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Veterinärwesen / Tiergesundheit und Tierseuchen

Das Fundament für eine leistungsfähige landwirtschaftliche Nutztierhaltung sind gesunde Tiere. Die Gesundheit der Nutztiere ist wiederum ein Garant für sichere Lebensmittel sowie für die menschliche Gesundheit. Insbesondere auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten und Tierseuchen stellen nach wie vor ein hohes Gefahrenpotenzial für Tier und Mensch dar.

Das Bild zeigt mehrere Schafe

Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen

Die Tierseu­chen­ge­setz­ge­bung dient dem Schutz vor erheb­li­chen Gesund­heits­ge­fah­ren und volks­wirt­schaft­li­chen Schäden durch Tierseu­chen. Eine Tierseuche ist eine durch Krank­heits­er­re­ger hervor­ge­ru­fene, übertrag­bare Erkrankung von Tieren. Einge Tierseu­chen stellen eine direkte Gefahr für den Menschen im Sinne einer Zoonose dar. Zoonosen sind zwischen Mensch und Tier übertrag­ba­re Infek­ti­ons­krank­hei­ten.

Für einige Tierseu­chen existieren besondere Bekämp­fungs­vor­schrif­ten. Dazu gehören zum Beispiel die hochansteckende aviäre Influenza (Geflügelpest) oder die Schweinepest. Unabhängig vom Vorhan­den­sein solcher beson­de­rer Bekämp­fungs­vor­schrif­ten oder vom Bestehen einer Anzeige- oder Melde­pflicht kann die zuständige Behörde Bekämp­fungs­maß­nah­men zum Schutz vor jeder Tierseu­che ergreifen.

Ein Huhn in der Natur zwischen Zweigen.

Geflügelpest, Vogelgrippe

Informationen zur Bekämpfung und aktuellen Situation finden Sie hier:

Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Empfehlungskatalog, Stand: 09.12.2022:
Empfehlungskatalog des FLI zu Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland

Ministerium für Ländlichen Raum: Vogelgrippe: Aktuelle Situation in Baden-Württemberg

Friedrich-Loeffler-Institut, Bundes­for­schungs­in­sti­tut für Tier­ge­sund­heit,
Merkblatt, Stand: 25.11.2016:
Merkblatt: Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen
 

Die Behandlung der Varroamilbe ist auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe mittels Allgemeinverfügung vorgeschrieben.

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Varroose der Bienen 10,78 KB (PDF)

Das Bild zeigt ein Schaf

Blauzun­gen­krank­heit
Die Blauzun­gen­krank­heit (auch unter der engli­schen Bezeich­nung Bluetounge oder kurz BT bekannt) ist eine anzei­ge­pflich­tige Viruser­kran­kung der Wieder­käuer, die mit Fieber und durch Gefäß­ent­zün­dun­gen verur­sach­ten Schwel­lun­gen einher­ge­hen kann. Empfäng­lich sind große und kleine Wieder­käuer wie Rinder, Schafe oder Ziegen, aber auch Wildwie­der­käuer und Neuwelt­ka­me­li­den.

Ministerium für Ländlichen Raum: Tierseuche – Blauzungenkrankheit
Friedrich-Loeffler-Institut: Tierseuchengeschehen – Blauzungenkrankheit

 

Afrikanische Schweinepest
Das Risiko der Einschlep­pung der Afrika­ni­schen Schwei­ne­pest in die heimische Wildschwei­ne­po­pu­la­tion wird als hoch an­ge­se­hen.
Die größte Gefahr für die Einschlep­pung des Erregers ist mensch­li­ches Fehlver­hal­ten, indem konta­mi­nierte Erzeug­nisse aus Schwei­ne­fleisch, insbe­son­dere aus Osteuropa, illegal ent­sorgt werden.

Infor­ma­tio­nen zur Afrika­ni­schen Schwei­ne­pest unter:
Friedrich-Loeffler-Institut: Afrikanische Schweinepest

Karlsruher Tiergesundheitsampel

Die Karlsruher Tierge­sund­heits­am­pel ist eine ­In­for­ma­ti­ons­platt­form für Tierhalter und inter­es­sierte Perso­nen ­über ausge­wählte Tierkrank­hei­ten, welche das Risiko für die Gesundheit von Tieren in Karlsruhe darstellt.

