln dort Abfälle ein. Das Team Sauberes Karlsruhe unterstützt Sie gerne beim ehrenamtlichen Engagement.

Der zeitliche Einsatz hängt weitgehend von Ihnen ab, sollte je­doch regelmäßig erfolgen. Wenn Sie keine Zeit mehr für diese ­Auf­gabe haben, können Sie uns Bescheid geben und jederzeit die Pa­ten­schaft nieder­le­gen.

Wenn Sie sich für eine Paten­schaft entschei­den, erhalten Sie von uns das nötige Material wie Greifzange, Handschuhe und Müll­sä­cke. Sie geben uns Bescheid, wenn Müllsäcke mit ge­sam­mel­tem Abfall abzuholen sind. Wir erledigen den Rest.

In Ihrer ehren­amt­li­chen Tätigkeit sind Sie unfall- und haft­pflicht­ver­si­chert. Sie sollten sich jedoch keinen Risiken aus­set­zen.

Dreck-weg-Wochen

Die Karls­ru­her Dreck-weg-Wochen 2023 finden vom 20. März bis zum 30. April statt.

Anmeldungen sind ab sofort möglich: online oder per E-Mail an

Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter 133-7099.

Mehr als 11.200 Personen aus der Bevölkerung, aus Unternehmen und Schulen säubern im Zuge der Dreck-weg-Wochen zahlreiche öffentliche Plätze, Parks und Straßen in Karlsruhe. Dank der Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger wurde bereits eine beträchtliche Menge an Müll gesammelt und entsorgt. Viele der Aktionen haben schon stattgefunden – bis zum 30. April besteht noch die Möglichkeit, sich an den Dreck-weg-Wochen zu beteiligen.

Abbildung des Aktionsstand der Dreck-weg-Wochen.
Abbildung Team der Abfallwirtschaft.

Die ehren­amt­li­che Aktion wird seit 2007 vom Amt für Abfallwirtschaft (seit 1. Januar 2023 Team Sauberes Karlsruhe) ausge­rich­tet. Ihr Ziel ist es das Bewusst­sein der Karlsruher Bürge­rin­nen und Bürger für Sau­ber­keit stärken – und sie dazu animieren, sich für eine sau­bere Stadt zu engagieren. Insbesondere ist es empfehlenswert, Kinder bereits früh­zei­tig für das Thema zu sensibilisieren. Außerdem sollen die Dreck-weg-Wochen auch bei Bürgerinnen und Bürger, die sich bisher nicht um den Umwelt­schutz gekümmert haben, das In­ter­esse wecken.

Die Dreck-weg-Wochen finden seit 2007 jährlich im Früh­jahr statt. In den Jahren 2020 und 2021 musste die Aktion leider corona­be­dingt ausfallen. Als Alternative hat das Amt für Abfallwirtschaft (seit 1. Januar 2023 Team Sauberes Karlsruhe) im Jahre 2021 die Sauberkeitsaktion Dreck-weg im Herbst durchgeführt.

Bei der Aktion sind alle willkommen: Vereine, Schulen, Kinder­gär­ten, Kinder­ta­ges­stät­ten, Familien, kirch­li­che Ein­rich­tun­gen, soziale Einrich­tun­gen, Betriebe, andere Gruppen o­der Privat­per­so­nen. Die Teilnahme an dieser Kampagne ist jedes Jahr sehr groß und wächst von Jahr zu Jahr. Das Team Sauberes Karlsruhe ist sehr stolz auf die tat­kräf­tige Unter­stüt­zung und das freiwil­lige Engagement der Karls­ru­he­rin­nen und Karlsruher.

Die Helfe­rin­nen und Helfer können sich den Bereich frei wählen. Zum Beispiel: Bestimmte Grünflä­chen, Gehwege, Gelände in der Nähe der Wohnung, der Schule oder des Vereins.

Das Team Sauberes Karlsruhe stellt Greifzangen und spezielle Sammelsäcke zur Verfügung und holt den ge­sam­mel­ten Abfall ab. Wichtig: Es werden nur die Müllsäcke der Stadt akzeptiert und abgeholt.

