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Erklärvideos

Das Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe veröffentlicht regelmässig kurze Videos zu verschiedenen Themen im Baugenehmigungsverfahren. Diese geben einen Einblick in die Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren und stellen komplizierte Sachverhalte prägnant dar. Viel Spass beim Anschauen!

Erklärvideo Lageplan

Ein Lageplan zum Baugesuch ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauantrags gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung. Er enthält sowohl zeichnerische als auch schriftliche Angaben zum Baugrundstück und den Nachbargrundstücken, und ermöglicht so die Überprüfung der Einhaltung der Planungs- und Bauordnungsvorschriften.

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Erklärvideo Nachbarn

Die Rechtslage zur Nachbarbenachrichtigung im Bauantragsverfahren hat sich geändert, um das Verfahren effizienter zu gestalten. Zukünftig werden nur noch Nachbarinnen und Nachbarn, deren Rechte möglicherweise beeinträchtigt werden könnten, informiert, während nach Erteilung einer Baugenehmigung alle angrenzenden Eigentümerinnen und Eigentümer benachrichtigt werden.

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Erklärvideo Entwurfsverfassende Person

Die Benennung einer verantwortlichen Person, insbesondere für die Planung von Bauvorhaben, ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Person muss über entsprechende Fachkenntnisse im Baurecht verfügen und wird von der Bauherrin oder dem Bauherrn beauftragt, die Planung gemäß den gesetzlichen Vorgaben fertigzustellen und bei der zuständigen Baurechtsbehörde einzureichen.

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Erklärvideo Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen

Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen sind Maßnahmen um von den durch Gesetz oder Bebauungsplan vorgeschriebenen Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen abzuweichen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die Regelungen im konkreten Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen.

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Erklärvideo Brandschutz

Um Brandschutzvorgaben einzuhalten, sind sowohl inhaltliche als auch formalrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen, die die Sicherheit der Nutzer gewährleisten und die Feuerwehreinsätze erleichtern. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Darstellung der geplanten Maßnahmen in den Plänen und gegebenenfalls in einem Brandschutzkonzept nachgewiesen.

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