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Gebühren für Kindertagesbetreuung

Die Stadt Karlsruhe bietet Familien unterschiedliche Betreuungangebote. Für die Nutzung der Angebote entstehen Benutzungsgebühren. Zur Entlastung von Familien mit mehreren Kindern gewährt die Karlsruhe eine Beitragsreduzierung oder Rückerstattung von Geschwisterkinderbeiträgen.

Übersicht über

Für den Besuch von städtischen Kindertageseinrichtungen werden Benutzungsentgelte (Kita Gebühren) erhoben. Die Höhe der Benutzungsentgelte unterscheidet sich nach der Art der Unterbringung und wird in regelmäßigen Abständen vom Gemeinderat festgelegt.

Die Betreuungsentgelte und die Verpflegungsentgelte werden monatlich mit einem Pauschalbetrag für das jeweilige Betreuungsangebot abgerechnet. Im Verpflegungsentgelt sind neben der Mittagsverpflegung auch weitere Getränke und Snacks enthalten.

Übersicht Entgelte:

2023/2024 176 KB (PDF)

2023 176 KB (PDF)

2022/2023 178 KB (PDF)

2021/2022 163 KB (PDF) 

Beitragsübersichten als Nachweis für das Finanzamt:

Die Stadt Karlsruhe gewährt zur Entlastung von Familien mit mehreren Kindern eine Beitragsreduzierung oder Rückerstattung von Geschwisterkinderbeiträgen.

Zuschussberechtigt sind Alleinerziehende und Elternpaare, die im Stadtkreis Karlsruhe wohnen und deren Kinder eine Tageseinrichtung besuchen.

Die Zuschussberechtigung richtet sich nach ihrem durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommen.

Hierzu zählen:

  • Nettoarbeitslohn plus 1/6 des Weihnachts- und Urlaubsgeldes
  • Elterngeld
  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Rente
  • Wohngeld
  • Kindergeld und  Kinderzuschlag
  • Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Ihr Einkommen wird einer Einkommensgrenze gegenübergestellt. Die Höhe dieser Einkommensgrenze ist abhängig von ihren persönlichen Familienverhältnissen. Es spielt etwa eine Rolle, wie viele Personen zum Haushalt gehören. Aber auch andere finanzielle Belastungen, wie beispielsweise Versicherungsbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Grundsätzlich ergeben sich die gesetzlichen Einkommensgrenzen nach § 85 des Zwölften Sozialgesetzbuches, die für Ihren Haushalt individuell berechnet werden. Um karlsruher Familien finanziell zu entlasten, hat der Gemeinderat eine Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsreduzierung beschlossen.

Wie erhalte ich einen Zuschuss zum Elternbeitrag?

Um einen Zuschuss zum Elternbeitrag zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag bei uns erforderlich.

Antragsformular 310 KB (PDF)

Bei Bedarf kann der Antrag auch per Post an Sie versandt werden.

Ergänzene Unterlagen:

  • Bestätigung der Kindertageseinrichtung ihrer Kinder

  • Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate (plus Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld)

  • Elterngeldbescheide

  • Arbeitslosengeldbescheide

  • Unterhaltszahlungen,

  • Aufwandsentschädigungen

  • sonstige Einnahmen (wie beispielsweise Mieteinnahmen)

  • aktueller Mietvertrag

Wo kann ich den Zuschuss beantragen?

Telefonnummern für Karlsruhe-Stadt

A bis C
0721 133-5187

C bis Gq
0721 133-5073

Gr bis Je
0721 133-5429

Jf bis Ld
0721 133-5973

Le bis Ol
0721 133-5191

Om bis Sei
0721 133-5189

Sej bis Z
0721 133-5192

Telefonnummer für Karlsruhe-Durlach

(Bergwaldsiedlung, Dornwaldsiedlung, Durlach, Durlach-Aue, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Untermühlsiedlung, Wolfartsweier)

A bis Z
0721 133-1962

Telefonische Sprechzeiten:

Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr.
Persönliche Termine nach Vereinbarung.

Bitte beachten Sie:

Der Zuschuss wird grundsätzlich ab Beginn des Antragsmonats gezahlt. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Tageseinrichtung besucht. Gerne können Sie zur Antragstellung einen persönlichen Termin vereinbaren oder die Unterlagen gut lesbar per E-Mail übermitteln.