Ja! Traditionell lädt das Team Sauberes Karlsruhe (bis 31. Dezmber 2022 Amt für Abfallwirtschaft) alle Helfe­rin­nen und Helfer zum Dreck-weg-Tag ein. Dieser findet ­be­reits seit einigen Jahren im Rahmen von „Das Fest“ statt. Dort gibt es Infor­ma­tio­nen, viele tolle Mitmach-Aktionen, einen Es­sens­gut­schein im Wert von fünf Euro für jeden Teilnehmer und jede Teilneh­me­rin und stündliche Verlo­sun­gen von Über­ra­schungs­beu­teln.

Welche Preise gibt es?

In den Kategorien Schulen, Kinder­gär­ten und Vereine gibt es Geld­preise in Höhe von 200 Euro, 150 Euro und 100 Euro!

Bei der Auswertung werden folgende Krite­ri­en ­be­rück­sich­tigt: Gruppen­größe, der Anteil der an der Aktion ­teil­neh­men­den Mitglieder der Gruppe sowie der Anteil an allen ­Teil­neh­men­den der betref­fen­den Kategorie. Vorjahres­sie­gerinnen und Vorjahressieger erhalten, sollten sie wieder unter den Preis­trä­gerinnen und Preisträgern sein, einen Anerken­nungs­preis. Bei der Vergabe der Geld­preise können diese  leider ­nicht berück­sich­tigt werden: Auch kleinere Gruppen sollen die Chance erhalten, zu ge­win­nen. Dennoch freut sich das Team Sauberes Karlsruhe sehr, wenn auch ehema­li­ge ­Sie­gerinnen und Sieger bei der Aktion wieder mit an Bord sind.

Welche Gewinne gibt es?

Unter allen Dreck-weg-Teilneh­me­rin­nen und -Teilneh­mern verlost das Team Sauberes Karlsruhe zusätzlich 20 Gutscheine in Höhe von jeweils 50 Euro. Auch hier können nur die Teilneh­me­rin­nen und Teilneh­mer ­be­rück­sich­tigt werden, die noch nie unter den Preis­trä­gerinnen und Preisträgern ­wa­ren.

Helfen Sie mit!

Für ein sauberes Karlsruhe. Das schaffen wir für Sie und mit Ihnen.

„Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt.“ (Mahatma Gandhi)

Wenn Sie nicht sowieso schon zu den Abfall­korb­nut­zern ­ge­hö­ren, dann entsorgen Sie bitte ab sofort alle Abfäl­le da­rin. Und sollte mal keiner zur Verfügung stehen, gilt: „Abfall – nimm's mit! So bleibt Karlsruhe sauber.“

Das gilt auch für Kaugummis. Diese gehören in den Abfallbehälter und nicht auf den Boden. Für die Entsorgung Ihres Kaugummis haben Sie bereits (fast) alles bei sich: entweder das Kaugummi-Papier oder ein Papier­ta­schen­tuch – darin einge­wi­ckelt ist er im Abfall­korb bestens aufgehoben.

Icon mit Abfalleimer.
Abbildung von Taschenaschenbecher.

Sprechen Sie Bürge­rin­nen und Bürger an, die Abfälle in die Land­schaft werfen. Vielleicht können Sie sie überzeugen, ihre ­Ab­fälle ordentlich zu entsorgen.

Melden Sie extreme Verschmut­zun­gen in der Stadt über die bun­des­ein­heit­li­che Behör­den­num­mer 115 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr) oder direkt über KA-Feedback.

Gehwege zwischen­durch reinigen!

Einige Gehwege machen einen weniger gepflegten Eindruck. Nach der städti­schen Satzung zum Reinigen, Räumen und Bestreuen der Geh­we­ge sind die Straßen­an­lie­genden verpflich­tet, den Gehweg sau­ber zu halten und Unkraut zu entfernen.

Zum Sperrmüll bitte nur Sperrmüll stellen!

Achten Sie bei den Sperrmüllterminen auf die entspre­chen­den Regelun­gen. Nicht jeder sperrige Gegenstand, für den Sie keine ­Ver­wen­dung mehr haben, ist gleich Sperrmüll! Auskunft er­hal­ten Sie über das Service­te­le­fon des Amtes für Abfall­wirt­schaft: 115.

Wilde Plaka­tie­run­gen - nein danke!

Wilde Plaka­tie­run­gen sind wider­recht­lich und stören das Stadt­bild erheblich. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist befugt, wilde ­Pla­ka­tie­run­gen zu entfernen und die zusam­men­ge­klapp­ten Ständer oder Hänger an einen öffent­li­chen Abfall­be­häl­ter zu stellen, wo sie von städti­schen Mitar­bei­tenden bei der nächsten Leerung ­mit­ge­nom­men werden. Helfen Sie mit, dass wilde Plaka­tie­run­gen unter­blei­ben.

