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Klimaschutz in der Stadt Karlsruhe

Beim Klimaschutz ist es wie bei vielen Dingen: Eine große Wirkung lässt sich nur erzielen, wenn es im Kleinen funktioniert. Die globale Herausforderung des Klimawandels muss deshalb auch auf kommunaler Ebene bewältigt werden. Karlsruhe ist sich dieser Verpflichtung bewusst und engagiert sich seit Jahren aktiv für den Klimaschutz. Zahlreiche Aktivitäten und Initiativen, aber auch Fortschrittsberichte und CO2-Bilanzen geben Einblick in das städtische Engagement.

Das Symbolbild zeigt eine Weltkarte aus Wolken über grüner Wiese.

Der Gemein­de­rat der Stadt Karlsruhe hat am 28. April 2020 mit großer Mehrheit das Klimaschutzkonzept 2030 verab­schie­det und weitrei­chen­de Grund­satz­be­schlüsse dazu gefasst. In Anpas­sung an die neuen, gesetzlich veran­ker­ten Klima­schutz­ziele des Landes­ ­Ba­den-Württem­berg hat der Gemein­de­rat zudem in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2021 beschlos­sen, die CO2-Emissionen in der Weise abzusenken, dass eine Kli­ma­neu­tra­li­tät in Karlsruhe bereits bis zum Jahr 2040 erreicht wird. Daraus ergibt sich folgende Beschluss­lage:

  • Bis zum Jahre 2030 sollen die CO2-Emissionen im Stadt­ge­biet um mindestens 58% bezogen auf den Stand von 2010 abgesenk­t wer­den, das bedeutet gegenüber 2017 (...) eine Absenkung auf höchstens 3,3 Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr.
  • Für die angestrebte langfris­tige Klima­neu­tra­li­tät im Jahr 2040 wird zukünftig ein Zielwert von unter 0,5 t CO2 pro Kopf und Jahr zugrunde gelegt.
  • Die Stadt­ver­wal­tung soll spätestens bis zum Jahre 2040 kli­ma­neu­tral sein.

Diese Ziele leiten sich aus den inter­na­tio­nalen ­Er­geb­nis­sen der UN-Klima­kon­fe­renz von Paris (2015) 231 KB (PDF) und des Son­der­be­richts des Inter­go­ver­n­men­tal Panel of Clima­te Chan­ge (IPCC) – auch bekannt als Weltklimarat – aus dem Jahr 2018 ab.

Den genauen Wortlaut finden Sie im Gemeinderatsbeschluss zum Klimaschutzkonzept 2030 (PDF) 1,35 MB (PDF).

Weitere Unterlagen zum Gemeinderatsbeschluss finden Sie auf der Seite der Gemeinderatssitzung vom 28. April 2020, TOP 9.

 

75 Einzel­maß­nah­men für Karlsruhe

Den Kern des Klimaschutzkonzepts bilden 75 Einzelmaßnahmen, zusammengefasst im umfang­rei­chen Maßnah­men­ka­ta­log (PDF) 3,07 MB (PDF). Er entstand in einem umfas­sen­den Betei­li­gungs­pro­zess. Verschiedene Fachakteurinnen und -akteure erarbeiteten die Ergebnisse gemeinsam in mehreren thema­ti­schen ­Ar­beits­krei­sen. Gleich­zei­tig bestand für die Karls­ru­her Bürger­schaft die Möglich­keit, den Entwurf des Maß­nah­men­ka­ta­logs in einem öffent­li­chen Klima­fo­rum ken­nen­zu­ler­nen und in einem anschlie­ßen­den On­line-Betei­li­gungs­ver­fah­ren Kommentare und Anregun­gen ein­zu­brin­gen. Diese wurden ausge­wer­tet und für die abschlie­ßen­de Fas­sung soweit möglich berück­sich­tigt.


Erfolgsprüfung durch Monitoring

Um den Erfolg der Maßnahmen und den Fortschritt des Kli­ma­schut­zes in Karlsruhe zu messen, wird ein umfas­sen­des ­Mo­ni­to­ring mit regel­mä­ßi­ger Bericht­er­stat­tung und CO2-Bilan­zie­rung eingeführt. Ebenso soll der Maßnah­men­ka­ta­lo­g ­bei Bedarf fortge­schrie­ben und um neue Maßnahmen ergänzt werden ­kön­nen. Vorschläge zur Erwei­te­rung des Maßnah­men­ka­ta­logs werden dem Gemein­de­rat im Rahmen der vorge­se­he­nen jährlichen (Kurz-) Bericht­er­stat­tung zur Entschei­dung vorgelegt.

Weltweit erklären Städte und Kommunen den Klimanotstand und bekennen sich zur Dringlichkeit des Klimaschutzes. Ziel ist, konkrete Maßnahmen zu beschließen beziehungsweise zu verschärfen. Auch der Gemein­de­rat der Stadt Karlsruhe hat sich mit dem Thema beschäf­tigt und in seiner Sitzung vom 16. Juli 2019 mehrere Beschlüsse gefasst, die sich – inhalt­lich ­ver­kürzt – wie folgt zusam­men­fas­sen lassen:

„Die Stadt Karls­ru­he ­er­klärt den Klima­not­stand. Zukünftig sind alle ­kom­mu­na­len Maßnahmen bezüglich ihrer CO2-Bilanz zu be­zif­fern, zu bewerten und mindestens zu kompen­sie­ren."

