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Aktuelle Vergabebekanntmachungen der Stadt Karlsruhe

Information gemäß § 30 UVgO und § 20 Absatz 3 VOB/A

Die Stadt Karlsruhe informiert als Auftrag­ge­ber von Liefer- und Dienst­leis­tun­gen nach Durch­füh­rung einer Beschränk­ten Aus­schrei­bung ohne Teilnah­me­wett­be­werb oder einer ­Ver­hand­lungs­ver­gabe ohne Teilnah­me­wett­be­werb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftag ab einem ­Auf­trags­wert von 25.000 Euro ohne Umsatz­steuer gemäß § 30 UVgO. Nach Zuschlags­er­tei­lung im Baubereich bei Beschränk­ten Aus­schrei­bun­gen ohne Teilna­me­wett­be­web ab einem Auftrags­wert von 25.000 Euro ohne Umsatz­steuer und bei Freihän­di­gen Vergaben ab einem Auftrags­wert von 15.000 Euro ohne Umsatz­steuer für die Dauer von sechs Monaten.

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