Farbschmierereien – bitte nicht an meinem Haus!

Auch Farbschmierereien sind im Stadtbild unerwünscht. Sie soll­ten schnellstmöglich entfernt werden, damit die Sprayer keinen Erfolg haben. Dies gilt auch für Farbschmierereien auf Strom­käs­ten etc. Verschmutzungen können Sie über die Behördennummer 115 oder über KA-Feedback melden.

Bitte keine Werbung!

Die Verteilung von Werbe­pro­spek­ten und Anzei­gen­blät­tern schafft ­Pro­bleme für die Straßen­rei­ni­gung, wenn sie nachlässig erfolgt. Sprechen Sie die Verteiler/Verlage oder Heraus­ge­ber dieser ­Sen­dun­gen darauf an, wenn nachlässig gearbeitet wird. Wenn Sie kein Interesse an Werbe­pro­spek­ten und Anzei­gen­blät­tern haben, kennzeich­nen Sie Ihr Haus oder Ihren Brief­kas­ten ent­spre­chend mit einem Aufkleber. Die Aufkleber erhal­ten ­Sie beim Amt für Abfallwirtschaft.

Für das „Geschäft“ vom Vierbeiner gibt es Ro­bi­dog-Tüten!

Niemand tritt gerne in Hundekot. Entfernen Sie den Kot Ihres Hundes mit einer Tüte Ihrer Wahl oder mit der s­pe­zi­el­len Robidog-Tüte. Die Verpflich­tung zur Entfernung des Hundekotes besteht auch auf den Hunde­aus­lauf­flä­chen. Auf diesen Hunde­aus­lauf­flä­chen ist es le­dig­lich erlaubt, die Hunde ohne Leine rennen und springen zu lassen.

Hier erhalten Sie die Robidog-Tüten:

  • beim Garten­bau­amt der Stadt Karlsruhe, Techni­sches Rathaus, Rathauspas­sage, Lammstraße 7 a, Bereich E, 1. OG, Zimmer 123 (0721 133-6752)
  • in den Bürger­bü­ros
  • an den Rathaus-Pforten

Verwenden Sie für Zigaret­ten­kip­pen einen Ta­schen­ascher!

Taschen­ascher gibt es – solange der Vorrat reicht – in der Einweg­ver­sion kostenlos beim Amt für Ab­fall­wirt­schaft oder als stabile Ausfüh­run­g im Tabak­wa­ren­han­del zu kaufen.

Verschmut­zun­gen in Karlsruhe – was kann ich tun?

Meldung an: 115 oder KA-Feedback

Der Winterdienst der Stadt

Nach dem letzten Winter­dien­stein­satz der Saison ist noch lange ­nicht Schluss. Nach dem Winterdienst ist vor dem Winterdienst. Denn bereits dann beginnen die Planungen für die nächste Winterzeit:

  • 670 Straßen­ki­lo­me­ter mit rund 1.200 Räum- und Streu­ki­lo­me­tern
  • 230 Kilometer Radwege
  • 640 Halte­stel­len, öffent­li­che Flächen und Fußgän­ger­über­we­ge

müssen in Räum- beziehungsweise Streu­tou­ren eingeteilt und aufgrund der Er­fah­run­gen der Vorsaison optimiert werden. Zum Winter­ein­bruch ­müs­sen 33 Großstreu­fahr­zeuge und andere Win­ter­dienst­fahr­zeuge und Geräte startklar gemacht werden, damit die für den Winter­dienst einge­teil­ten Mitar­bei­tenden der städ­ti­schen Ämter, Ortsver­wal­tun­gen, kommunalen Gesell­schaf­ten und Fremd­fir­men dafür sorgen können, dass Sie sicher durch den Winter kommen.

Die Straßen werden priorisiert geräumt:

  • Priorität 1: Bundes- und Landes­s­tra­ßen, die das Karls­ru­her Stadt­ge­biet durch­que­ren, die Haupt­ver­kehrs- und Haupt­ver­bin­dungs­stra­ßen innerhalb des Stadt­ge­bie­tes sowie alle ­Bus­li­nien und Gefah­renstel­len
  • Priorität 2: verkehrs­wich­tige Neben­stra­ßen oder ­sons­tige Gefah­renstel­len
  • Alle übrigen Straßen werden im Rahmen unserer ­Leis­tungs­fä­hig­keit geräumt und gegebe­nen­falls bestreut.

