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Abfallentsorgung

Mit den „Vier Tonnen“ haben Sie Ihre Abfallentsorgung direkt am Haus. Das Team Sauberes Karlsruhe holt Restmüll, Bioabfall und Papier bei Ihnen ab und bietet Ihnen weitere Abholdienste wie beispielsweise Sperrmüll auf Abruf.

Müllwagen mit Abfalltonnen, die von zwei Mitarbeitern geleert werden
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Abfallentsorgung in Karlsruhe

In Karlsruhe gibt es vier Tonnen. Abfall wird sortenrein in Bioabfall, Papier, Restmüll und Wertstoffe (Wertstoffabholung durch Firma Knettenbrech + Grudulic) getrennt. Elektromüll gehört übrigens nicht in die Tonne. Er ist gesondert zu entsorgen. Darüber hinaus hat jeder Karlsruher Haushalt zweimal im Jahr die Möglich­keit, Sperrmüll kostenlos und bequem zu entsorgen.

Abbildung einer Tonne für Restmüll.

In die Restmüll­tonne gehören unter anderem

  • Asche
  • Glühbir­nen
  • Gummi
  • Hygie­ne­ar­ti­kel
  • Kehricht
  • Keramik
  • Kippen
  • Lumpen
  • Porzellan
  • stark verschmutzte Materia­li­en
  • Staub­sau­ger­beu­tel
  • Ton
  • Tonbänder
  • Verband­ma­te­rial
  • Windeln


Abholung

Die Restmüll­tonne wird alle zwei Wochen im Vollser­vice geleert. Die Mitarbeitenden des Amtes für Abfallwirtschaft holen die Tonne von ihrem Standplatz, wenn dieser der Satzung entspricht, und stellen sie nach der Leerung wieder zurück. Für Behälter bis 240 Liter besteht ein Teilservice in Hohenwettersbach, Neureut, Wettersbach und Wolfartsweier (ohne Zündhütle), das bedeutet, die betreffenden Tonnen müssen zur Leerung am Straßen-/Gehwegrand bereitgestellt werden. Details regelt die Abfallentsorgungssatzung.


Verwertung

Restmüll ist nicht stofflich verwertbar.
Der Inhalt der Rest­müll­tonne wird zur thermi­schen Verwertung in die MVV Mannheim gebracht.


Behäl­ter­grö­ßen

Die Restmüll­tonne ist in den Größen 80, 120, 240, 770 und 1.100 Liter erhältlich.


Gebühren

Die Leerung der Restmüll­tonne und die Abfall­ent­sor­gung ­ist kostenpflichtig. Die monatliche Gebühr beinhaltet die Kosten für die Wertstoff-, Papier- und Biotonne sowie für wei­tere Service­leis­tun­gen des Amtes für Abfall­wirt­schaft (unter an­de­rem Sperr­müll­ab­ho­lung, Weiße Ware auf Abruf und Betrieb der Wert­stoffs­ta­tio­nen).

Wertstofftonne der Firma Knettenbrech + Gurdulic

In die Wertstoff­tonne gehören unter anderem:

  •  Alufolie
  •  Geträn­ke­kar­tons
  •  Kunst­stof­fe
  •  Metalle
  •  Styropor
  •  Verpa­ckun­gen aus Holz, Metall oder Kunst­stoff

Bitte beachten Sie: Holz, das nicht aus Ver­pa­ckun­gen stammt, darf aus gesetz­li­chen Gründen seit 1. Januar 2021 nicht mehr in die Wertstoff­tonne. Gegen­stände aus un­be­han­del­tem Holz können Sie kostenlos bei allen Wert­stoffs­ta­tio­nen abgeben. Holzige Kleinteile wie Früh­stücks­brett­chen oder Kochlöffel können Sie auch in den Rest­müll geben.


Abholung

Die Wertstoff­tonne wird alle zwei Wochen im Vollser­vice geleert. Das heißt, die Leerungsteams von Knettenbrech + Gurdulic holt die Tonne von ihrem Standplatz, wenn dieser der Satzung entspricht, und stellt sie nach der Leerung wieder zurück. Für Behälter bis 240 Liter besteht Teilservice in Hohenwettersbach, Neureut, Wettersbach und Wolfartsweier (ohne Zündhütle), das bedeutet, die betreffenden Tonnen müssen zur Leerung am Straßen-/Gehwegrand bereitgestellt und selbst zurückgeholt werden. Detailregelungen finden Sie in der Abfallentsorgungssatzung.


Verwertung

Die in die Wertstoff­tonne einge­ge­be­nen Wertstoffe werden auf der Sor­tier­an­lage in die verschie­de­nen Fraktionen getrennt und ge­lan­gen von dort aus an das weiter­ver­ar­bei­tende Gewerbe.


Behäl­ter­grö­ßen

Die Wertstoff­tonne ist in den Größen 80, 120, 240, 770 und 1.100 Liter erhältlich.


Gebühren

Für die Wertstoff­tonne wird keine zusätz­li­che Gebühr erhoben.

