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Tierfunde und Tiere in Not

Was tun, wenn Sie ein verletztes, krankes, totes oder in Not geratenes Tier finden? Im Folgenden finden Sie Tipps zum Umgang mit hilfebedürftigen Tieren.

Außerhalb der Geschäftszeiten und bei Nichterreichbarkeit wählen Sie bitte den Notruf 110.

 

Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen:

Stadt Karlsruhe

Forstamt

Untere Jagdbehörde

76131 Karlsruhe, Linkenheimer Allee 10

0721 133-7365

Liste Wildtiere aus dem Jagdrecht

 

Haustiere:

Ordnungs- und Bürgeramt

Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen

76133 Karlsruhe, Helmholtzstraße 9-11

0721 133-7101

 

Sonstige Wildtiere:

Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Fachbereich Ökologie

76131 Karlsruhe, Markgrafenstraße 14

0721 133-3101

Fledermäuse

Fledermäuse werden in der warmen Jahreszeit häufig in mensch­li­chen Siedlungs­ge­bie­ten angetrof­fen. Oft werden die Tiere rücksichts­los verscheucht und ihre Quartiere absichtlich oder unabsichtlich zerstört. Alle in Baden-Württemberg vorkommenden Fledermausarten sind gemäß europäischer Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie streng geschützt, eine Störung oder gar Tötung ist strafbar.

Heimische Fleder­mäuse sind ungefährlich und erweisen sich als nützliche Insek­ten­fres­ser. Sie sind keine Covid19-Überträger. Fleder­mäuse, die am Boden sitzen, befinden sich immer in einer Notsi­tua­tion, da dies nicht ihrem natür­li­chen Verhalten entspricht. Offensichtlich verletzte, flugunfähige und auf dem Boden umherkrabbelnde Tiere sollten unbedingt zu Fleder­maus­ex­per­tinnen und -experten gebracht werden. Doch Vorsicht: Fleder­mäuse können, wie andere Tierarten auch, beißen und vereinzelt Tollwut übertragen. Deshalb empfiehlt es sich, beim Anfassen der Tiere Lederhandschuhe zu tragen.

Sie brauchen Rat?

Werktags während der Geschäfts­zei­ten:

  • Stadt Karlsruhe, Ordnungs­amt; Lebens­mit­tel­über­wa­chung und Ve­te­ri­när­we­sen (LUV),  0721 133-7101

  • Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, 0721 133-3101

  • AG Fleder­maus­schutz Baden-Württem­berg (www.agf-bw.de), Zentrales Notfall­tele­fon für Baden-Württem­berg: 0179/4972995

Falls nicht erreichbar:

  • Notrufnummer der Polizei, 110

  1. Noch flugun­fä­hi­gen nackten Jungtieren sollten Sie am Abend die Möglich­keit gegeben werden, von ihren suchenden Müttern abgeholt zu werden.
  2. Dazu empfiehlt es sich, das Tier an exponier­ter, katzen­si­che­rer Stelle in der Nähe des Fundortes zu platzieren. Wichtig ist, dass das Junge bei Kräften und angewärmt ist, so dass es nach der Mutter rufen kann.
  3. Sollte das Tier am nächsten Morgen immer noch da sein, wenden Sie sich an Fachexpertinnen und -experten.

Der Umwelt- und Arbeits­schutz der Stadt Karlsruhe berät Sie

  • wenn eine Sanierung an Fassade oder Dach geplant ist und Fledermäuse dort bekannt sind oder vermutet werden
  • wenn Fledermausquartiere werden in Bäumen vermutet werden, die gefällt werden müssen  – zum Beispiel unter abstehenden Rindenplatten oder in Baumhöhlen

Sie brauchen Rat?

Werktags während der Geschäfts­zei­ten:

  • Stadt Karlsruhe, Ordnungs­amt; Lebens­mit­tel­über­wa­chung und Ve­te­ri­när­we­sen (LUV),  0721 133-7101

  • Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, 0721 133-3101

  • AG Fleder­maus­schutz Baden-Württem­berg (www.agf-bw.de), Zentrales Notfall­tele­fon für Baden-Württem­berg: 0179/4972995

Falls nicht erreichbar:

  • Notrufnummer der Polizei, 110

  1. Wenn Sie im Winter tagsüber eine Fledermaus finden, setzen Sie diese ebenfalls in einen mit Luftlöchern versehenen Schuhkarton an einen möglichst kühlen Ort.
  2. Achten Sie beim Einholen von Brennholz auch darauf, das Holz einzeln vorsichtig abzufegen. Fledermäuse verstecken sich für den Winterschlaf gerne in Holzstapeln.

