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Familie und Kinder

Die Stadt Karlsruhe hat sich Familienfreundlichkeit zur Aufgabe gemacht und bietet eine Bandbreite von Angeboten für Familien und Kinder an. Das Wohlbefinden von Kindern und Familien zu stärken, ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Karlsruhe. Karlsruher Familien, die Informationen und Orientierung suchen oder Unterstützung in Krisen brauchen, können sich an die vielfältigen Beratungsstellen der Sozial- und Jugendbehörde wenden.

Illustration Haus der Frühen Prävention Karlsruhe, mit den verschiedenen Themengebieten als Zimmern dargestellt.

Unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote für (werdende) Familien

Von Anfang an – Karlsruhe für Kinder | Netzwerk Frühe Hilfen

Mit dem Netzwerk Frühe Hilfen zeigt die Stadt Karlsruhe, dass Babys und Kleinkinder willkommen sind. Werdende Eltern und Familien mit Kindern von null bis drei Jahren erhalten für diese Lebensphase Unterstützungs- und Beratungsangebote. Ein großes Netzwerk von Fachleuten aus verschiedenen Professionen arbeitet dabei eng zusammen.

Die Angebote sind alle kostenfrei.

Beratungen können zuhause oder in den Einrichtungen stattfinden.

Wo können Sie anrufen?
Bitte schauen Sie weiter bei dem konkreten Angebot, das Sie interessiert. Die Kontaktdaten stehen jeweils unter dem Angebot.
Oder wählen Sie 0721 133-5060 für Beratungsanliegen.


Koordination Netzwerk Frühe Hilfen

0721 133-3878



Weitere Informationen finden Sie im Faltblatt Netzwerk Frühe Hilfen 1,67 MB (PDF).

Foto der Begrüßungsmappe des Kinderbüro

Die Begrüßungsmappe ist für alle Karlsruher Eltern, die ein Baby bekommen haben. Sie wird von der Hebamme überreicht oder kann in einem Startpunkt-Elterncafé abgeholt werden. In der Begrüßungsmappe befinden sich

  • Broschüren und Flyer mit gezielten Informationen und Anlaufstellen rund um die neue Lebenssituation
  • Ein Gutschein für ein Geschenk (Kapuzenhandtuch), der in einem Startpunkt-Elterncafé eingelöst werden kann
Illustration vom regen Treiben in einem Elterncafé.

In zahlreichen Stadtteilen in Karlsruhe finden einmal wöchentlich offene Elterncafés statt. Hier haben Schwangere und Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren die Gelegenheit

  • das Begrüßungsgeschenk für Neugeborene der Stadt Karlsruhe zu erhalten
  • Kontakte zu knüpfen und sich mit anderen Eltern zu treffen
  • ins Gespräch mit verschiedenen Fachleuten rund um die neue Lebensphase zu kommen
  • nützliche Information zu erhalten
  • Entlastung für den Alltag zu finden
  • einfach zu entspannen und die Seele baumeln zu lassen

Weitere Informationen finden Sie im folgendem Faltblatt 0,90 MB (PDF).

Alle Elterncafés und mehr finden Sie auch im Faltplan „Treffpunkte für Eltern“ 4,97 MB (PDF)

Übersicht der Startpunkt-Elterncafés

Karte aller Startpunkt Elterncafés

1 AWO Haus der Familie
Kronenstraße 15, 76133 Karlsruhe
0160 90959662 oder 0175 2221241

Elterncafé: Mittwoch 10 bis 12 Uhr


2 Caritashaus
Sophienstraße 33, 76133 Karlsruhe
0721 9124338

Elterncafé: Mittwoch 15 bis 17 Uhr


3 Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Passagehof 10, 76133 Karlsruhe
0721 9137517