1. Was ändert sich ab dem 1. Januar 2024 bei der Wertstofftonne?
In die Wertstofftonne dürfen ab dem 1. Januar wie bisher Verpackungsabfälle (sogenannte Leichtverpackungen) und stoffgleiche Nichtverpackungen (z. B. ein defekter Kunststoff-Wäschekorb oder eine ausgediente Metallbratpfanne) eingegeben werden können. Darüber hinaus wird in den Stadtgebieten mit Vollservice dieser Service auch weiterhin angeboten. Allerdings ist ab diesem Zeitpunkt für die Wertstoffsammlung nicht mehr die Stadt, sondern ein von den Betreibern Dualer Systeme beauftragtes Entsorgungsunternehmen zuständig. Deswegen erfolgt ab dem 1. Januar 2024 die Leerung der Wertstofftonnen nicht mehr wie bisher vom Team Sauberes Karlsruhe (ehemals Amt für Abfallwirtschaft), sondern durch die Firma Knettenbrech + Gurdulic. Die Stadt selbst wird dann nur noch für die Sortierung und Verwertung der von Knettenbrech + Gurdulic erfassten stoffgleichen Nichtverpackungen verantwortlich sein.

2. Wer oder was sind die Betreiber Dualer Systeme?
Die Betreiber Dualer Systeme (BDS) organisieren bundesweit die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen für Industrie und Handel. Sie sind dafür verantwortlich, dass die vom Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Recyclingquoten erreicht werden. Im Rahmen eines Deutschland-weiten Ausschreibungsverfahrens beauftragen die BDS entsprechende Entsorgungsunternehmen mit der Sammlung. In diesem Zusammenhang hat die für den Stadtkreis Karlsruhe zuständige Firma Landbell die Sammlung der Wertstoffe an die Firma Knettenbrech + Gurdulic vergeben.

3. Wer ist künftiger Ansprechpartner bei Problemen mit der Wertstofftonne?
Für die Sammlung der Wertstoffe ist ab dem 1. Januar 2024 die Firma Knettenbrech + Gurdulic verantwortlich. Ab diesem Zeitpunkt ist diese dann der direkte Ansprechpartner für die Karlsruherinnen und Karlsruher. Den Bürgerinnen und Bürgern steht hierzu eine eigens eingerichtete Servicehotline 0800 5052505 (freigeschaltet ab 1. Januar 2024) oder per E-Mail für Fragen, die beispielsweise den Behälterbestand, die Leerungstermine oder den Austausch defekter Wertstofftonnen betreffen, zur Verfügung. Zu Fragen hinsichtlich der Abfalltrennung berät das Team Sauberes Karlsruhe allerdings weiterhin über die Behördennummer 115.

4. Kann ich die Wertstofftonne ablehnen?
Nein, es besteht gemäß § 13 und § 14 des Verpackungsgesetzes für alle Haushalte die Verpflichtung, gebrauchte Verpackungen getrennt vom Restabfall zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.

5. Was kostet mich die Wertstofftonne?
Für die Wertstofftonne fallen keine weiteren Gebühren an.

6. Was passiert mit meiner bisherigen Wertstofftonne?
Die im Stadtgebiet aufgestellten Wertstofftonnen bleiben stehen. Die Stadt Karlsruhe hat sich mit Knettenbrech & Gurdulic darauf geeinigt, dass diese den kompletten Bestand an Wertstofftonnen übernehmen. Im Zuge des Übergangs der Wertstoffsammlung werden die vorhandenen Wertstofftonnen ab November 2023 durch die Firma Knettenbrech + Gurdulic in Zusammenarbeit mit dem Team Sauberes Karlsruhe neu beklebt. Auf den neu angebrachten Aufklebern befinden sich dann wichtige Informationen zur Abfalltrennung und eine entsprechende Servicehotline-Nummer des künftigen Auftragsnehmers.

7. Was kommt in die Wertstofftonne?
In die Wertstofftonne kommen nur Leichtverpackungen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen.

Leichtverpackungen:
Ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind, dürfen in die Wertstofftonne eingegeben werden. Einzelne Verpackungsbestandteile (z. B. Aluminiumdeckel beim Joghurtbecher) bitte vorher voneinander trennen. Ein Ausspülen ist nicht notwendig.
(Siehe: Richtige Mülltrennung: Listen & Tabellen | Mülltrennung wirkt! (muelltrennung-wirkt.de)

Stoffgleiche Nichtverpackungen:
Ausrangierte Produkte aus Kunststoff und Metall (z. B. Alufolie, defekter Kunststoff-Wäschekorb, eine Metallschöpfkelle oder Styropor)

8. Was sind Leichtverpackungen?
In den Haushalten fallen bei den Verpackungsabfällen vor allem sogenannte Leichtverpackungen an. Diese bestehen meist aus Kunststoffen und Verbundstoffen (z. B. Spülmittelflaschen), Aluminium oder Weißblech (z. B. Konservendosen). Verwendetes Papier wird dabei meistens mit Kunststoff imprägniert oder es dient als stabilisierende Hülle bei dünnen Kunststoffverpackungen. Eine typische Verbundstoffverpackung ist der Getränkekarton. Dieser besteht aus Karton sowie dem Kunststoff Polyethylen und kann für länger haltbare Lebensmittel zusätzlich eine Aluminiumschicht enthalten. Weitere gängige Verbundstoffverpackungen sind Butterfolie (Aluminium/Papier) oder kunststoffbeschichtete Kartons für Tiefkühlkost und Instantsuppenbeutel (Aluminium/Kunststoff).