Risikokategorie Hoch

Krankheit
(empfängliche Tierart, keine abschließende Aufzählung)

  • Amerikanische Faulbrut (Bienen)
    Anmerkung: Amtliche Gesundheitsbescheinigung für Bienen beim Verbringen aus Karlsruhe notwendig!
    Aktuelle Ausbrüche waren 2023 unter anderem in Heidelberg zu verzeichnen.
     
  • Blauzungenkrankheit (Wiederkäuer)
    Anmerkung: Impfung wird empfohlen
    Ein neuer Serotyp (BTV-3) verbreitet sich derzeit in den Niederlanden, Belgien und auch in Deutschland (Niedersachsen). Gegen diesen Serotyp gibt es noch keine Impfung.
     
  • Geflügelpest (Hühner, Enten, Gänse, Tauben und andere Arten)
    Klassische Geflü­gel­pest (Aviäre Influenza)
    Anfang 2024 wurde bei einem auf dem Stadtgebiet Karlsruhe krank erlegten Fuchs das Virus der hochansteckenden Geflügelpest nachgewiesen.
     
  • Myxomatose (Kaninchen)
    Impfung empfohlen
     
  • RHD (Rabbit Hemorrhagic Disease Virus) (Kaninchen)
    Impfung empfohlen
     
  • Schweinepest (Schwei­ne)
    Afrikanische Schweinepest (ASP)
    Weitere Informationen:
    Afrikanische Schweinepest (BMEL)
     
  • Staupe (Hunde, Füchse, Frettchen)
    Kontakt mit toten Füchsen vermeiden. Hunde und Frettchen sollten ­gegen die Staupe geimpft werden!
    Im Stadtgebiet wurde im März 2024 ein an Staupe verendeter Fuchs aufgefunden.
     
  • Tularämie (Hasen, Kaninchen)
    Zoonose (Gesundheitsgefährdung für den Menschen), tote Feldhasen nicht ungeschützt (ohne Schutzhandschuhe) anfassen, Tierkörper nicht öffnen.

Risikokategorie Mittel

Krankheit
(empfängliche Tierart, keine abschließende Aufzählung)

  • Newcastle Disease (Hühner, Enten, Gänse, Tauben und andere Arten)
    Atypische Geflü­gel­pest (Newcastle Disease)
    Nachweis der Newcastle Disease 2023 bei Tauben in Rheinland-Pfalz
    Impf­pflicht für Atypische Geflü­gel­pest bei Hühnern und Puten sowie Tauben im Reiseverkehr!
     
  • Infektion mit dem West-Nil-Virus
    (betroffen sind Vögel, Pferde und Menschen)
    Das durch Stechinsekten übertragbare Virus wurde Ende 2023 erstmals im Süden Deutschland, bei einem Zoovogel aus Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Eine Impfung von Pferden gegen das West-Nil-Virus ist möglich und wird bei Aufenthalten in Verbreitungsgebieten des Virus empfohlen.
    Weitere Informationen:
    West-Nil-Virus (Friedrich-Loeffler-Institut)

 

Risikokategorie gering

Krankheit
(empfängliche Tierart, keine abschließende Aufzählung)

  • Anste­ckende Blutarmut der Einhufer (Pferde, Esel)
     
  • Aujesz­ky­sche Krankheit (Schweine, Rinder, Hunde, Katzen)
     
  • Kleiner Beuten­kä­fer (Bienen)
     
  • Schwei­ne­pest (Schwei­ne)
    Klassi­sche/­Eu­ro­päi­sche Schwei­ne­pest (KSP/ESP)
     
  • Tollwut (alle Säuge­tier­ar­ten, Vögel)
    Nachweise in Fleder­mäu­sen vorrangig im Norden Deutsch­lands;
    Impfpflicht für Hunde, Katzen und Frettchen im Reise­ver­kehr
     
  • Usutu-Virus (Sper­lings­vö­gel, Eulen)
    Mehrere verendete Amseln in Karlsruhe im Juli 2018. Infek­tio­nen ­des Menschen sind möglich, jedoch sehr selten; betroffen sind ins­be­son­dere immun­ge­schwächte Personen. Tote Amseln nur mit Schutz­hand­schu­hen anfassen.
Eine Katze liegt auf einem Holzboden auf einer Decke.