Radverkehrsanlagen

Seit 2011 verbessert die Stadt Karlsruhe unter Betei­li­gung von ADFC und VCD das Angebot an Radwegen, die auch im Winter ­be­fahr­bar sind. Dadurch ist ein zusam­men­hän­gend geräumtes Netz ­si­cher­ge­stellt. Um eine optimale Räumung des Radnet­zes ­ge­währ­leis­ten zu können, werden Radwege entlang von Fahrbah­nen ­zeit­ver­setzt bearbeitet.

Fußwege

Verkehrs­wich­tige Fußgän­ger­über­wege und öffent­li­che ­Geh­weg­flä­chen, bei denen keine Anlie­ger­ver­pflich­tung besteht, werden geräumt und bestreut.

Ziel unserer Winter­dienst­maß­nah­men ist es, den Ver­kehrs­teil­neh­men­den eine möglichst hohe Sicherheit zu ga­ran­tie­ren. Gleich­zei­tig soll die Umwelt­be­las­tung durch das Streuen möglichst gering gehalten werden.

Die Stadt­ver­wal­tung hat sich im Einklang mit bundes­wei­ten Er­kennt­nis­sen und Erfah­run­gen eines reduzier­ten Streu­salz-Einsatzes – nachge­wie­sen durch die For­schungs­ge­mein­schaft für Straßen- und Verkehrs­we­sen – dafür ent­schie­den, nur dort, wo es aus Sicher­heits­grün­den unbeding­t er­for­der­lich ist, Salz einzu­set­zen. Damit werden Bäume und Sträucher an Straßen und Plätzen weit­ge­hend geschont, ohne die Sicherheit der Ver­kehrs­teil­neh­men­den zu gefährden.

Ab und zu kommt es vor, dass gerade dann, wenn Sie mit dem Räumen von Schnee fertig sind, das städtische Räumfahr­zeug vor­bei­fährt und Sie danach erneut Schnee­reste auf Ihrem frisch ­ge­räum­ten Gehweg vorfinden.
Seien Sie bitte nicht verärgert über den Winter­dienst leisten­den ­Mit­ar­bei­tenden. Die Arbeit fordert in dieser Zeit beson­de­re ­Kon­zen­tra­tion, da mit dem überbrei­ten Schnee­schild ohne ­Scha­den anzurich­ten durch zugeparkte Straßen gefahren werden muss. Haben Sie Verständ­nis dafür, dass der Fahrende nicht kurzfris­tig den Schnee­schie­ber von einer zur anderen Seite bewegen kann. Das würde zu viel Zeit kosten. Zeit ist kostbar während der Räum- und Streu­pe­ri­ode. Unsere Mitar­bei­tenden haben ein großes ­Stre­cken­netz zu bewältigen und sind bei Schnee und Eis bereits in den frühen Morgen­stun­den für Sie und Ihre Sicher­heit im Einsatz.

Räumfahrzeug im Einsatz
Abbildung Räumfahrzeug wird mit Salz befüllt.
Abbildung eines Räumfahrzeugs von hinten.

Räumpflicht der Bevölkerung

Gemäß der entspre­chen­den Satzung der Stadt Karlsruhe sind Ei­gen­tü­merinnen und Eigentürmer, Erbbau­be­rech­tigte und Besitzerinnen und Besitzer von Grund­stücken, die an einer öffent­li­chen Straße liegen oder von ihr einen Zugang ha­ben, für das Räumen und Bestreuen der Gehwege verant­wort­lich. Zu den Straßen gehören auch Wege und Plätze. Vermietende können die Räum- und Streu­pflicht per Mietver­trag auf den Mietenden ­über­tra­gen.

Bitte beachten Sie: Aus Umwelt­schutz­grün­den dürfen nur abstump­fende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Salz oder ­salz­hal­tige Mittel dürfen nicht eingesetzt werden. Sie schädi­gen ­die Tier- und Pflan­zen­welt und belasten unsere Flüsse. Auch die emp­find­li­chen Hunde­pfo­ten werden durch Salz gereizt.

Für die Bürge­rin­nen und Bürger unserer Stadt gilt es in der Win­ter­zeit die jährli­chen Win­ter­dienst­pflich­ten zu beachten.