9. Was sind stoffgleiche Nichtverpackungen?
Stoffgleiche Nichtverpackungen bestehen aus Metall und/oder Kunststoff. Beispiele für stoffgleiche Nichtverpackungen, die in einem Haushalt anfallen können, sind beispielsweise Eimer, defektes Spielzeug aus Kunststoff oder ein alter Aluminiumtopf.

10. Wird die Wertstofftonne gereinigt
Nein, die Wertstofftonne wird nicht gereinigt. Da nur entleerte Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen über die Wertstofftonne entsorgt werden dürfen, ist eine Reinigung in der Regel nicht notwendig.

11. Was passiert mit den Abfällen aus der Wertstofftonne?
Der Inhalt der Wertstofftonne wird in Sortieranlagen in verschiedene Einzelfraktionen getrennt. Dort werden Metalle und verschiedene Kunststoffe (unter anderem Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Folien, Kunststoffflaschen und auch Getränkekartons) sowie weitere verwertbare Abfälle separiert und anschließend einer hochwertigen Verwertung zugeführt.

12. Wie oft wird die Wertstofftonne geleert?
Die Wertstofftonne wird auch weiterhin 14-täglich geleert.

13. Bleibt der Vollservice bei der Wertstofftonne bestehen?
Ja, der Vollservice bleibt weiterhin bei der Wertstofftonne bestehen, sofern die Wertstofftonnen sich nicht in einem Stadtteil mit Teilservice befinden. Bei Vollservice wird der Abfallbehälter vom Personal am satzungsgemäßen Behälterstandort (Die Entfernung darf 15 Meter nicht überschreiten. Die befestigten Transportwege müssen ebenerdig angelegt werden, sie dürfen keine Stufen und keine Steigungen über 5 Prozent haben.) geholt und nach der Leerung zurückgestellt. Beim Teilservice muss der Behälter zur Leerung bereitgestellt werden (gilt für Behälter bis 240 Liter).

14. Ändern sich die Leerungstermine für die Wertstofftonne?
Die regelmäßigen Termine zur Leerung der Wertstofftonne können sich ab 2024 ändern. Zudem wird eine aufgrund eines Feiertages ausgefallene Sammlungstour in der Regel am darauffolgenden Samstag nachgeholt. Wir bitten in diesem Zusammenhang die entsprechenden Informationen der Firma Knettenbrech + Gurdulic zu beachten.

15. Wie kann ich eine Wertstofftonne neu bestellen, abbestellen oder die Größe ändern?

Eine Wertstofftonne kann über die eigens eingerichtete Servicehotline 0800 5052505 (freigeschaltet ab 1. Januar 2024) oder per E-Mail der Firma Knettenbrech + Gurdulic neu bestellt, abbestellt oder mit einem größeren oder kleinerem Fassungsvolumen bestellt werden. Hier verweisen wir ebenfalls auf entsprechende Informationen der Firma Knettenbrech + Gurdulic.

Abbildung einer Tonne für Bioabfall (mit grünem Deckel)

In die Biotonne gehören unter anderem:

  • Balkon- und Topfpflan­zen (nur Klein­men­gen)
  • Eierscha­len
  • Gemüse­ab­fäl­le
  • Kaffee­fil­ter
  • Nicht holzige Grünab­fälle in Klein­men­gen
  • Obstscha­len wie Apfel-, Bananen- und Orangen­scha­len
  • rohe und gekochte Speise­reste, auch Fleisch und Käse
  • Schnitt­blu­men
  • Teebeutel

Bitte beachten Sie: Holzige Grünab­fälle dürfen ­nicht über die Biotonne entsorgt werden.


Abholung

Die Biotonne wird wöchent­lich im Vollser­vice geleert. Das heißt, die Mitarbeitenden des Team Sauberes Karlsruhe holen die Tonne von ihrem Standplatz, wenn dieser der Satzung entspricht, und stellen sie nach der Leerung wieder zurück. Für Behälter bis 240 Liter besteht Teilservice in Hohenwettersbach, Neureut, Wettersbach und Wolfartsweier (ohne Zündhütle). Das bedeutet, die betreffenden Tonnen müssen zur Leerung am Straßen-/Gehwegrand bereitgestellt werden. Detailregelungen finden Sie in der Abfallentsorgungssatzung.


Verwertung

Das Material wird in einer Trocken­ver­gä­rungs­an­lage unter Er­zeu­gung von Energie und Kompost verwertet.