Elterncafé: Donnerstag 10 bis 12 Uhr


4 Kinder- und Jugendhaus Südstadt
Augartenstraße 21, 76137 Karlsruhe
0721 30659

Elterncafé: Freitag 10 bis 12 Uhr


5 Petrus-Jakobus-Gemeindezentrum
Bienwaldstraße 18, 76187 Karlsruhe
0721 20397-052

Elterncafé: Donnerstag 9:30 bis 11:30 Uhr


6 Bürgerzentrum Mühlburg
Weinbrennerstraße 79 a, 76185 Karlsruhe
0721 156 941-21 und 0721 156 941-22

Elterncafé: Montag 10 bis 12 Uhr


7 Neues Christophorus-Haus
Thomas-Mann-Straße 3, 76189 Karlsruhe
0721 5090412

Elterncafé: Mittwoch 10 bis 12 Uhr


8 Evangelisches Gemeindezentrum
Struvestraße 45, 76187 Karlsruhe
0721 20397-050

Elterncafé: Mittwoch 10 bis 12 Uhr


9 Weiße Rose/Gemeinschaftszentrum Oberreut
Otto-Wels-Straße 31, 76189 Karlsruhe
0151 22148361

Elterncafé: Freitag 9:30 bis 11:30 Uhr


10 Pfarrzentrum St. Michael
Geschwister-Scholl-Straße 2, 76135 Karlsruhe
0721 9124338

Elterncafé: Montag 15 bis 17 Uhr


11 Evangelische Gemeinde Rüppurr
Diakonissenstraße 26, 76199 Karlsruhe
0721 20397-054

Elterncafé: Donnerstag 9:30 bis 11:30 Uhr


12 Kinder- und Jugendhaus Waldstadt
Neisser Straße 8, 76139 Karlsruhe
0721 2010464

Elterncafé: Dienstag 10 bis 12 Uhr


13 Evangelisches Gemeindezentrum
Zum Guten Hirten
Rintheimer Hauptstraße 79 a, 76131 Karlsruhe
0721 20397-225

Elterncafé: Montag 10 bis 12 Uhr


14 Ökumenisches Gemeindezentrum
Elsa-Brändström-Straße 18, 76228 Karlsruhe
0721 20397-053

Elterncafé: Freitag 9:30 bis 11:30 Uhr


15 Luther-Melanchthon-Gemeindezentrum
Bilfinger Straße 5, 76227 Karlsruhe
0151 46780410 oder 0151 72922264

Elterncafé: Dienstag 10 bis 12 Uhr


16 Kinder- und Jugendhaus Durlach
Weiherstraße 1, 76227 Karlsruhe
0151 46780410 oder 0151 72922264

Elterncafé: Donnerstag 10 bis 12 Uhr


17 AWO Ambulante Jugendhilfen Durlach
Spielplatztreff
Bleichstraße 9, 76227 Karlsruhe
0151 46780410 oder 0151 72922264

Elterncafé: Mittwoch 15 bis 17 Uhr


18 Martin-Luther-Haus
Fröbelstraße 5, 76229 Karlsruhe
0151 46780410 oder 0151 72922264

Elterncafé: Montag 10 bis 12 Uhr


19 Brunhilde-Baur-Haus
Linkenheimer Landstraße 133,
Zufahrt Spöcker Straße, 76149 Karlsruhe
0721 626904-14 oder 0721 62690-75

Elterncafé: Dienstag 10 bis 12 Uhr


20 Hardtwaldzentrum
Kanalweg 40/42, 76149 Karlsruhe
0721 91230-56
startpunkt(at)paritaet-ka.de
Elterncafé: Mittwoch 9:30 bis 11:30 Uhr

 

Illustration von zwei Erwachsenen mit schreiendem Kleinkind in Laufstall und quängelndem Baby auf dem Arm.

Die Beratungsstelle Frühe Hilfen ist spezialisiert auf Fragen, Unsicherheiten und Probleme in den ersten beiden Lebensjahren.

Psychologinnen beraten zu Themen wie

  • Schlafen, Schreien, Füttern
  • Trennungsängste
  • Unsicherheiten im Umgang mit dem Baby
  • Beziehungs- und Bindungsprobleme
  • Überforderung und psychischen Problemen als Mutter/Vater
  • Sorgen und Ängste
  • Eingewöhnungsprobleme in der Kita oder bei der Tagesmutter

Faltblatt der Beratungsstelle Frühe Hilfen 732 KB (PDF)

Informationen in Gebärdensprache

Screenshot eines Videos; eine Person spricht vor der Bild des Schloss Karlsuhe
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Video  

Kontakt

Beratungsstelle Frühe Hilfen

Otto-Sachs-Str. 6, 76131 Karlsruhe

0721 133-5060

Kinderwagen mit schreiendem Baby, auf dem Boden liegen Bauklötze und eine Rassel
Illustration von zwei Erwachsenen mit strampelndem Baby auf einem Winkeltisch.