Sie brauchen Rat?

Werktags während der Geschäfts­zei­ten:

  • Stadt Karlsruhe, Ordnungs­amt; Lebens­mit­tel­über­wa­chung und Ve­te­ri­när­we­sen (LUV),  0721 133-7101

  • Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, 0721 133-3101

  • AG Fleder­maus­schutz Baden-Württem­berg (www.agf-bw.de), Zentrales Notfall­tele­fon für Baden-Württem­berg: 0179/4972995

Falls nicht erreichbar:

  • Notrufnummer der Polizei, 110

  1. Beim Fund einer Fleder­maus­ko­lo­nie im oder am eigenen Haus ist besondere Vorsicht geboten. Das Vergrämen und selbst das Beseitigen (auch unbewohn­ter) Quartiere ist strafbar und kann die lokale Population einer Art bedrohen.
  2. Es ist zudem unerläss­lich, die Tiere nicht in ihrer Ruhe zu stören. Dazu zählt bereits das Betreten oder Ausleuch­ten des Quartiers.
  3. Der Umwelt- und Arbeits­schutz bittet alle Bürgerin­nen und Bürger mit Fleder­maus­quar­tieren am oder im Haus, diese zu melden. Zählungen der Tiere beim allabend­li­chen Ausflug sind eine zusätz­li­che Hilfe, um die Arbeit des Umwelt­am­tes zu unter­stüt­zen.
  4. Ist eine Anbringung von Fledermauskästen gewünscht, berät der Umwelt- und Arbeits­schutz der Stadt Karlsruhe.

Sie brauchen Rat?

Werktags während der Geschäfts­zei­ten:

  • Stadt Karlsruhe, Ordnungs­amt; Lebens­mit­tel­über­wa­chung und Ve­te­ri­när­we­sen (LUV),  0721 133-7101

  • Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, 0721 133-3101

  • AG Fleder­maus­schutz Baden-Württem­berg (www.agf-bw.de), Zentrales Notfall­tele­fon für Baden-Württem­berg: 0179/4972995

Falls nicht erreichbar:

  • Notrufnummer der Polizei, 110

  1. Wenn Sie ein entkräf­te­tes Tier tagsüber im Sommer finden, dann sollten Sie dem Tier zunächst Wasser zur Stärkung anbieten.
  2. Um der Fledermaus den Stressab­bau zu erleich­tern, ist es ratsam, das Tier in einen mit Luftlöchern und Küchenpapier versehenen Schuh­kar­ton zu setzen und an einem kühlen Ort zur Ruhe kommen zu lassen.
  3. Am Abend sollte das Tier freige­las­sen werden. In aller Regel fliegt es dann von selbst davon.
  4. Sollte das Tier immer noch nicht wegfliegen können oder handelt es sich um ein noch nacktes Jungtier, dann sind Fleder­mausfachleute hinzu­zu­zie­hen.
  5. Werden Fleder­mäuse in der Wohnung gefunden, die mögli­cher­weise nachts durch gekippte Fenster einge­flo­gen sind, dann sollten Sie diesen ebenfalls abends die Möglich­keit für den Ausflug geben.
  6. Öffnen Sie kurz vor der Dämmerung die Fenster, machen Sie das Licht aus und schließen Sie die Türen. Sie sollten das Zimmer eine Stunde lang nicht betreten.
  7. Präventiv empfiehlt es sich, Insektenschutzgit­ter an den Fenstern anzubrin­gen. Dies gilt vor allem, wenn Fleder­maus­vor­kom­men in der Umgebung bekannt sind. 

Sie brauchen Rat?

Werktags während der Geschäfts­zei­ten:

  • Stadt Karlsruhe, Ordnungs­amt; Lebens­mit­tel­über­wa­chung und Ve­te­ri­när­we­sen (LUV),  0721 133-7101

  • Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, 0721 133-3101

  • AG Fleder­maus­schutz Baden-Württem­berg (www.agf-bw.de), Zentrales Notfall­tele­fon für Baden-Württem­berg: 0179/4972995

Falls nicht erreichbar:

  • Notrufnummer der Polizei, 110

Der Fund von toten Fleder­mäu­sen kann ebenso wichtige Erkennt­nisse liefern. Bitte senden Sie in Karlsruhe und Umgebung tot aufgefundene Fledermäuse in Übereinstimmung mit  § 45 Bundesnaturschutzgesetz zur Artbestimmung an das

Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe

Erbprinzenstraße 13

76133 Karlsruhe


Wickeln Sie die toten Tiere bitte in Alufolie ein. Vermerken Sie Fundort, Datum, Finder und Fundumstände und bewahren Sie die Tiere bis zum baldmöglichen Versand tiefgekühlt auf.

