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Abfallgebühren

Die Gebühren für die Abfallentsorgung in Karlsruhe werden durch verschiedene Sat­zungen festgelegt. Diese beschließt der Gemein­de­rat der Stadt Karlsruhe in öffentlicher Sitzung. Der Beschluss ist keine willkürliche Entschei­dun­gen, sondern orientiert sich an Bundes- und Lan­des­ge­set­zen.

Gebühren

Gebühren in Euro pro Monat für die Kernstadt, Durlach (einschließlich Zünd­hüt­le), Grötzingen und Stupfe­rich

Behältergröße Wertstoff Restmüll Bioabfall Papier
80 Liter gebührenfrei 22,56 gebührenfrei ---
120 Liter gebührenfrei 33,84 gebührenfrei gebührenfrei
240 Liter gebührenfrei 67,68 gebührenfrei gebührenfrei
770 Liter gebührenfrei 217,14 ---- gebührenfrei
1.100 Liter gebührenfrei 310,20 ---- gebührenfrei

Gebühren in Euro pro Monat für Neureut, Hohen­wet­ters­bach, Wetters­bach, Wolf­arts­weier (ohne Zündhütle) – (Teil­ser­vice)

Behäl­ter­größe Wertstoff Restmüll Bioabfall Papier
80 Liter gebührenfrei 20,00 gebührenfrei ---
120 Liter gebührenfrei 30,00 gebührenfrei gebührenfrei
240 Liter gebührenfrei 60,00 gebührenfrei gebührenfrei
770 Liter gebührenfrei 217,14 ---- gebührenfrei
1.100 Liter gebührenfrei 310,20 ---- gebührenfrei

Bitte beachten Sie:

Bei der Entsorgung wegen Fehlbe­fül­lung von Abfall­be­häl­tern fällt eine zusätz­li­che Gebühr von 158,43 Euro bei Abholung außerhalb der re­gu­lä­ren Entsor­gungs­tour an.

Fehlbefüllte Behälter werden als Restmüll entsorgt. Hierdurch entstehen zusätzliche Gebühren von 13,39 % der Gebühr nach § 4 Abs. 1 je Abfallbehälter für die Entsorgung des Behälterinhalts.

  • Wertstoffe pro Jahr
    bis zu 1 Kubikmeter kostenlos
  • Schad­stoffe
    kostenlos (nur Privat­haus­hal­te)
  • Sperrmüll
    je angefan­ge­nem halben Kubikmeter 15 Euro je Anlie­fe­rung
  • Restmüll
    je angefan­ge­nem halben Kubikmeter 15 Euro je Anlie­fe­rung
  • Bauschutt sowie unbelas­te­ter ­Bo­den­aus­hub
    je angefan­ge­nem halben Kubikmeter 20 Euro je An­lie­fe­rung
  • Gipsab­fälle, Asbest­ab­fälle und Mi­ne­ral­fa­ser­ab­fälle
    je angefan­ge­nem halben Kubikmeter 30 Euro je Anlie­fe­rung
  • Holz, das gefähr­li­che Stoffe enthält
    je an­ge­fan­ge­nem halben Kubikmeter 10 Euro je Anlie­fe­rung
  • Preise für den Verkauf von Verpa­ckungs­ma­te­rial:
    • Platten­sä­cke für Asbes­tent­sor­gung (260 x 125 x 30 cm) 15 Euro/­Stück
    • Big-Bag für Asbes­tent­sor­gung (90 x 90 x 110 cm) 10 Euro/Stück
    • Mineral­fa­ser­sä­cke (150 x 220 cm) 3,50 Euro/Stück
  • Altreifen
    Pkw-Reifen ohne Felgen   7 Euro
    Pkw-Reifen mit Felgen    15 Euro
    Lkw-Reifen ohne Felgen 20 Euro
    Lkw-Reifen mit Felgen    30 Euro

Größere Anlieferungen (mehr als 1 Kubikmeter) von Wertstoffen beziehungsweise anderer verwertbarer Abfälle auf der Umlade­sta­tion Im Schlehert je nach Art und Ge­wicht des Abfalls werden lediglich bei der Abfallumladestation Im Schlehert für 250 Euro je Tonne entgegengenommen (§ 7 Absatz 6 Abfallentsorgungssatzung).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Behörden-Nummer 115.

Für weitere Gebühren schauen Sie bitte in die ­gel­tende Ausführung der Abfall­ge­büh­ren­sat­zung.

Kosten­lose Annahme von Schad­stof­fen aus Privat­haus­hal­ten.

