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Biodiversitätskonzept

Karlsruhe ist ein Hotspot der Artenvielfalt, denn hier treffen mehrere Naturräume aufeinander. Die trockene, sandige Hardtebene liegt zwischen der feuchten Rheinaue und der Kinzig-Murg-Rinne, welche im Osten auf die Hügellandschaft des Kraichgaus sowie auf die Schwarzwald-Randplatten trifft. Die Stadt hat sich zum Ziel gemacht, die für die Region typischen Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume zu erhalten und zu fördern. Grundlage dafür ist das Biodiversitätskonzept.

Blick über die Stadt Karlsruhe

Entstehung und Vorgehen

In den vergangenen Jahren wurde im Auftrag der Stadt Karlsruhe durch das Institut für Botanik und Landschaftskunde - Thomas Breunig ein Biodi­ver­si­täts­kon­zept für das Stadtgebiet erarbeitet. Beteiligt waren neben städti­schen Äm­tern, Landes­dienst­stel­len und Mitgliedern der Natur­schutz­ver­bän­de auch das Natur­kun­de­mu­se­um Karlsruhe sowie Vertreter aus Wissen­schaft und Lehre. Das Biodiversitätskonzept zeigt Möglichkeiten auf, wie heimische Arten und Lebensräume auf lokaler Ebene erhalten werden können.

 

1. Analyse

Im ersten Schritt wurde analysiert, welche Bereiche des Stadtkreises von besonderer Bedeutung für die Biodiversität sind und durch welche Faktoren biologische Vielfalt im Stadtkreis Karlsruhe im Wesentlichen gefährdet ist.

 

2. Maßnahmen

Darauf aufbauend wurden Maßnahmen entwickelt, welche diesen Gefährdungen entgegenwirken und zur Förderung der biologischen Vielfalt beitragen. Die Maßnahmen richten sich an ganz unterschiedliche Verantwortliche, vor allem aber an die städtischen Ämter. Bei den Maßnahmen geht es weniger um den Schutz einzelner Arten als um die Förderung und den Schutz ganzer Lebensgemeinschaften sowie regionalspezifische Biotoptypen.

  1. Leitmotiv ist die Förderung einer regionalspezifischen Biodiversität, mit der die Stadt Karlsruhe am besten ihren Beitrag zur Förderung der Biodiversität auch auf Landes- und Bundesebene leisten kann. Qualitative Aspekte stehen dabei vor quantitativen Aspekten (zum Beispiel. „nicht möglichst viele Arten“ sondern „möglichst viele Arten, für die Karlsruhe eine besondere Verantwortung besitzt“).
  2. Beschrieben sind die zu betrachtenden Qualitäten in § 1 BNatSchG: Zu schützen und auf Dauer zu sichern sind „die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft“ sowie „die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts“, auch als Lebensgrundlage für den Menschen.
  3. Grundlage für die Biotopschutzkonzeption ist die Ermittlung, Darstellung und Bewertung des Stadtkreises Karlsruhe im Hinblick auf seine Erd-, Landschafts- und Nutzungsgeschichte. Das schließt die Pflanzen- und Tierwelt inklusive Pilze und Flechten sowie seine abiotischen Gegebenheiten ein, soweit diese für die Biodiversität von Bedeutung sind. Abiotisch bezeichnet Prozesse und Zustände, an denen Lebewesen nicht beteiligt sind. Zusätzlich steht der Klimawandel im Fokus, soweit sein Einfluss bereits abschätzbar ist.
  4. Veränderungen der Kulturlandschaft werden akzeptiert, sofern sie nicht die Eigenart der einzelnen Landschaften mindern. Die Bewertungen erfolgen nach transparenten, fachlich begründeten und zwischen den Akteuren abgestimmten Schemata.

Leitbild im Überblick

  1. Eigenart
    Regionalspezifische und -typische Biotoptypen, Standorte, Lebensgemeinschaften und Arten – Arten im weiten Sinne inklusive Unterarten und Varietäten – werden höher bewertet als allgemein verbreitete Biotoptypen, Standorte, Lebensgemeinschaften und Arten.
  2. Lebensgemeinschaften vor Arten
    Der Schutz von Lebensgemeinschaften beziehungsweise Biotopen ist so weit wie möglich dem spezifischen Schutz einzelner Arten vorzuziehen.
  3. Alter und Regenerierbarkeit
    Eine besondere Wertschätzung gilt Biotoptypen, Standorten und Lebensgemeinschaften mit langer Entwicklungsdauer, hohem Alter und schwieriger Regenerierbarkeit.
  4. Natürlichkeitsgrad
    Der Grad der Naturnähe – Bindung an natürliche Standortverhältnisse, Möglichkeit zur Eigendynamik und Selbstregulation –  ist ein Qualitätskriterium, auch im besiedelten Bereich (Stadtlandschaft) und in der Kulturlandschaft.
  5. Akzeptanz, Synergieeffekte und Ressourcen
    Maßnahmen, die aus dem Biodiversitäts-konzept resultieren, sind nachhaltig, ressourcenschonend und berücksichtigen den Klimawandel. Sie nutzen Synergieeffekte zwischen Akteuren und bestehenden Konzepten, ihre Bedeutung wird der Karlsruher Bevölkerung anschaulich vermittelt.
  6. Ort
    Bei allen Planungen und Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen einer Großstadt und die naturräumlichen Gegebenheiten berücksichtigt.
  7. Zielerreichung
    Sofern Ziele sowohl durch natürliche Prozesse als auch durch technische Lösungen erreicht werden können, sind in der Regel die natürlichen Prozesse zu bevorzugen. (Auszug aus dem Biodiversitätskonzept, erstellt vom Institut für Botanik und Landschaftsplanung, Karlsruhe)

Kontakt

Zentraler Juristischer Dienst

Naturschutzbehörde

Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe

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