Ursprungsantrag zum „Klimanotstand“ (Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019, TOP 49)

Beschlussfassungen zum „Klimanotstand“ (Gemeinderatssitzung vom 16.07.2019, TOP 8)

 

Bewertung in den Beschlussanträgen

Zur Prüfung der CO2-Relevanz kommunaler Beschlüs­se ­stützt sich die Stadt­ver­wal­tung Karlsruhe auf eine ­Ori­en­tie­rungs­hilfe des Deutschen Instituts für Urbanis­ti­k (­Di­fu) und des Deutschen Städtetags (DST).

Die Einschät­zung der CO2-Relevanz übernehmen die Fachämter selbst. Sie prüfen, ob eine Maßnahme CO2 verursacht oder sogar CO2 einspart.

In einem zweiten Schritt bewerten die Expertinnen und Experten, ob der CO2-Ausstoß oder die -Einsparung gering­fü­gig oder erheblich ist. Als ge­ring­fü­gig CO2-relevant gilt eine Maßnahme, wenn da­durch weniger als 100 Tonnen CO2 ausge­sto­ßen oder ein­ge­spart werden. Erheblich ist eine Maßnahme dement­spre­chend, wenn sie mehr als 100 Tonnen CO2 verursacht oder einspart. Zur Veran­schau­li­chung: 100 Tonnen CO2 ist die Menge, die fünf Zwei-Perso­nen­haus­hal­te in einem Jahr emittieren.

Besonderer Wert wird auf die textliche Begründung gelegt, die anschlie­ßend an alle Bewertungen zu erfolgen hat. Hier können sowohl ge­naue Angaben zum Energie­ver­brauch gemacht werden oder nur eine grobe Abschät­zung der Emissionen gegeben werden.

Und man geht noch einen Schritt weiter: Wenn Expertinnen und Experten bei einer Maßnah­me ­mit hohen Emissionen rechnen, müssen sie immer auch eine klimaf­reund­li­che­re Al­ter­na­tive vorschlagen. Der Gemein­de­rat muss dann entschei­den, ob er den CO2-Ausstoß in Kauf nimmt oder ob die Alter­na­tive geprüft werden soll.

Zukünftig sollen alle Beschluss­vor­la­gen nach ­die­sem Schema standar­di­siert bewertet und die CO2-Relevanz als zusätz­li­ches Abwägungs­kri­te­ri­um ­aus­ge­wie­sen werden.

Beschlussfassung zur Darstellung der Klimarelevanz (Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020, TOP 15)

Der Gemein­de­rat der Stadt Karlsruhe hat sich mit Beschluss vom 24. November 2015 für die Einrich­tung eines Klima­schutz­bei­rats als beratendes Gremium ausge­spro­chen. Ziel ist es, vor Ort vor­han­de­nes Engagement und Wissen noch besser einzu­bin­den und dieses für die Weiter­ent­wick­lung der kommu­na­len Kli­ma­schutz­stra­te­gie zu nutzen. Der Beirat soll die kli­ma­re­le­van­ten Aktivi­tä­ten der Stadt - durchaus auch kritisch - begleiten und seine Anregungen und Einschät­zun­gen in die kom­mu­nale Klima­schutz­dis­kus­sion einbringen.

Im Beirat sind ausge­wählte Insti­tu­tio­nen beziehungsweise Personen aus den Be­rei­chen Wissen­schaft, Wirtschaft sowie Umwelt und bür­ger­schaft­li­ches Engagement vertreten. An den Sitzungen können ­zu­dem Vertre­te­rin­nen und Vertreter aus der Verwaltung sowie des Ge­mein­de­rats teilnehmen. In der Regel finden zwei ­Sit­zungs­ter­mine pro Jahr (nicht-­öf­fent­lich) statt.

Übersicht: Externe Mitglieder des Karlsruher Klimaschutzbeirats 50 KB (PDF)

Bei Fragen oder Anregungen an den Klima­schutz­bei­rat können Sie sich per E-Mail an den Umwelt- und Arbeits­schutz wenden.

Erstes Treffen des Klimaschutzbeirats 2023

Am 4. Mai 2023 hat sich der Klimaschutzbeirat der Stadt Karlsruhe zum ersten Mal in diesem Jahr unter Federführung des Umwelt- und Arbeitsschutzes getroffen. Der Gemeinderat hatte sich 2015 für die Einrichtung eines Klimaschutzbeirats als beratendes Fachgremium ausgesprochen. Er tagt zweimal im Jahr nichtöffentlich.

Auf der Agenda der Sitzung standen Informationen zu den Themen Neuaufstellung des Klimaschutzmonitorings, der Status des Energieleitplans und zum Programm „Aktive Mobilität“. Die vorgestellten Themen wurden vielseitig diskutiert. Zum Programm „Aktive Mobilität“ konnten sich die Teilnehmenden an Stellwänden austauschen.

Die Ergebnisse des Nachmittags fließen in die weitere Arbeit der Dienststellen ein und tragen zur weiteren Umsetzung des Klimaschutzkonzepts bei.

Der nächste Klimaschutzbeirat findet am 19. Oktober 2023 statt.

Gruppenbild des Klimaschutzbeirats am 4. Mai 2023

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