Hebammen oder Kinderkrankenschwestern mit Zusatzqualifikation beraten in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr zu Themen wie

  • Schwangerschaft
  • Gesundheit und Entwicklung von Mutter und Kind
  • die Sprache des Babys verstehen

Sie begleiten Familien auch in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel Eltern mit Frühchen, jugendliche Eltern und Alleinerziehende). Kinderärztinnen und -ärzte des Gesundheitsamtes stehen zusätzlich zur Beratung zur Verfügung.

Flyer Familienhebammen 506 KB (PDF)

Zwei Vögel fliegen nach rechts
Illustration von zwei Frauen am Küchentisch, spielendem Kleinkind und Mann mit vollem Wäschekorb.

Das Team aus Sozialpädagoginnen bietet

  • Beratung rund um das Elternsein
  • individuelle Suche nach Möglichkeiten zur Entlastung im Familienalltag
  • Informationen zu Kinderbetreuung
  • Hilfe bei Formularen
  • Begleitung zu Terminen
  • Vermittlung an Stellen, die weiterhelfen können
  • Gruppen mit verschiedenen Schwerpunkten

 

Flyer Familienbegleitung Frühe Kindheit 521 KB (PDF)

Gruppenangebote für Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren 210 KB (PDF)

Neue Babygruppe 237 KB (PDF) für Mütter und Väter mit ihrem Baby

Zwillingstreff 357 KB (PDF) für (werdende) Mütter und Väter von Zwillingen zwischen null und drei Jahren

Eine Frau und ein Mann mit einem Baby im Tragetuch und eine Frau mit einem Kinderwagen gehen spazieren
Illustration von drei Eltern sitzend auf dem Boden mit Kindern und einer stehenden Person, die etwas erzählt.

Das Netzwerk Frühe Hilfen bietet feste Gruppenangebote und Kurse mit verschiedenen Schwerpunkten. Regelmäßig wird unter anderem der SAFE® Intensiv-Kurs angeboten.

Ziele sind

  • die Stärkung der persönlichen und elterlichen Kompetenzen
    die Förderung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung

Flyer Gruppenangebote für Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren 210 KB (PDF)


Neue Babygruppe ab Februar 2024 für Mütter und Väter mit ihrem Baby:

Ort
SkF-Familienzentrum
Passagehof 10

Beginn
26. Februar 2024

Anmeldung und Informationen:

Sozialdienst katholischer Frauen
Akademiestraße 15, 76133 Karlsruhe

Aushang Neue Babygruppe 237 KB (PDF) für Mütter und Väter mit ihrem Baby

Aushang Zwillingstreff 357 KB (PDF) für (werdende) Mütter und Väter von Zwillingen zwischen null und drei Jahren

Faltblatt Neuer SAFE-Intensivkurs 9,71 MB (PDF)

Informationen zum SAFE-Intensiv-Kurs

Logo: SAFE - für Sichere Ausbildung für Eltern
Illustration von drei Personen mit Babys auf dem Arm.

Das Wellcome-Programm ist eine moderne Nachbarschaftshilfe für Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes.

Es bietet

  • unbürokratische Unterstützung durch ehrenamtliche Mitarbeitende
  • Hilfen nach der Geburt
  • Zeit für Eltern durch konkrete Entlastung

Informationen zu wellcome

Inkende Person mit Koffer in der Hand
Frau schiebt einen Kinderwagen

Ein Angebot der Stadt Karlsruhe in Kooperation mit freiberuflichen Hebammen für Schwangere und Wöchnerinnen ohne Hebammenbetreuung.

Telefonsprechstunde
Montags, 11 bis 13 Uhr und mittwochs, 14 bis 16 Uhr

  • Beratung zu Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillen, Ernährung des Kindes, Hebammenarbeit, Hebammensuche und Vernetzung mit weiteren Beratungsstellen
  • Anmeldung und Information für die Wochenbettsprechstunde

Offene Hebammensprechstunde
Donnerstags von 11 bis 13 Uhr, ein kostenfreies Angebot ohne Anmeldung für Schwangere, Wöchnerinnen und Familien im ersten Lebensjahr des Kindes