Behäl­ter­grö­ßen

Die Biotonne ist in den Größen 80, 120 und 240 Liter erhältlich.


Gebühren

Für die Biotonne wird keine zusätz­li­che Gebühr erhoben.


Standplatz, Pflege und Befüllung

Bioab­fälle zersetzen sich. Dies ist ein ganz natür­li­cher Pro­zess, der bei Wärme und Feuch­tig­keit schneller abläuft als in einer kühleren, trockenen Umgebung. Deshalb ist es ratsam, Bioab­fälle in reichlich Zeitungs­pa­pier oder Papier­tü­ten zu packen, sie regelmäßig zur Biotonne zu bringen und die Bioton­ne ­ge­le­gent­lich zu reinigen. Am besten steht sie an einem schat­ti­gen Plätzchen.

Tipps zum hygienischen und praktischen Sammeln von Bioabfällen


Quali­täts­si­che­rung

Die aus Ihrem Bioabfall erzeugten Komposte werden in der Land­wirt­schaft und im Garten verwendet. Auf diesen Böden werden un­sere Lebens­mit­tel erzeugt.
Daher gilt: Keine Plastiktüten, keine Tüten oder Kaffeekapseln aus kompostierbarem Biokunststoff und keinen Müll in die Biotonne!

Weitere Informationen zur Entsorgung von Bioabfällen erhalten Sie auf "Wir für Bio".

Der Weg vom Bioabfall zum Kompost

Vom Bioabfall zum Kompost
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Kompost aus Bioabfall

Biotonne - Kompost aus Abfall
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Abbildung einer Tonne für Altpapier.

In die Papier­tonne gehören unter anderem:

  • Brief­um­schläge mit und ohne Sicht­fens­ter
  • Bücher
  • Kataloge
  • Papier, Pappe, Karto­na­gen
  • Papier­tü­ten
  • Verpa­ckun­gen aus Papier und Pappe
  • Zeitschrif­ten


Abholung

Die städtische Papier­tonne wird alle vier Wochen im Vollser­vice ­ge­leert. Das heißt, die Mitarbeitenden des Team Sauberes Karlsruhe holen die Tonne von ihrem Standplatz, wenn dieser der Satzung entspricht, und stellen sie nach der Leerung wieder zurück. Für Behälter bis 240 Liter besteht Teilservice in Hohenwettersbach, Neureut, Wettersbach und Wolfartsweier (ohne Zündhütle). Das bedeutet, die betreffenden Tonnen müssen zur Leerung am Straßen-/Gehwegrand bereitgestellt werden. Detailregelungen finden Sie in der Abfallentsorgungssatzung.


Verwertung

Das gesamte Material wird an eine Papier­sor­tier­an­lage gelie­fer­t und dort verar­bei­tet.


Behäl­ter­grö­ßen

Die städtische Papier­ton­ne ist in den Größen 120, 240, 770 und 1.100 Liter erhältlich.


Gebühren

Für die städtische Papier­tonne wird keine zusätz­li­che Gebühr er­ho­ben.

Jeder Karlsruher Haushalt hat zweimal im Jahr die Möglich­keit, Sperrmüll kostenlos und bequem zu entsorgen.

  1. Über den festge­leg­ten Abhol­ter­min für den Straßen­sperr­müll
  2. Über den „Sperrmüll auf Abruf“: Hier kann jeder Haushal­t ein­mal im Jahr einen zeitnahen Termin aus drei verschie­de­nen Ter­min­vor­schlä­gen wählen.


Straßensperrmüll

Straßen­sperr­müll wird zu festgelegten Terminen abgeholt. Die Abhol­ter­mine erfah­ren ­Sie im Abfuhrkalender oder über 115.


Sperrmüll auf Abruf

Neben den regulären Straßenabholungsterminen gibt es in Karlsruhe die Möglichkeit, einmal jährlich die Abholung zu beauftragen. Die Abholung erfolgt kostenfrei.

Zum Auftragsformular

Alter­na­tiv können Sie Ihren Sperrmüll auch über 115 anmelden und einen Termin verein­ba­ren.


Was ist zu beachten?

  • Die bereitge­stell­te Sperr­müll­men­ge ist ­beim Straßen­sperr­müll und Sperrmüll auf Abruf auf jeweils 4 Kubik­me­ter pro Haushalt begrenzt.
  • Nicht jeder sperrige Gegenstand, für den Sie keine Verwen­dung ­mehr haben, ist Sperr­müll!


Drei Regeln müssen erfüllt sein:

  1. Es sind Dinge, die Sie auch bei einem Umzug mitneh­men wür­den, also keine Gebäu­de­be­stand­teile wie Türen, Wasch­be­cken o­der Gipsplat­ten.
  2. Es sind sperrige Teile, die Sie nicht einfach zerklei­nern und über die Restmüll­tonne oder die Wertstoff­tonne entsor­gen ­kön­nen.
  3. Es sind keine Schad­stoffe, Bauabfälle, Altreifen oder ­Elek­tro­ge­räte.