 
Preis­grup­pen Schad­stoffe Annah­me­ent­gelt
I) Auto­bat­te­rien
Klein­bat­te­rien
PU-Schaum­do­sen
Leucht­stoff­röh­ren
Ener­gie­spar­lam­pen
LED-Lampen
kosten­lose Annahme

 
II) Anstrich­mit­tel, Disper­si­ons­farbe
Altfar­ben/Alt­la­cke lösemit­tel­hal­tig
Kitt/Spach­tel
ölhaltige Betriebs­mit­tel
Löse­mit­tel ckw-frei
Kosmetika
Emul­sio­nen
Altöl
Brems­flüs­sig­keit
Frost­schutz
Ölfilter
Holz­schutz­mit­tel
Spray­do­sen
ölhaltige Abfäl­le/Schlamm
Tenside
Feuer­lö­scher/­Pul­ver­lö­scher
Altent­wick­ler­lö­sung
Altfi­xierer­lö­sung
3,59 Euro/Kilogramm
III) Löse­mit­tel ckw-haltig
Pflan­zen­schutz
Konden­sa­to­ren
Säuren/Lau­gen
Foto­che­mi­ka­lien
Ammo­niak­lö­sung
Wachse, Fette
pflanz­li­che Fette/Öle
Aufsaug- und Filter­ma­te­ria­lien
Medi­ka­men­te
5,43 Euro/Kilogramm
IV) Labor­che­mi­ka­lien
Queck­sil­ber
8,56 Euro/Kilogramm

Privat­haus­halte

Leistung Knielingen Grötzingen
Grünab­fall­an­nahme kosten­los kosten­los
Kompo­st­ab­gabe, bis 1 Kubikmeter kosten­los kosten­los
Kompo­st­ab­gabe, größere Mengen auf Anfrage auf Anfrage
Verkauf der „Bio Regioer­de torffrei“, je 40 Liter-Sack 7,50 Euro 7,50 Euro

Verkauf: Pflanzerde
(40 % Boden, 10 % Sand, 5 % Kompost)

1,25 Euro/50 Liter
25 Euro/Kubikmeter
1,25 Euro/50 Liter
25 Euro/Kubikmeter

Verkauf: Rasenerde
(50 % Sand, 50 % Kompost)

1,25 Euro/50 Liter
25 Euro/Kubikmeter
1,25 Euro/50 Liter
25 Euro/Kubimeter
Laubsäcke 0,60 Euro/Stück

0,60 Euro/Stück

 

Kostenlose Kompo­st­ab­gabe bis 1 Kubikmeter für Privat­haus­hal­te auch an den Wertstoffs­ta­tio­nen

● Oberreut, Großo­ber­feld

● Daxlanden, Fettweis­stra­ße

● Grünwet­ters­bach, Wiesen­stra­ße


Gewerbe

Bitte beachten Sie, dass auf der Kompos­tie­rungs­an­la­ge ­Gröt­zin­gen
die Anlie­fe­rung nur mit Lastkraftwagen < 3,5 Tonnen zulässigem Gesamt­ge­wicht mög­lich ist.

Leistung Knielingen Grötzingen
Annahme von Grünab­fäll­e, Stammholz, Astholz, je angefan­ge­nem cbm 10 Euro 10 Euro
Annahme von Wurzelholz, Langgras 20 Euro  
Kompo­st­ab­gabe, je Kubikmeter 20 Euro 20 Euro

Verkauf der „Bio Regioerde torffrei“, je 40 Liter-Sack

7,50 Euro 7,50 Euro

Verkauf: Pflanzerde
(40% Boden, 10 % Sand, 5 % Kompost)

1,25 Euro/50 Liter
25 Euro/Kubikmeter
1,25 Euro/50 Liter
25 Euro/Kubikmeter

Verkauf: Rasenerde
(50 % Sand, 50 % Kompost)

1,25 Euro/50 Liter
25 Euro/Kubikmeter
1,25 Euro/50 Liter
25 Euro/Kubikmeter

Bitte klären Sie vorher unter der Nummer 0721 133-7068 telefo­nisch ab, ob Pflanzerde und Rasenerde vorrätig sind. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte.

Die Nutzung ist nur durch­ Pri­vat­haus­halte und Klein­ge­werbe aus dem Stadtkreis Karls­ru­he ­zu­läs­sig. Die Entsorgung ist gebüh­ren­frei.

Die Nutzung ist nur durch­ Pri­vat­haus­halte aus dem Stadtkreis Karlsruhe zulässig. Die Entsorgung ist gebüh­ren­frei. Gewerbetreibende müssen ihren Abfall an den Kompostierungsanlagen anliefern.

Die Entsorgung ist gebührenfrei.

Jeder Karlsruher Haushalt hat zweimal im Jahr die Möglich­keit, Sperrmüll kostenlos und bequem zu entsorgen.

  1. Über den festge­leg­ten Abhol­ter­min für den Straßen­sperr­müll
  2. Über den „Sperrmüll auf Abruf“: Hier kann jeder Haushal­t ein­mal im Jahr einen zeitnahen Termin aus drei verschie­de­nen Ter­min­vor­schlä­gen wählen.
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Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

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