  • Gerade Kalenderwoche, Kinder- und Familienzentrum St. Peter und Paul Mühlburg, Sophienstraße 236 in 76185 Karlsruhe
    • 25. Januar, 8. Februar, 22. Februar, 7. März, 21. März, 18. April, 2. Mai, 16. Mai, 13. Juni, 26. Juni, 11. Juli, 19. September, 17. Oktober, 14. November, 28. November, 12. Dezember 2024
  • Ungerade Kalenderwoche, Kinder- und Familienzentrum Evangelische Luther-Melanchthon Gemeinde, Bilfinger Straße 5 in 76227 Karlsruhe
    • 18. Januar, 1. Februar, 29. Februar, 14. März, 11. April, 25. April, 6. Juni, 20. Juni, 4. Juli, 18. Juli, 12. September, 26. September, 10. Oktober, 24. Oktober, 7. November, 21. November, 5. Dezember, 19. Dezember 2024
  • Kommen Sie vorbei, stellen Sie ihre Fragen und informieren Sie sich. Eine Hebamme erwartet Sie und berät Sie gerne.
  • Wochenbettbetreuung für Familien mit Kindern nach der U3
  • Anmeldung und Information für die Wochenbettbetreuung

Wochenbettsprechstunde

Wir bieten Frauen aus dem Stadtgebiet Karlsruhe ohne Hebammenbetreuung eine Grundversorgung durch eine mitarbeitende Hebamme an. Je nach Kapazität der Hebammen und körperlicher Verfassung der Wöchnerin führen wir Hausbesuche durch oder vergeben Termine in einem der Familienzentren in Mühlburg oder Durlach-Aue. Dies wird im Einzelfall mit Ihnen vereinbart.
Wenn Sie bis circa drei Wochen vor Geburtstermin noch keine Hebamme gefunden haben und im Rahmen der Wochenbettsprechstunde betreut werden wollen, rufen Sie uns während unserer Telefonsprechstunde an oder kommen in eine offene Hebammensprechstunde. Wir können dann Ihre Fragen beantworten und gegebenenfalls ihre Karteikarte anlegen.

Kontaktmöglichkeiten

Telefon: 0721 133-6500
E-Mail:

Flyer der Hebammensprechstunde 146 KB (PDF)

Beratungsangebot für Kinder und junge Menschen

Kinder und junge Menschen sind in der Sozial- und Jugendehörde mit ihren Anliegen und Themen herzlich willkommen!

Ihnen wird im Kinder und Jugendhilfegesetz ein eigener Beratungsanspruch zugesprochen, losgelöst von dem ihrer Eltern.

Sie können sich also alleine oder in Begleitung an verschiedene Beratungsstellen der Sozial- und Jugendbehörde wenden.

Themen, mit denen Sie sich melden können:

  • Freundschaften und Partnerschaften
  • Pubertät
  • Medienkonsum
  • Taschengeld
  • Ausgehzeiten
  • Fragen zum Jugendschutzgesetz
  • Psychische Belastungen - wenn einem gerade mal alles zuviel ist
  • Krankheit bei sich selbst oder in der Familie
  • Sucht
  • Schule
  • Gewalt auch in der Familie
  • Sexualität
  • Kinder- und Jugendrechte
  • Umgangs- und Besuchsrecht
  • Trennung oder Scheidung der Eltern

Angebote für Eltern und Familien

Eltern und Familien stehen im Alltag vor verschiedenen Fragen und Herausforderungen. Dabei kann es hilfreich sein, durch Beratung oder andere Angebote unterstützt zu werden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Themen und Angebote der Sozial- und Jugendbehörde.

Das Kinderbüro bietet vielfältige Angebote für Familien. Weitere Imformationen finden sie auf der Seite zur Familienbildung.

Jugendschutz

Präventionsbüro SUCHT 

Für Themen und Anliegen, die in der Schule aufkommen, ist die Schulsozialarbeit der jeweiligen Schule zuständig und kann gezielte Elternveranstaltungen intitieren. Sprechen Sie die Fachkräfte vor Ort gerne direkt an.

Die umfangreichen Angebote finden Sie unter Familienbildung.

Beratung zu Fragen der Erziehung

Eltern stehen manchmal im Alltag vor Herausforderungen, auf die sie keine eigene Antwort beziehungsweise für die sie keine eigene Lösung finden. Erziehung, Sicherung von Einkommen, Wohnen und die ganz normale Bewältigung des Alltags können eine solche Herausforderung darstellen.

In allen Lebens- und Alltagssituationen gibt es hin und wieder kleinere oder auch größere Krisen, die man aus eigener Kraft nicht bewältigen kann.

Manchmal fühlen sich Eltern in solchen Situationen überfordert und wünschen sich Unterstützung für eine gelingende Beziehungsgestaltung mit ihren Kindern oder bei der Bewältigung anderer Herausforderungen.