Abfälle, die kein Sperrmüll sind

Das Team der Sperr­müll­ab­fuhr darf diese nicht mitnehmen. Informationen über den korrek­ten Ent­sor­gungs­weg gibt das Abfall-ABC. Sollten Sie irrtüm­li­cher­weise andere Abfäl­le da­zu­ge­stellt haben, müssen Sie diese umgehend nach der Sperr­müll­ab­fuhr, spätestens aber am nächsten Tag, entfernen und ord­nungs­ge­mäß entsorgen. Bitte reinigen Sie nach der Abfuhr den Gehweg und entfernen Sie herum­lie­gen­de Klein­teile.

Ausge­diente Elektro­ge­räte sind zu wertvoll zum Weg­wer­fen!

Durch das Recycling der Elektro-Altgeräte können wertvol­le Roh­stoffe in den Stoff­kreis­lauf zurück­ge­führt werden. Schad­stoffe gelangen auf diese Weise nicht in die Umwelt. Das Elek­tro- und Elektro­nik­ge­rä­te­ge­setz legt daher fest, dass alle Elektro-Altgeräte getrennt vom übrigen Abfall erfasst wer­den müssen. Elektro-Altgeräte gehören damit weder in die Mülltonne noch zum Sperrmüll.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Für die sogenannte Weiße Ware, also Haushalts­groß­ge­räte wie Wasch­ma­schi­nen, Kühl- und Gefrier­ge­räte oder Herde aus priva­ten Haus­hal­ten, steht Ihnen zwei Mal jährlich kostenlos der Abhol-Service des Team Sauberes Karlsruhe zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt entweder über das Online-Formular oder über die Behör­den­num­mer 115.

Weiße Ware plus

Wenn Sie ein Haushalts­groß­ge­rät anmelden, nimmt das Team Sauberes Karlsruhe kos­ten­los auch Ihre Elektro­klein­ge­räte bis 50 Zenti­me­ter ­Kan­ten­länge und fünf Kilogramm Höchst­ge­wicht mit. Eine separa­te Ab­ho­lung nur von Klein­ge­rä­ten ist nicht möglich.


Weitere Möglich­kei­ten zur Entsorgung von Elektro- und Elek­tro­nik­ge­rä­ten

Alle elektri­schen Haushalts­groß­ge­räte aus priva­ten Haus­hal­ten können Sie kostenlos an den Wertstoffs­ta­tio­nen

Bitte beachten Sie

  • Elektro- und Elektro­nik­klein­ge­räte, zum Bei­spiel Computer, Drucker oder HiFi-Anlagen, gehören nicht in die Abfall­tonne. Sie werden kostenlos (bis 50 cm Kantenlänge) an allen Wert­stoffs­ta­tio­nen angenommen.
  • Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Klein- und Großgeräte, Leucht­stoff­röh­ren und Energie­spar­lam­pen) nehmen auch die Karls­ru­her Hornbach-Filialen in Grünwinkel (Fritz-Haber-Straße 1) und Hagsfeld (Am Storrenacker 6) kostenlos entgegen.

Umwelt-Tipp: Verschen­ken Sie funkti­ons­tüch­ti­ge ­Elek­tro- und Elektro­nik­ge­räte. Zum Beispiel über den Tausch- und Ver­schenk­markt.

Pneumatische Abfallentsorgung

Seit 1982 betreibt die Stadt Karlsruhe in der Innenstadt-Ost eine pneumatische Müllentsorgung. Mit der Inbetriebnahme der pneumatischen Müllentsorgung wurde ein aus damaliger Sicht für die Nutzerinnen und Nutzer komfortables und technisch ambitioniertes Konzept zur Müllerfassung eingeführt. Anstatt die Abfälle über Behälter zu erfassen, wird der Müll über installierte Abwurfschächte direkt eingeworfen und über eine Leitung in Container gesaugt.

Aus ökologischer, ökonomischer, rechtlicher und technischer Sicht genügt diese Form der Abfallentsorgung nicht mehr. Zum einen ist die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gebotene Trennung in die Fraktionen Papier und Pappe, sonstige Wertstoffe (insbesondere Kunststoffe und Verpackungen), Bioabfall und Restmüll verpflichtend. Zum anderen ist der technische Zustand der pneumatischen Müllentsorgung veraltet und die Anlage wird immer anfälliger für Störungen. Für den Fall eines Weiterbetriebes stünden umfangreiche technische und bauliche Sanierungsarbeiten an.

Die Planung und Vorbereitungsphase für die Stilllegung der pneumatischen Müllentsorgung sind seit mehreren Jahren in Arbeit. Im Dezember 2018 beauftragte der Gemeinderat die Stadtverwaltung, ein Konzept für die Stilllegung zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Das Amt für Abfallwirtschaft hat ein Konzept zur Einführung der behältergebundenen Abfallsammlung und damit zur Schließung der pneumatischen Müllentsorgung erarbeitet. Am 10. Dezember 2019 beauftragte der Gemeinderat die Stadtverwaltung, die entsprechenden Maßnahmen zur Einführung der konventionellen Abfallsammlung einzuleiten und umzusetzen. Geplant ist, die pneumatische Müllentsorgung schrittweise bis zum Jahr 2026 vollständig zu schließen. Hierfür hat die Stadtverwaltung das Gebiet in insgesamt zehn Teilgebiete gegliedert und geht diese in den nächsten Jahren schrittweise an.