  • Alle Straßen­an­lie­gende, egal ob Grund­stücks­ei­gen­tü­merinnen und Grundstückeigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter oder Erbbau­be­rech­tigte, die an einer öffent­li­chen Straße, an Wegen oder Plätzen wohnen, sind zum Winter­dienst verpflich­tet!
  • Das bedeutet, dass die Gehflächen von Schnee und auftau­en­dem Eis zu räumen und bei Glätte zu streuen sind, damit ein gefahr­lo­ses Begehen möglich ist. Und es muss sicher­gestel­lt sein, dass bei Tauwetter ein Wasser­ab­fluss möglich ist.
  • Die Verpflich­tung zum Winter­dienst beginnt früh. Sie müssen werktags bis 7.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr den sogenann­ten Anlie­ger­ver­pflich­tun­gen nachkommen.
  • Wenn es während des Tages weiter­schneit oder durch­ ­Nie­der­schläge weiterhin zur Glätte­bil­dung kommt, müssen Sie unter Umständen wiederholt die Gehwege vor dem Grund­stück räu­men oder streuen.
  • Diese Pflicht endet erst um 21 Uhr!

Für das Räumen und Streu­en von Gehweg­flä­chen tragen die Anliegenden die Verant­wor­tung. Bitte ­füh­ren Sie die Räumpf­licht gewis­sen­haft durch, damit alle ­Fuß­gän­ge­rin­nen und Fußgänger sicher und gefahrlos unterwegs sein ­kön­nen. Bitte bedenken Sie , dass Stürze – besonders für die äl­te­ren Bürge­rin­nen und Bürger – schlimme Folgen haben können. Für Ihre Unter­stüt­zung sagen wir herzlichen Dank!

Folgende Flächen müssen von den Verant­wort­li­chen geräumt und ge­streut werden:

  • Gehwege entlang von Fahrbahnen,
  • gemeinsame Rad- und Gehwege, die keine Trennlinie haben und durch ein entspre­chen­des Verkehrs­schild gekenn­zeich­net sind,
  • Fußwege und Treppen­wege.

Gehwege, Fußwege und gemeinsame Rad- und Gehwege sind auf dreiviertel der Breite, höchstens bis 3 Meter zu räumen und zu bestreuen. Für ge­trennte Rad- und Gehwege (Verkehrs­schild mit senkrech­tem Trenn­strich zwischen Rad- und Fußgän­ger­zei­chen) besteht die An­lie­ger­ver­pflich­tung nur für den Gehweg.

Darüber hinaus besteht eine Räum- und Streu­pflicht für:

  • Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner ­Stra­ßen­seite vorhanden sind. Diese sind auf 1,50 Meter Breite zu räumen und zu bestreuen.
  • Flächen am Rande von Fußgän­ger­zo­nen und verkehrs­be­ru­hig­ten ­Be­rei­chen. Diese sind auf 3 Meter Breite zu räumen und zu bestreuen.
  • Verge­wis­sern Sie sich recht­zei­tig, ob der Schnee­schie­ber in Ordnung und ausrei­chend Streu­ma­te­rial vorhanden ist.
  • Infor­mie­ren Sie sich täglich über die Wetter­la­ge!
  • Stehen Sie früher auf – der Winter­dienst erfordert Zeit!
  • Achten Sie auf umwelt­freund­li­che Streu­mit­tel. Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstump­fen­den Streu­mit­teln wie Splitt, Sand oder Granulat. Salz oder salzhal­tige Stoffe sind aus Umwelt­schutz­grün­den laut Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen von Gehwegen verboten.
  • Steigen Sie möglichst um auf öffent­li­che Verkehrs­mit­tel (Fahr­pla­naus­kunft des Karlsruher Verkersverbunds)
  • Machen Sie Ihr Fahrzeug winterfest – Sommer­rei­fen oder mangelndes Profil sind eine Gefahr für Sie und Andere!
  • Gewähren Sie Winter­dienst­fahr­zeu­gen Vorfahrt – halten Sie entspre­chende Durch­fahrts­mög­lich­kei­ten frei. Schnee­pflüge sind bis zu 3,50 Meter breit.
  • Parken Sie bitte möglichst nahe am Fahrbahn­rand.
  • Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserab­lauf gewähr­leis­tet ist.

Wir wünschen Ihnan einen unfall­freien Winter!

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