Ein kommunaler Wärmeplan im Sinne des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg ist für Gemeinden ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickeln die Gemeinden eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und tragen damit zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 bei.
Auf Basis der Erhebung des Wärmebedarfs und der vorhandenen Gebäudetypen und der Baualtersklassen sowie der vorhandenen Versorgungsstruktur wird eine Bestandsanalyse erstellt. Gleichzeitig werden die Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Abwärme in einer Potenzialanalyse herausgearbeitet.
In einem daraus abgeleiteten Szenario für das Jahr 2040 wird die Entwicklung des Wärmebedarfs dargestellt und die zur klimaneutralen Bedarfsdeckung notwendige Versorgungsstruktur aufgezeigt.
Hierauf aufbauend werden im kommunalen Wärmeplan mögliche Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und damit einhergehend zur Reduzierung und klimaneutralen Deckung des Wärmeenergiebedarfs entwickelt. Es sind mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.
Wie im Klimaschutzkonzept 2030 der Stadt Karlsruhe aus dem Jahr 2020 gefordert, betrachtet der Energieleitplan der Stadt Karlsruhe über den Bereich Wärme hinaus auch den Bereich Strom, da mit steigender Anzahl von Wärmepumpen und dem weiteren Ausbau der Elektromobilität auch die Menge an benötigtem erneuerbar erzeugtem Strom stark ansteigen wird. Deshalb wird auch der Strombedarf des Stadtgebiets berücksichtigt und ermittelt, wie dieser über erneuerbare Energien gedeckt werden kann.