Der Rückbau ist in mehrere Schritte unterteilt. In einem ersten Schritt stellt das Amt für Abfallwirtschaft schrittweise die Abfallbehälter für die künftige Abfallentsorgung auf. Über einen bestimmten Zeitraum wird die Abfallentsorgung sowohl über die neuen Abfallbehälter als auch über die bisherigen Schleusenkippmulden möglich sein. Danach erfolgen die Schließung der Schleusenkippmulden und der Rückbau der Schachtventile. Ab diesem Zeitpunkt ist die Abfallentsorgung nur noch über die bereitgestellten Abfallbehälter möglich. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden zeitnah über die Standplätze der Abfallbehälter und die zukünftige Abfalltrennung informiert.

Beim Rückbau werden die Schleusenkippmulden fachgerecht verschlossen und die Schachtventile zurückgebaut. Die Stadt übernimmt die Kosten für den Rückbau der Schleusenkippmulden auf Privatgrundstücken.

Der komplette Rückbau erfolgt gemäß Feuerwiderstandsklasse 90 (F90). Der Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung erfolgt durch Fachfirmen, die durch das Amt für Abfallwirtschaft und ein externes Ingenieurbüro überwacht werden.

Die Steigleitungen in den Gebäuden bleiben nach dem Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung bestehen, da sie sich im Privateigentum befinden.

Gerne können Sie Ihren Vorschläge oder Ihre Fragen über die E-Mailadresse an das Amt für Abfallwirtschaft richten. Die Dienststelle wird prüfen, ob der jeweilige Vorschlag in den Rückbau miteinfließen kann.

Der geplante Zeitrahmen der Umsetzung und der Stilllegungsabschnitte ist wie folgt:

  • 2020/2021: Gebiet östlich der Waldhornstraße (Gebiete Nummer 1 bis 3)
  • 2021: Bereich östlich der Fritz-Erler-Straße und südlich der Markgrafenstraße (Gebiete Nummer 5 und 6)
  • 2022: Baublock nördlich Zähringerstraße (Nr. 7) und Heinrich-Hübsch-Schule (Gebiet Nummer. 10)
  • 2023: Bereich Kronen-, Zähringer-, Adler- und Markgrafenstraße (Gebiet Nummer 9)
  • 2024: Bereich Kronenplatz (Gebiet Nummer 8) und Bereich PME-Zentrale und
  • Parkhaus (Gebiet Nummer 4)

Der geplante Zeitrahmen kann sich aufgrun­d ­der Entwick­lun­gen durch das Corona-Virus oder andere un­vor­her­seh­bare Ereignisse verschie­ben.

Vorteile

Nach dem Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung können Sie Ihre Abfälle sortenrein über die vier verschiedenen Abfallbehälter (Bioabfall, Papier/Pappe, Restmüll, Wertstoff) entsorgen und so Ihren Beitrag für eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung leisten. Die Anzahl und Größe der Abfallbehälter werden gemeinsam mit dem Amt für Abfallwirtschaft individuell auf den jeweiligen Bedarf vor Ort angepasst. Weiterhin werden die Abfallbehälter im Vollservice geholt und auch zurückgestellt. Eine Bereitstellung ist folglich nicht notwendig.

Nachteile

Nach dem Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung ist das Einwerfen von Abfällen über die Schleusenkippmulden im Treppenhaus nicht mehr möglich. Die Entsorgung der Abfälle erfolgt über die Abfallbehälter auf den dafür eingerichteten Standplätzen. Dies kann in einzelnen Fällen einen etwas weiteren Weg bedeuten.

Sollten Sie ein eigenes privates Grundstück im Gebiet der pneumatischen Müllentsorgung besitzen, erfolgt die Abfallentsorgung künftig über ein konventionelles Abfallbehältersystem wie es bereits seit vielen Jahren im übrigen Stadtgebiet der Fall ist. Das bedeutet, Sie richten auf Ihrem Grundstück einen Abfallbehälterstandplatz ein, der Ihnen gehört und auch von Ihnen unterhalten wird. Das Amt für Abfallwirtschaft unterstützt und berät Sie gerne bei der Wahl eines geeigneten Standplatzes.

Dem Amt für Abfallwirtschaft ist es ein wichtiges Anliegen, die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer sowie Hausverwaltungen frühzeitig über das geplante Vorgehen zu informieren und mit ihnen in den Dialog zu treten. Daher wird das Amt für Abfallwirtschaft die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwaltungen rechtzeitig vor der Umsetzung in den jeweiligen Teilgebieten anschreiben und über das geplante Vorgehen und die geplanten Maßnahmen informieren.