Vögel

Auf hilfebedürftige Vögel können Sie das ganze Jahr über treffen. Am größten ist die Wahrschein­lich­keit aber während der Vogel­brut­zeit, vor allem von April bis Juli. Dann sind viele unerfah­rene Jungvögel unterwegs, die oft einen unsicheren und hilflosen Eindruck machen.

Bei den meisten  in der Stadt vorkommenden Vogelarten verlassen die Jungen das Nest erst, wenn sie zumin­dest un­be­hol­fen fliegen oder flattern können. Sie halten sich in der näheren Umgebung des Nests auf Bäumen und Büschen auf. Sie werden von den Eltern noch einige Tage gefüttert und lernen ­selbst Futter zu suchen.
In Not geratene Jungtiere sitzen häufig in Büschen oder nach einem missglück­ten Flug­ma­nö­ver auf dem Boden. Meist rufen die Jungtie­re re­gel­mä­ßig, damit ihre Eltern sie leichter finden. Auch sind die u­ner­fah­re­nen Tiere oft nicht besonders scheu.

Ein Sonderfall stellen die Jungtiere von Eulen dar, sie ver­las­sen das Nest bereits wenn sie noch nicht flattern können und klettern in Bäumen und Büschen umher, wo sie noch länge­re ­Zeit von den Eltern versorgt werden.

Bitte beachten Sie: Jungvögel vermitteln oft den Eindruck, sie seien hilfs­be­dürf­tig. Das ist aber in der Regel nicht der Fall. Deshalb sollten Sie die Vögel auf keinen Fall voreilig aufnehmen sondern sich umsich­tig ­ver­hal­ten.

  1. Nähern Sie sich dem Jungtier möglichst nicht, sondern beobachten Sie es aus der Distanz.
  2. Nähern Sie sich dem Vogel nur, wenn eine akute Gefahr droht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich ein am Boden ­sit­zen­der Jungvogel an einer vielbe­fah­re­nen Straße befindet.
  3. Wenn der Jungvogel eine gewisse Scheu zeigt und bei Annähe­rung flat­ternd flüchtet, sollten Sie ihn in Ruhe lassen. Lässt er sich ohne Jagen aufnehmen, sollten Sie ihn in der Nähe des Fundorts in einen Busch oder Baum setzen. Übrigens: Die Meinung, man dürfe junge Vö­gel nicht anfassen, da sich die Eltern­tiere auf Grund des Men­schen­ge­ruchs nicht mehr heran­trauen würden, ist falsch. Die meis­ten Vogelarten haben keinen derart ausge­präg­ten Geruchs­sinn.
  4. Vergewissern Sie sich, dass der Vogel tatsächlich verlassen ist. Dazu ­beobachten Sie ihn mindestens eine halbe Stunde bis Stunde lang aus der sicheren Entfernung. So können sich seine Eltern in seine Nähe wagen, um ihn zu füttern. Erste Hinweise auf Verlassenheit gibt das Verhalten des Vogels. Wenn er apathisch da sitz­t und kaum noch ruft, ist es wahrscheinlicher, dass er krank oder ­ver­las­sen ist, als wenn er häufig ruft und lebhaft ist. Beobachten Sie genau und achten Sie darauf, ob mögli­che ­El­tern­tiere in der nahen Umgebung umher­flie­gen. Eventuell wagen sie sich nicht in die Nähe des Jungvogels, weil eine Störung vor­han­den ist. Das können auch Sie sein, dann müssen sie sich noch ein Stück weiter entfernen beziehungsweise in Deckung gehen.
  5. Erst wenn sich einer halben bis einer Stunde kein Elterntier bei dem Jung­vo­gel aufgetaucht ist, können Sie davon ausgehen, dass er Hilfe einer Expertin beziehungsweise eines Experten benötigt. Sie sollten umgehend Fachpersonal informieren.

Das Helfen und Eingreifen in die natürlichen Prozesse und Regulationsmechanismen sollte immer wohlüberlegt sein!

Kontakt

Forstamt

Wildtiere und Jagd

Waldzentrum Linkenheimer Allee 10
76131 Karlsruhe

Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr

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