Tierhandel und Reiseverkehr

Beim Verbringen von Tieren und tierischen Produkten aus dem Ausland nach Deutsch­land oder umgekehrt kann neben anderen Rechts­be­rei­chen auch das Tierseu­chen­recht tangiert sein. Es ist zu unter­schei­den zwischen dem Verbringen aus oder in Mitglieds­staa­ten der EU und dem Verbringen aus oder in Dritt­län­der; letzteres wird als Ein- beziehungsweise Ausfuhr bezeichnet. Auch das Mitführen im Reise­ver­kehr gilt tierseu­chen­recht­lich als Ein- oder Ausfuhr.

Für das Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäi­schen Region ­gel­ten Verord­nun­gen und Regeln um eine Einschlep­pung und Ver­brei­tung der Tollwut zu vermeiden. Hier gilt die Verordnung (EU) 576/2013.

Grund­sätz­lich muss für Hunde, Katzen und Frettchen ein EU-Heimtier­pass nach einheit­li­chem Muster ­mit­ge­führt werden. Das Tier muss dem Pass eindeutig zuzuord­nen ­sein, das heißt das Tier muss über eine Tätowie­rung oder einen ­Mi­kro­chip eindeutig identi­fi­zier­bar und die Kenn­zeich­nungs-Nummer im Pass einge­tra­gen sein. Zusätzlich muss der Pass einen tierärzt­li­chen Nachweis enthalten, dass das Tier über eine gültige Impfung gegen Tollwut verfügt.

Die Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU finden Sie hier:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: EU-Heimtierausweis

Die tierseu­chen­recht­li­chen Bedin­gun­gen für das Verbrin­gen anderer Tiere aus oder in andere Mitglieds­staa­ten der EU können bei der Veteri­när­be­hörde erfragt werden.

Die tierseu­chen­recht­li­chen Bedin­gun­gen für die Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten sind bei den jeweiligen Konsulaten beziehungsweise Botschaf­ten zu erfragen.

Für den privaten Reiseverkehr gilt auch hier die Verordnung (EU) 576/2013. Die An­for­de­run­gen an den Gesund­heits­sta­tus der Tiere richten sich nach der Tollwut­si­tua­tion sowohl des Herkunfts­lan­des als auch des Bestim­mungs-Mitglied­staa­tes in der Europäi­schen Union. Jedes Tier benötigt mindestens einen Nach­weis, mit dem seine Identi­tät ein­deu­tig nachge­wie­sen werden kann. Welche Dokumente Sie für die Einreise in ein Drittland benötigen, erfragen Sie bitte bei den dortigen Konsulaten bzw. Botschaften.

Für das Ausstellen einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Reisebeginn an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt. Wohnen Sie in Karlsruhe, melden Sie sich spätestens eine Woche vor Reisebeginn beim Veterinäramt der Stadt Karlsruhe, , oder 0721 133 7101, um einen Termin zu vereinbaren, da ansonsten die Abfertigung vor Reisebeginn nicht garantiert werden kann.

Die aktuellen Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union finden Sie hier:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html

 

Die gewerbs­mä­ßige Einfuhr von Tieren und tierischen Produk­ten aus Dritt­län­dern ist in der Regel geneh­mi­gungs­pflich­tig.
Die Geneh­mi­gung ist durch die Behörde zu erteilen, in deren ­Zu­stän­dig­keits­be­reich das Einführen in die Europäi­sche Union er­folgt.

Zustän­dige Behörde für Baden-Württem­berg ist das

Regie­rungs­prä­si­dium Freiburg
Vete­ri­när­we­sen
Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg


Erfah­rungs­ge­mäß erfolgen die meisten Einfuhren über den Flughafen Frank­fur­t am Main.
Die dafür zustän­di­ge ­Be­hörde ist das

Hessische Minis­te­rium für Umwelt, ländlichen Raum und Ver­brau­cher­schutz
Abteilung V – Verbrau­cher­schutz, Lebens­mit­tel­über­wa­chung, Tierschutz und Veteri­när­we­sen
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen
https://lhl.hessen.de/tieraerztliche-grenzkontrollstelle


(Ankunftsanmeldung für Einfuhrtiere)

 

Ein Rind steht hinter einer Maueröffnung.