Sollten Sie Mieterin oder Mieter sein, können Sie sich diesbezüglich gerne an Ihre Grundstückseigentümerin beziehungsweise Ihren Grundstückseigentümer oder Ihre zuständige Hausverwaltung wenden.

Sollte die Einrichtung eines Standplatzes für die Abfallbehälter erforderlich sein, sind die Aufwendungen hierzu durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung zu tragen.

Der Standplatz sollte den Anforderungen der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe entsprechen. Die wesentlichen Eckpunkte betreffen die Stellfläche und den Transportweg. Der Transportweg muss ebenerdig und stufenlos sein und darf eine Maximalentfernung von 15 Metern bis zur Straße nicht überschreiten. Außerdem sollte eine Neigung von 5 Prozent nicht überschritten werden. Die Arbeitsräume und die Transportwegbreiten sollen bei vierrädrigen Abfallbehältern (770, 1.100 Liter) 1,50 Meter und bei zweirädrigen Abfallbehältern (80, 120, 240 Liter) 1,00 Meter breit sein. Das Amt für Abfallwirtschaft unterstützt und berät Sie gerne bei der Wahl eines geeigneten Standplatzes und ist sich bewusst, dass im Bereich des bisherigen PME-Gebietes eine satzungskonforme Umsetzung nicht immer möglich sein wird.

Es gibt die Möglichkeit einer Einhausung für die Abfallbehälter. Allerdings kann solch eine Einhausung oder (begrünte) Stellfläche nur durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung selbst gestaltet und finanziert werden.

Generell sind alle Abfallbehälter auf dem eigenen Grundstück aufzustellen. Auch sollte der Standplatz so angelegt werden, dass sämtliche Abfallbehälter Platz haben. Sollte der Platz für die Abfallbehälter tatsächlich nicht ausreichen, so kann die Grundstückseigentümerin beziehungsweise der Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung eine doppelte Leerung (gegen erhöhte Gebühr) beantragen. Das Amt für Abfallwirtschaft überprüft den Antrag und die Grundstücksverhältnisse gemeinsam mit der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller und sucht nach einer einvernehmlichen Lösung.

Derzeit geht das Amt für Abfallwirtschaft davon aus, dass alle aufgestellten Abfallbehälter im ehemaligen PME-Gebiet im sogenannten Vollservice abgeholt werden können, das heißt dass Bereitstellen und Zurückstellen entfallen. Weiterhin werden die Abfallbehälter im Vollservice geholt und auch zurückgestellt. Eine Bereitstellung ist folglich nicht notwendig.

Nein. Da die pneumatische Müllentsorgung nicht mehr zeitgemäß und die rechtlich vorgeschriebene Abfalltrennung hierdurch nicht umsetzbar ist, ist nach dem Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung das Einwerfen von Abfällen über die Schleusenkippmulden im Treppenhaus nicht mehr möglich. Die Entsorgung der Abfälle erfolgt über die Abfallbehälter auf den dafür eingerichteten Standplätzen.

Sobald das Amt für Abfallwirtschaft die Abfallbehälter für die künftige Abfallentsorgung aufstellt, werden die Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort über die Standplätze der Abfallbehälter und die zukünftige Abfalltrennung informiert.

Dem Amt für Abfallwirtschaft ist es ein wichtiges Anliegen, die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Hausverwaltungen frühzeitig über das geplante Vorgehen zu informieren und mit ihnen in den Dialog zu treten. Daher wird das Amt für Abfallwirtschaft die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Hausverwaltungen rechtzeitig vor der Umsetzung in den jeweiligen Teilgebieten anschreiben und über das geplante Vorgehen und die geplanten Maßnahmen informieren.

Sollten Sie Mieterin oder Mieter sein, können Sie sich diesbezüglich gerne an Ihre Grundstückseigentümerin beziehungsweise Ihren Grundstückseigentümer oder Ihre zuständige Hausverwaltung wenden.

Die Höhe Ihrer Abfallgebühren richtet sich ausschließlich nach der Größe der Restmülltonne. Die Größe der Papier-, Wertstoff- und Biotonne können die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Hausverwaltungen ohne Mehrkosten dem Bedarf anpassen. Mit der richtigen Abfalltrennung und geeigneten Maßnahmen der Abfallvermeidung können Sie möglicherweise Ihre Gebühren reduzieren und unterstützen eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung. Denn je weniger Abfall für die Restmülltonne anfällt, desto kleiner kann Ihre Restmülltonne sein. Die Abfallgebühren sind in der Abfallgebührensatzung der Stadt Karlsruhe festgelegt.

Die Höhe Ihrer Abfallgebühren richtet sich ausschließlich nach der Größe der Restmülltonnen für das angeschlossene Gesamtgrundstück. Die Größe der Papier-, Wertstoff- und Biotonne können die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Hausverwaltungen ohne Mehrkosten dem Bedarf anpassen.