Eltern, die Information und Orientierung zum Thema Erziehung suchen oder Hilfe in Krisen und Notlagen benötigen, können sich an folgende Beratungsstellen wenden:

Allgemeiner Sozialer Dienst

Psychologische Beratungsstellen

Alleinerziehende oder Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, die Fragen zur Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder haben, können sich an Angebote der Frühen Prävention wenden.

 

Hilfe und Unterstützung in Form von Jugendhilfe

Es gibt in Familien Situationen, in denen einzelne Beratungsgespräche nicht ausreichen um Herausforderungen oder Krisen zu bewältigen. 

Dann kann eine Begleitung für einen gewissen Zeitraum notwendig werden, um Familien zu unterstützen.

Hierfür gibt es die Möglichkeit, Familien durch „Hilfen zur Erziehung" nach § 27 SGB VII zu unterstützen.

Der Allgemeine Soziale Dienst prüft gemeinsam mit Ihnen als Familie den individuellen erzieherischen Bedarf und entscheidet über das passende Jugendhilfeangebot.

Auch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (nach §35a Sozialgesetzbuch VIII) werden durch den Allgemeinen Sozialen Dienst vermittelt.

Konflikte in der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

Für Familien stellen Trennung und Scheidung einen gravierenden Einschnitt in das familiäre Leben – mit unterschiedlichen Folgen für alle Beteiligten dar. Oft gibt es bei Eltern und Kindern viele Fragen, Verunsicherung und Bedarf nach Beratung. Ratsuchende können sich in allen Phasen von Trennung- und Scheidung an fachkundigen Beraterinnen und Beratern bei verschiedenen Stellen wenden, um diese Übergangsprozesse im Familienleben möglichst positiv zu gestalten.


Beratungen für Kinder und Jugendliche mit getrennt lebenden Eltern

Für Kinder getrennter Eltern besteht die Möglichkeit, trennungsbedingte Schwierigkeiten und Belastungen im Rahmen von Einzelterminen anzusprechen und Möglichkeiten der Verarbeitung zu entwickeln. Einmal im Jahr wird außerdem eine entsprechende Gruppe für Kinder angeboten.

Eltern werden unterstützt, passend zur aktuellen Familiensituation Lösungen für auftretende Schwierigkeiten zu finden. Dies kann ebenfalls im Rahmen von Einzelgesprächen, Gruppenangeboten und vermittelnden Beratungen zwischen Eltern erfolgen.


Vermittelnde Beratungen zwischen Eltern

Manchmal benötigen getrennte Eltern auch Unterstützung von Dritten im Rahmen von vermittelnden Beratungen. Beratungen nach dem „Karlsruher Weg“ verfolgen das Ziel, selbst eine Konfliktlösung zu strittigen Fragen zu erarbeiten, statt auf einen Erfolg bei Gericht zu setzen. Sie basieren auf der Überzeugung, dass Absprachen, Regelungen und Vereinbarungen, die von den Eltern gemeinsam erarbeitet worden sind, tragfähiger und nachhaltiger wirksam sind als gerichtliche Beschlüsse. Beratungen nach dem Karlsruher Weg werden seitens der Psychologischen Beratungsstellen Ost und West oder der Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatungsstelle angeboten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Psychologischen Beratungsstellen.

 

Rechtliche und organisatorische Fragen bei Trennung und Scheidung

Wenn Partnerschaften oder Ehen enden, gibt es neben den emotionalen Fragen auch eine Reihe rechtlicher und organisatorischer Fragen, die zu klären sind.

Das könnten folgende Fragen sein:

  • Wo werden die Kinder leben?
  • Wer kann welche Entscheidungen treffen?
  • Wie kann das Besuchsrecht und Umgangsrecht gestaltet werden?
  • Welche Feiertage verbringen die Kinder wo?
  • Wie werden die Ferien aufgeteilt?
  • Wer muss was bezahlen?
  • Wer kann entscheiden, auf welche Schule die Kinder gehen?
  • Wie kann das Sorgerecht künftig von beiden Eltern ausgeübt werden?
  • Kann ein Elternteil einfach mit den Kindern umziehen?
  • Welche Rolle spielt das Jugendamt im Verfahren um das Sorgerecht?

Diese und weitere Fragen können Sie in Beratungsgesprächen beim Allgemeinen Sozialen Dienst klären.

Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht

Trennungen und Scheidungen sind für alle Beteiligten eine belastende Situation. Sie wird noch schwieriger, wenn Eltern sich über die zukünftige Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr verständigen können.

Jedes Kind hat ein Recht auf eine eigene positive Beziehung zu beiden Eltern­tei­len. Es ist wichtig, dass ein Kind spürt, dass es sich auch künftig auf seine Eltern verlassen kann und in seinem Wunsch nach Kontakt zum anderen Elternteil unter­stützt wird.

Eltern können sich bei folgenden Beratungsstellen Hilfe und Unterstützung suchen, wenn sie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht haben:

Allgemeiner Sozialer Dienst

Psychologische Beratungsstellen

Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatungsstelle Karlsruhe e.V.


Sorgerecht

Die Pflicht und das Recht für das Kind zu sorgen (elterliche Sorge), haben verheiratete Eltern gemeinsam. Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, steht dieses Sorgerecht zunächst der Mutter alleine zu. Wollen Eltern in diesem Falle das gemeinsame Sorgerecht, müssen beide sogenannte Sorgeerklärungen abgeben. Das heißt, sie können übereinstimmend erklären, die Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, dass das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die gemeinsame Sorge beiden Eltern überträgt.

Sorgeerklärungen der Eltern müssen öffentlich beurkundet werden. Zuständig ist das Jugendamt. Die Beurkundung ist kostenfrei.

Solange nicht verheiratete Eltern keine Sorgeerklärungen abgeben und auch das Familiengericht eine Übertragung der gemeinsamen Sorge nicht vorgenommen hat, steht die elterliche Sorge weiterhin der Mutter des Kindes alleine zu. Zum Zwecke des Nachweises dieser Alleinsorge kann die Mutter vom Jugendamt eine schriftliche Bescheinigung über Nichteintragungen im Sorgeregister verlangen (sog. Negativattest bzw. Negativbescheinigung). Zuständig ist das Jugendamt des Wohnortes.

Eltern haben das Recht, sich die Erlangung der gemeinsamen elterlichen Sorge beraten zu lassen. Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Jugendhilfe und Soziale Dienste.
 

Feststellung der Vaterschaft und Unterhalt

Allein erziehende Elternteile sowie junge Volljährige haben unter anderem Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei folgenden rechtlichen Fragen:

  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes, des Jugendlichen oder des jungen Erwachsenen
  • Geltendmachung des sog. Betreuungsunterhaltes nach § 1615 l BGB
  • Feststellung der Vaterschaft
     

Zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kann darüber hinaus eine Beistandschaft beantragt werden. Die Interessen des Kindes werden dann in diesen Bereichen fachkundig durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Jugendamtes vertreten.

Soweit ein Kind alleine mit einem Elternteil lebt, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und von dem anderen Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt erhält, kommt möglicherweise ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss in Betracht. Entsprechende Anträge können bei der Unterhaltsvorschusskasse gestellt werden.


Broschüren und weitergehenden Informationen

Das Kindschaftsrecht

Vormundschaft

Unterhaltsvorschuss

Unterstützung für nicht verheiratete Mütter

Zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kann eine Beistandschaft beantragt werden. Die Interessen des Kindes werden dann in diesen Bereichen fachkundig durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Jugendamtes vertreten.

Antragsberechtigt ist eine Mutter, der entweder die alleinige elterliche Sorge für den entsprechenden Aufgabenbereich zusteht oder in deren Obhut sich das Kind befindet. Für die Herbeiführung der Beistandschaft genügt ein einfacher schriftlicher Antrag an das Jugendamt. Der Antrag kann auf einzelne Angelegenheiten beschränkt werden. Darüber hinaus kann die Beistandschaft jederzeit durch einfache schriftliche Erklärung beendet oder beschränkt werden.

Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Eine werdende Mutter kann die Beistandschaft auch schon vor der Geburt ihres Kindes beantragen. Die Führung der Beistandschaft ist kostenfrei.

Weiteren Informationen und Kontaktdaten finden Sie beim Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienste.

Familien, in denen Menschen mit Behinderung leben

Familien, in denen Familienangehörige von Behinderung betroffen sind, bekommen sowohl Beratung als auch finanzielle Unterstützung.

