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Nachgewiesen: „aviäre Influenza“ bei einem Fuchs

Ordnungs- und Bürgeramt weist auf Pflicht zu Vorsichtsmaßnahmen gegen Geflügelpestvirus hin

Außenansicht des Rathausgebäudes am Marktplatz in Karlsruhe Symbolbild: Das Ordnungs- und Bürgeramt mahnt zur Vorsicht beim Umgang mit wild lebenden Fleischfressern. © Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt

In der Nähe des Rheins ist Anfang Januar auf einem umzäunten Firmengelände ein erkrankter Fuchs erlegt und zur Untersuchung ins Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe gebracht worden. Fachleute haben dabei den Nachweis der aviären Influenza bei einem Fuchs in Karlsruhe, auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, erbracht. Das Ordnungs- und Bürgeramt, Sachgebiet Veterinärwesen der Stadt Karlsruhe, weist jetzt aus aktuellem Anlass auf die Pflicht zu Vorsichtsmaßnahmen gegen den Eintrag des Geflügelpestvirus hin.

Überprüfung durch das Friedrich-Löffler-Institut

Die Fachleute haben im Rahmen der erfolgten Untersuchung als Teil eines bundesweiten Überwachungsprogramms den Fuchs außer auf Tollwut auch auf die hochansteckende „aviäre Influenza“ (AI-Virus, Geflügelpest) untersucht. Dieser Befund fiel positiv aus. Das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) mit Sitz in Greifswald bestätigte den Verdacht.

Der Fuchs zeigte bei der pathologischen Untersuchung entzündliche Veränderungen im zentralen Nervensystem, welche auf die Virusinfektion mit dem AI-Virus zurückzuführen sind. Weitere erkrankte oder verendete Tiere wurden im Bereich des Fundortes des erkrankten Tieres bisher nicht gefunden. Auch in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Niedersachsen, ist bei einzelnen wild lebenden Fleischfressern wie Füchsen nachgewiesen.

Veterinär-Fachleute gehen allgemein davon aus, dass sich die Tiere an den Kadavern von mit AI-infizierten Wildvögeln anstecken. Es gibt derzeit keine Hinweise, dass sich das Virus außerhalb von Vögeln von Tier zu Tier überträgt.

Folgende Schutzmaßnahmen sollten beachtet werden, wenn tote oder kranke Wildvögel gesehen werden:

  • Nicht anfassen
  • Kein Kontakt von Hunden mit toten Wildvögeln
  • Kein Betreten eines Geflügelstalls 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln

Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten auch beim Auffinden verendeter wild lebender Fleischfresser. Eine Meldung verendeter Wildvögel an das Veterinäramt ist in der aktuellen Lage nicht erforderlich.

Geflügelhalter sind verpflichtet, Vorsichtsmaßnahmen gegen den Eintrag des Geflügelpestvirus in ihre Haltungen zu treffen. Maßgeblich ist dabei, dass die Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen haben. Informationen zu den derzeit geltenden Vorschriften finden sich auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 

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