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Führungszeugnis für Engagierte

Ehrenamtlich und freiwillig Engagierte brauchen ein erweitertes Führungszeugnis, wenn sie in sensiblen Bereichen tätig sind. Das betrifft zum Beispiel Tätigkeiten in Kindergärten, Schulen oder in der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine, Kirchen und andere Organisationen. Die Gebühren werden erlassen, wenn bei der Antragstellung eine Engagementbestätigung der Organisation vorgelegt wird.

Ehrenamtliche Lesepatin liest Kindern vor.

Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ist auch für ehrenamtlich und freiwillig Engagierte in der Kinder- und Jugendarbeit seit 2012 in § 72a SGB VIII zwingend vorgeschrieben. Damit soll verhindert werden, dass einschlägig vorbestrafte Personen in der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden. Die Vorschrift gilt für alle Träger der freien Jugendhilfe und für Vereine, damit auch für ehrenamtlich und freiwillig Engagierte.

In das erweiterte Führungszeugnis werden, im Gegensatz zum „einfachen“ Führungszeugnis, unter anderem auch Verurteilungen wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit aufgenommen, die mit Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen oder auf Freiheitsstrafe von weniger drei Monaten belegt wurden.

Der Gesetzgeber hat mit dem erweiterten Führungszeugnis ein Element geschaffen, um Kinder zu schützen und für den präventiven Kinder- und Jugendschutz zu sensibilisieren. Einen vollumfänglichen Schutz kann durch das erweiterte Führungszeugnis allerdings nicht gewährleistet werden.

Ehrenamtlich und freiwillig Engagierte können von den Gebühren befreit werden.

Für die gebührenfreie Antragstellung brauchen Sie

  • eine schriftliche Bestätigung der Einrichtung, in der Sie ehrenamtlich oder freiwillig tätig sind und
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Der Antrag kann beim Ordnungs- und Bürgeramt in der Kaiserallee 8 oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt werden.

Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie beim Bürgerservice.

 

Kinder haben Spaß zusammen im Wald.

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung

Büro für Mitwirkung und Engagement

Zähringerstraße 61
76133 Karlsruhe

Kinder- und Jugendschutz in Karlsruhe

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