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Landschaftspflege

Mit Landschafts­pflege werden Maßnahmen zum Schutz und zur Entwick­lung von Natur und Landschaft bezeichnet. Im Vorder­grund steht dabei das aktive Handeln des Menschen, um bestimmte Zustände in der Landschaft zu erzielen. Als Leitbild gilt oftmals die reich­hal­tig geglie­derte, struk­tur­rei­che Kultur­land­schaft mit Landschafts­ele­men­ten wie Hecken, Bäumen und Wiesen.

Ein Traktor mit Mähwerk mäht den Alten Flugplatz
Eichenforstung
Pflegeeinsatz Fritschlach
Pflegeeinsatz Knittelberg
Pflegeeinsatz Rosengarten
Pflegeeinsatz Rüppurrer Wiesen
Pflegeeinsatz Südliche Hardt

Neben diesen allge­mei­nen Zielen sind für jeden Landschaft­s­typ, je nach Naturraum, Standort und histo­ri­scher Entwick­lung, charak­te­ris­ti­sche Ziele für die Landschaft­s­ent­wick­lung zu formu­lie­ren, um uniforme Landschafts­bil­der zu vermeiden. Hecken und Feldge­höl­ze passen zum Beispiel nicht gleichermaßen in jede Landschaft.

 

Aufgaben und Maßnahmen

  • Die Pflege von Landschafts­ele­men­ten wie Hecken, Feldge­höl­zen, Heide- und Riedflä­chen als Teile einer naturnahen Landschaft
  • die extensive Nutzung von landwirt­schaft­li­chen Flächen (Streu­obst­wie­sen, Wiesen, Acker­bra­chen)
  • Rekul­ti­vie­run­gen beziehungsweise Renatu­rie­run­gen von Landschafts­be­ein­träch­ti­gun­gen, beispiels­weise bei Abbau­stät­ten (Stein­brü­che, Kiesgru­ben) oder Eingrif­fen ins Landschafts­bild
  • Maßnahmen im Rahmen des Biotop­ver­bun­des

Hierbei wird zum Beispiel das Instrument des Vertrags­na­tur­schut­zes angewandt (Förde­run­gen zum Beispiel über die Landschafts­pfle­ge­richt­li­nie).

Viele Maßnahmen im Rahmen der Landschafts­pflege haben zum Ziel, bestimmte Entwick­lungs­sta­dien zu erhalten oder wieder­her­zu­stel­len (Steuerung der natür­li­chen Sukzes­sion). Nur so können Lebens­räume für Arten offener Standorte erhalten werden, beispiels­weise durch die Entbu­schung von Sandrasen und Orchi­de­en­wie­sen. Sehr oft werden Landschafts­pfle­ge­maß­nah­men dann notwendig, wenn die frühere landwirt­schaft­li­che Nutzung ausbleibt, Flächen brach fallen, verbuschen und wieder bewalden, wodurch bestimmte Arten ihren Lebensraum verlieren, wie wärme­lie­bende oder konkur­renz­schwa­che Arten.

 

Beratung und Antragsformulare

Landschaftspflegerichtlinie 180 KB (PDF)

Antrag auf Zuwendung nach LPR 45 KB (PDF)

Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach LPR 29 KB (PDF)

Die Landschafts­pfle­richt­li­nie stellt in diesem Zusam­men­hang ein Förder­in­stru­ment dar. Inter­es­sen­ten sollten vor dem Ausfüllen eines Antrages nähere Infor­ma­tio­nen beim Umwelt- und Arbeits­schutz unter 0721 133-3101 einholen.

Da nicht für alle schüt­zens­wer­ten Gebiete Förder­mit­tel zur Verfügung stehen, sind ergän­zen­de Konzepte erfor­der­lich. Dazu zählen der Beweidungs- oder Prozess­schutz, bei dem Eingriffe in Biotope seltener statt­fin­den oder ganz aufgegeben werden (Wildnis, Bannwald). Darüber hinaus gilt es, mit der Landwirt­schaft gemeinsam finan­zier­bare Bewirt­schaf­tun­gen zu entwickeln (Pilot­pro­jekt Wetters­bach).

Auf lokaler Ebene bietet es sich an, die Bevöl­ke­rung in den Biotop­schutz und die Biotopp­flege aktiv einzu­be­zie­hen, so zum Beispiel in Form von Paten­schaf­ten.

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