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Datenschutzinformation

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Entwässerungsgebühren

  • Niederschlagswassergebühr

Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Datenschutzinformation


Behörde

Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe

 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup
Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe

Fax +49 721 133-3059

 

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Stadt Karlsruhe
Stabsstelle Datenschutz
Rathaus am Marktplatz
76124 Karlsruhe

+49 721 133-3050 oder +49 721 133-3055
Fax +49 721 133-3059

 

Betroffenenrechte

Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und die Übertragung Ihrer Daten (Art. 20 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) beschweren.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

 

Kosten

Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten beziehungsweise die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage

Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der Satzung der Stadt Karlsruhe über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungssatzung) sowie §§ 2 und 4 der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) zum Zweck der Erhebung der Entwässerungsgebühren beziehungsweise deren Herabsetzung erhoben und verarbeitet.

 

Geplante Speicherdauer

Diese Daten werden ab sofort so lange gespeichert, wie sie für die Erfüllung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden, erforderlich sind.

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden.)

Für die Erstellung der Gebührenbescheide werden die Daten an die Stadtwerke Karlsruhe GmbH übermittelt. Weiter ist es erforderlich, dem zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO beauftragten Softwareunternehmen im Rahmen der Softwarepflege Zugriff auf die gespeicherten Daten zu gewähren. Zudem werden nach § 2 der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung Auskünfte an Gebührenschuldner weitergegeben.
Weiterhin erfolgt eine Information an die Untere Wasserbehörde sowie an den Umwelt und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe für eventuelle Prüfungen von Wassermengen, welche nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.

 

Verpflichtung Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung

Unbeschadet Ihrer Rechte aus der DSGVO sind Sie verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen (§ 7 Abs. 2 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung).

 

Weitere Informationen

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