Die dauerhafte Stärkung des Wissenschaftsstandorts Karlsruhe hat sich das Land Baden-Württemberg zum Ziel gesetzt. Ein wichtiger Baustein ist hierbei der Masterplan für die Hochschule und die Pädagogische Hochschule, der die Entwicklung der beidseits der Moltkestraße gelegenen Areale gemeinsam betrachtet.
Wie aus einer im Planungsausschuss des Gemeinderats diskutierten Informationsvorlage hervorgeht, soll damit zum einen der steigenden Zahl an Studierenden und dem daraus resultierenden Mehrbedarf an Flächen für zeitgemäße Forschung und Lehre begegnet werden. Zum anderen bedarf es aber auch größerer Änderungen bei der Bausubstanz, da einige Gebäude an die Grenze ihrer Nutzungszeit gekommen sind und eine Sanierung wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Darüber hinaus sollen mit der Masterplanung mehrere bisher im Stadtgebiet verteilte Hochschuleinrichtungen auf dem Campus an der Moltkestraße zusammengefasst werden.
Maßvolle Nachverdichtung
Um dieses Ziel erreichen zu können, ist eine maßvolle Nachverdichtung auf dem Areal zwischen Moltkestraße, Adenauerring, Willy-Andreas- und Willy-Brandt-Allee vorgesehen. Dabei soll aber der Baumbestand weitestgehend erhalten bleiben, um den Charakter des „Campus“ im Wald zu bewahren. Neue Gebäude sind daher auf den „Fußabdrücken“ bestehender oder bereits abgerissener Bauten zu realisieren. Während sich die Höhenentwicklung im Bereich bis 22 Meter bewegen soll, ist ein sechzig Meter hohes Hochhaus als Landmarke und Orientierungspunkt im Stadtbild angedacht. Dem Höhenentwicklungsplan der Stadt Karlsruhe zufolge sind solche „institutionellen Großstrukturen“ zulässig. Was den zukünftigen Gebäudebestand betrifft, soll diese eine „resiliente langfristige Campusentwicklung“ aufzeigen. Daher müssen die Baukörper hohen Anforderungen genügen, sowohl hinsichtlich ihrer städtebaulichen und energetischen Qualität als auch ihrer Nutzbarkeit.
Im nächsten Schritt sollen nun drei der geplanten Neubauten und Aufstockungen im Rahmen eines Bauantrags behandelt werden. Für die restlichen Vorhaben ist längerfristig ein Angebotsbebauungsplan sowie gegebenenfalls ein städtebaulicher Vertrag vorgesehen. Diese Vorgehensweise wurde vom Planungsausschuss einhellig befürwortet.