 

Nutzen mehrere Kinder einer Familie Kindertagesbetreuungsangebote (Kita) oder Kindertagespflege, müssen Eltern für das Kind im teuersten Angebot die vollen Gebühren bezahlen. Für die weiteren Kinder fallen ermäßigte Gebühren an. Wenn Ihre Kinder in verschiedenen Angeboten beziehungsweise bei verschiedenen Trägern betreut werden, wird Ihnen jeweils das volle Benutzungsentgelt für ein „Erstkind“ in Rechnung gestellt.

Um diesen Nachteil finanziell auszugleichen, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschlossen, für Geschwisterkinder, die bei unterschiedlichen Trägern eine Einrichtung besuchen, eine Beitragsermäßigung einzuräumen, die sogenannte Geschwisterkinderstattung.

Voraussetzung für die Geschwisterkindererstattung:

Die Erstattung nach der Geschwisterkindregelung ist einkommensunabhängig.

  • Sie und Ihre Kinder waren im Zeitraum, für den Sie eine Geschwisterkinderstattung beantragen, in Karlsruhe mit Erstwohnsitz gemeldet.
  • Ihre Kinder besuchen in Karlsruhe Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Träger beziehungsweise werden in einer Karlsruher Kindertagespflegepflegestelle betreut.
  • Der Kita-Träger besitzt für sein Betreuungsangebot eine Betriebserlaubnis des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg beziehungsweise die Kindertagespflegeperson besitzt eine Pflegeerlaubnis der Stadt Karlsruhe
  • Das von Ihnen genutzte Kita-Angebot ist in der städtischen Bedarfsplanung an Plätzen in Kindertageseinrichtungen enthalten.
  • Der Kita-Träger gewährt für das Betreuungsangebot eine Geschwisterkindermäßigung und erhält dafür als Gegenleistung einen Zuschuss der Sozial- und Jugendbehörde zum Ausgleich der Ausfälle.
  • Jedes Betreuungsangebot Ihrer Kinder erhält dem Grunde nach einen Geschwisterkindzuschuss
  • Das Angebot ist kein reines Angebot der Ergänzenden Schulkindbetreuung (ohne Nachmittagshort).
  • Sie zahlen die Gebühren selbst und erhalten vom Jugendamt keinen Zuschuss zu den Betreuungskosten
  • Falls Sie einen Zuschuss erhalten muss ihr Eigenanteil größer als die Verpflegungskosten sein.

Zuschuss beantragen:

Die Erstattung erfolgt auf schriftlichen Antrag, in der Regel zum Ende des Kindergarten-/ Hortjahres.

Antrag trägerübergreifende Geschwisterkinderstattung 124 KB (PDF)

Ergänzende Unterlagen:

Für Kinder in städtischen Einrichtungen sind neben dem Antrag keine weiteren Unterlagen erforderlich!

Für Kinder in nicht-städtischen Kitas und Schülerhorten werden folgende Nachweise benötigt:

Für Kinder in Tagespflege werden folgende Nachweise benötigt:

  • Kostenbeitragsbescheid der Wirtschaftlichen Jugendhilfe/Förderung (WJH-F)
  • Bestätigung der WJH-F über Kostenbeitragszahlungen

Angebote, die nicht für die Geschwisterkinderstattung berechtigen:

  • Angebote in Kindertageseinrichtungen außerhalb des Stadtgebietes Karlsruhe
  • Ergänzende Betreuung / Verlässliche Grundschule (Förderung läuft über das Schul-und Sportamt, keine Doppelförderung möglich)
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Flexible Nachmittagsbetreuung
  • Kinderfreizeiten
  • Zusätzliche Betreuung während Schließzeiten
  • Betreute Spielgruppen

Bei Fragen zur Berechnung des Beitrages oder anderen finanziellen Anliegen wenden Sie sich gerne an die Sozial- und Jugendbehörde.

Telefonische Sprechzeiten:

Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr.

Persönliche Termine nach Vereinbarung.

Kontakt

Sozial- und Jugendbehörde

Fachbereich Kindertagesbetreuung

Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe

Für Bürger*innen aus Durlach und Umgebung:

Kontakt

Stadtamt Durlach

Jugend und Soziales Durlach

Einzugsbereich: Durlach, Aue, Bergwald, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Thomashof und Wolfartsweier

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