Als Mieterin oder Mieter erhalten Sie in der Regel keine Abrechnung durch die Stadtwerke, sondern indirekt über Ihre Vermieterin, Ihren Vermieter oder Ihre zuständige Hausverwaltung (Nebenkostenabrechnung). Dennoch können Sie mit der richtigen Abfalltrennung und geeigneten Maßnahmen der Abfallvermeidung möglicherweise Ihre Gebühren reduzieren und unterstützen eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung. Denn je weniger Abfall für die Restmülltonne anfällt, desto kleiner kann Ihre Restmülltonne sein.

Nein, der Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung wurde 2019 im Gemeinderat beschlossen und wird in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt. Nach dem Rückbau können Sie Ihre Abfälle sortenrein über die vier verschiedenen Abfallbehälter (Bioabfall, Papier/Pappe, Restmüll, Wertstoff) entsorgen und so Ihren Beitrag für eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung leisten.

Gemäß den Bestimmungen der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe besteht für das Einsammeln von Abfällen ein Trennungsgebot, das heißt Wertstoffe sind in die Wertstoffbehälter (Behälter mit rotem Deckel), Speiseabfälle sind in die Bioabfallbehälter (Behälter mit grünem Deckel), Papierabfälle sind in die Papierbehälter (Behälter mit blauem Deckel) und Restmüll ist in die Restmüllbehälter (Behälter mit grauem Deckel) einzugeben.

Bestellungen oder Änderungen einer Tonne müssen über den Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin oder die Hausverwaltung erfolgen. Falls Sie zur Miete wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung.

Die Papier-, Restmüll- und Wertstofftonnen sind in den Größen 80, 120, 240, 770 und 1.100 Liter erhältlich. Die Biotonne ist in den Größen 80, 120 und 240 Liter erhältlich.

Wenn Sie einmal mehr Abfall zu entsorgen haben als üblich, dann verwenden Sie bitte den „Abfallsack der Stadt Karlsruhe“. Sie können ihn bei verschiedenen Verkaufsstellen für 4 Euro pro Stück erwerben. Mit Wertstoffen oder Restmüll befüllt, stellen Sie den Sack neben den entsprechen Behälter. Die Mitarbeitenden der Müllabfuhr nehmen den Sack - für den Sie die Entsorgungsgebühr mit dem Aufpreis entrichtet haben - am Leerungstag mit.

Sollte das Wertstoff- oder Restmüllvolumen auf Dauer nicht ausreichen, empfehlen wir Ihnen, größere oder mehr Behälter aufzustellen. Bestellungen oder Änderungen einer Tonne müssen über den Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin oder die Hausverwaltung erfolgen.

Sollten Sie eine kostenpflichtige Leerung wollen, müssen Sie oder der Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin schriftlich eine gebührenpflichtige Sonderabholung beim Amt für Abfallwirtschaft beantragen. Bitte beachten Sie, dass derjenige, der die gebührenpflichtige Sonderabholung beantragt zur Übernahme der Gebührenschuld verpflichtet ist.

Wenden Sie sich daher an Ihren Grundstückseigentümer beziehungsweise Ihre Grundstückseigentümerin oder Ihre Hausverwaltung.

Beschädigte Abfallbehälter können über den Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin oder die Hausverwaltung gemeldet werden. Das Amt für Abfallwirtschaft tauscht die Behälter dann schnellstmöglich aus.

Bei Abfallbehältern in den Größen 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter erfolgt keine Reinigung über das Amt für Abfallwirtschaft. Hierfür ist der Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin oder Hausverwaltung zuständig. Lediglich die Bioabfallbehälter werden zweimal jährlich durch das Amt für Abfallwirtschaft gereinigt. Die Reinigung der Bioabfallbehälter wird über die StadtZeitung und unter www.karlsruhe.de/abfall angekündigt.

Bei Abfallbehältern in den Größen 770 Liter und 1.100 Liter können Sie gegen Gebühr eine Reinigung beim Amt für Abfallwirtschaft beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre Grundstückseigentümerin beziehungsweise Ihren Grundstückseigentümer oder Ihre Hausverwaltung. Die Reinigung muss schriftlich beim Amt für Abfallwirtschaft beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Reinigung gebührenpflichtig ist.

Sollten Sie nicht genügend Platz in der Wohnung haben, können Sie die Abfälle gemeinsam sammeln und direkt an den Abfallbehältern sortenrein trennen und entsorgen. Es ist hilfreich, die anfallenden Abfälle täglich beziehungsweise öfters zu entsorgen.

Mit einer sortenreinen Abfalltrennung unterstützen Sie eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung. Sortenrein getrennte Abfälle lassen sich besser einer höherwertigen Verwertung zuführen. Und neben Ihrem geleisteten Beitrag für eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung können Sie mit der richtigen Abfalltrennung möglicherweise noch Ihre Gebühren reduzieren. Denn die Höhe Ihrer Abfallgebühren richtet sich ausschließlich nach der Größe der Restmülltonne. Je weniger Abfall für die Restmülltonne anfällt, desto kleiner kann Ihre Restmülltonne sein.

Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihre Grundstückseigentümerin beziehungsweise Ihren Grundstückseigentümer oder Ihre zuständige Hausverwaltung.

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