Beratung, Bedarfsabklärung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Inklusion in KiTa und Schule und Hort

Suchtkrankheit in der Familie

Suchtkrankheiten wirken sich immer auf alle in der Familie lebenden Personen aus, ganz gleich ob sie selbst Suchtmittel konsumieren oder in einem Haushalt mit Suchtkranken leben.

Die Stadt Karlsruhe unterstützt alle Betroffenen mit ihren unterschiedlichen Anliegen.

Informationen und Unterstützungsangebote für Menschen, die von Sucht betroffen oder gefährdet sind.

Schutz und Sicherheit

Suchen Sie selbst Schutz oder machen sich Sorgen um die Sicherheit von Kindern?

Auf folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen und Kontaktdaten:

Kinderschutz

Inobhutnahme und Bereitschaftspflege

Schutz vor sexueller Gewalt

Schutz vor Häuslicher Gewalt

Finanzielle Schwierigkeiten und Probleme mit dem Wohnraum

Bei finanziellen Schwierigkeiten oder Fragen zum Anspruch auf Sozialleistungen können Sie sich an unterschiedliche Beratungsstellen der Sozial- und Jugendbehörde wenden.

Alle Informationen sind auf der Seite Finanzielle Hilfe zusammengetragen.

Adoptionsberatung und -vermittlung

Für Paare, die aus unterschiedlichen Gründen keine eigenen Kinder bekommen können, kann Adoption eine Möglichkeit sein.

Adoption ist ein Thema, welches in einem persönlichen Kontakt und in einem vertraulichen Rahmen besprochen werden sollte. Die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Karlsruhe berät Sie in allen Fragen, die das Thema beteffen.

  • Sie möchten gerne ein Kind bei sich aufnehmen?
  • Sie selbst möchten ein Kind zur Adoption freigeben
  • Sie haben bereits in der Vergangenheit ein Kind zur Adoption freigegeben?
  • Sie  wurden als Kind adoptiert und sind auf der Suche nach ihrer Herkunft?
  • Sie interssieren sich für Stiefelternadoption?

Adoptiveltern durchlaufen im Vorfeld ein ausführliches Überprüfungsverfahren. Sie werden auch wahrend des Prozesses der Adoption und danach begleitet.

Weitere Informationen zum Thema Adoption erhalten Sie in einem persönlichen Informationsgespräch.

Kontakt für das Stadtgebiet Karlsruhe: 0721 133-5116

Kontakt für das Stadtamt Durlach: 0721 133-1991

Kontakt per E-Mail:

Pflegefamilie werden / Pflegefamilie finden

Kinder brauchen verlässliche, liebevolle Bezugspersonen, um gut aufwachsen zu können. Manchmal ist es Eltern für eine bestimmte Zeit nicht möglich die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder ausreichend wahrzunehmen. Eltern können in Situationen kommen, wie beispielsweise Unfälle, Krankheiten und Krisen, durch die sie den Bedürfnissen Ihrer Kinder nicht gerecht mehr werden.
 

Sie suchen (vorübergehend) eine Pflegefamilie für Ihre Kinder?

Die Stadt Karlsruhe kann Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeperson oder Pflegefamilie helfen, wenn:

  • Sie bereits in eine Situation geraten sind, in der Sie Ihre Kinder nicht mehr versorgen können (Unfall, Krankheit, Krise).
  • Sie wissen, dass eine Phase bevorsteht, in der sie Unterstützung bei der Versorgung ihrer Kinder brauchen (zum Beispiel Krankehausaufenthalt, Haftstrafe).

Der Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe berät und unterstützt Sie.

 

Sie möchten Pflegefamilie werden?

Als Pflegefamilie bieten Sie Kindern ein Zuhause, die vorübergehend oder dauerhaft nicht bei ihren Eltern leben können.

Sie werden im Entscheidungsprozess und auch wenn ein Kind bei ihnen lebt durch Fachkräfte des Pflegekinderdienstes beraten und begleitet.

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und den Auswahlprozess von Pflegepersonen beim Pflegekinderdienst und Adoptionsberatung.

Kontakt

Sozial- und Jugendbehörde

Fachbereich Beratung und Prävention/Psychologische Fachdienste/ Beratungsstelle Frühe Hilfen

Kochstraße 7,Otto-Sachs-Straße 6
76133 Karlsruhe

Für Bürger*innen aus Durlach und Umgebung:

Kontakt

Stadtamt Durlach

Jugend und Soziales Durlach

Einzugsbereich: Durlach, Aue, Bergwald, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Thomashof und Wolfartsweier

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