Kennzeichnung und Registrierung landwirtschaftlicher Nutztiere

Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhüh­nern, Rebhühnern, Tauben, Wachteln, Laufvögeln, Bienen und Tieren in Aquakultur ist der Veteri­när­be­hör­de anzuzeigen. Die entspre­chen­den Vordrucke zur Registrierung Ihrer Tierhaltung (Tierhalteranträge) können Sie unter Anträge herun­ter­la­den.

Bitte beachten Sie die Information der Tierseuchenkasse zu melde- und beitragspflichtigen Tierarten.

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse

Für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen ist ein Bestands­re­gis­ter zu führen. Außerdem sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufer entspre­chend den gesetz­li­chen Vorgaben zu kennzeich­nen. Nähere Infor­ma­tio­nen zur Kennzeich­nung und zum Bestands­re­gis­ter erhalten Sie beim Landes­ver­band Baden-Württem­berg für Leistungs­prü­fun­gen in der Tierzucht e.V. und auf den Inter­netsei­ten des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Ernährung, Landwirt­schaft und Verbrau­cher­schutz (BMELV)

Merkblätter und Informationen

Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V.

Unterlagen und Informationen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen (LKV Baden-Württemberg)

Informationen zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000)

Informationen zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 21/2004)

Unterlagen und Informationen zur Kennzeichnung und Registrierung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen)

Für Tierver­luste durch Tierseu­chen gewährt die Tierseu­chen­kasse unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen Entschä­di­gun­gen und Beihilfen. Hierfür sind durch die Tierhalter Beiträge zu entrichten. Nähere Infor­ma­tio­nen zur Beitrags­pflicht, zur Anmeldung des Tierbe­stan­des und zu den Leistungen erhalten sie bei der Tierseu­chen­kas­se Baden-Württem­berg

Tierseuchenkassen Baden-Württemberg

Bienensachverständige

Bienen­sach­ver­stän­dige sind Ansprech­personen der Imker bei Fragen zur Gesundheit und Haltung von Bienen und zur Ausstel­lung von Gesund­heits­zeug­nis­sen.

Name Kontakt

Dr. Hans Goll

Telefon: 0721 817373 oder -74
Telefon: 0721 689706 oder 0160  2828211
Fax: 0721 817375

Gerhard Sprißler

Telefon: 07203 5995 oder 0172 7222214

Reiner Ewald

Telefon: 0159 06328665

Thomas Meder

Telefon: 0152 21026659

Rolf Leber

Telefon: 07240 206065 oder 0170 5363202
E-Mail: leber-rolf@t-online.de

Yilmaz Memoglu

Telefon: 0157 85785614
E-Mail: y_memo­glu@hot­mail.com

Peter Allinger Telefon: 0178 8778361
E-Mail: bienen@flupka.de


Der Bezirk Ost umfasst die Stadtteile:
Waldstadt, Hagsfeld, Innenstadt Ost, Oststadt, Rintheim, Südstadt, Durlach, Grötzingen, Wolfarts­weier, Hohen­wet­ters­bach, Grün­wet­ters­bach, Stupferich und Palmbach

Name Kontakt

Hans-Michael Pfirrmann
(auch für Imker­schule
Bienen­züch­ter­ver­ein
Karlsruhe e.V.)

Telefon: 07247 948855 oder 0172 7191201

Karl Mittnacht

Telefon: 0721 50895 oder 0152 31825553

Ulf Grabbert

Telefon: 0721 756732

Ulrich Steiert

Telefon: 0721 864172

Katrin Sonnleit­ner

Telefon: 0176 62048104
E-Mail: info@­ka­trin-sonnleit­ner.com


Der Bezirk West umfasst die Stadtteile:
Neureut, Daxlanden, Knielingen, Grünwinkel, Oberreut, Nordwest- und Nordstadt, Mühlburg, Weststadt, Innenstadt-West, Südwest­stadt, Beiertheim, Weiherfeld, Rüppurr

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