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Gewaltfrei leben

Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Dieses Recht zu verwirklichen, der Schutz der Opfer sowie die Prävention sind wichti­ge öf­fent­li­che Aufgaben. Ein abgestimm­tes Handeln der verschie­de­nen Berufs­grup­pen und Insti­tu­tio­nen ist notwendig. Deshalb arbeitet der Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwin­den" kon­ti­nu­ier­lich und gemeinsam daran, Gewalt zu stoppen und Opfer von Gewalt zu schützen.

Zu sehen ist eine Statur der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit.

Gemeinsam gegen Gewalt in Karlsruhe!

Ein abgestimm­tes Handeln der verschie­de­nen Berufs­grup­pen und In­sti­tu­tio­nen ist notwendig. Deshalb arbeiten wir in einem breiten Netzwerk kon­ti­nu­ier­lich zusammen, um Gewalt zu stoppen und Opfer von Gewalt zu schützen.

Unter der Federführung der Gleichstellungsbeauftragten kommt der Koordinationskreis mehrmals im Jahr zusammen. Vertreten sind: Die Fachberatungs­stel­len und Frauenhäuser freier ­Trä­ger, die Täter*innenberatung, das Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe, der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe und die Polizei. Am jährlichen Bilanzgespräch nehmen auch die Familengerichte Karlsruhe und Durlach teil.

Wichtige Schritte konnten bereits zurück gelegt und Zeichen ­ge­setzt werden:

  • So kann die Polizei seit dem Jahr 2000 gewalt­tä­tige Menschen aus der Wohnung verweisen und Annähe­rungs­ver­bote ausspre­chen.
  • Mehrspra­chige Materia­lien infor­mie­ren über die recht­li­che ­Si­tua­tion sowie Ansprech­stel­len in Karlsruhe.

Nehmen Sie bitte mit der Gleichstellungsbeauftragten Kontakt auf, wenn Sie

  • Infor­ma­tio­nen und Materia­lien zum Thema benötigen,
  • Anregungen und Vorschläge haben,
  • unser Projekt unter­stüt­zen wollen und nach Möglich­kei­ten der Ko­ope­ra­tion suchen.

Meilensteine: Karlsruhe gegen Gewalt

2024

Geplanter Projektabschluss

Konzept zur kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe

2021

Startkonzept und Verlängerung

Gemeinderat beschliesst auf Basis des Startkonzepts eine Verlängerung des Projekts für weitere zwei Jahre

2020

Projektstart

Bestands- und Bedarfsanalyse zu den Gewaltformen "Häusliche und sexualisierte Gewalt" sowie "Prostitution und Menschenhandel"

2019

Projektstelle bewilligt

Bewilligung einer 50 Prozent Projektstelle Istanbul-Konvention befristet auf zwei Jahre

2018

Istanbul-Konvention

Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe beauftragt die Erstellung eines Konzeptes zur Fortführung der Aufgaben zum Thema „Häusliche Gewalt"

2005

Aufbau der Clearingstelle

Polizei meldet (bei Einverständnis der von Gewalt Betroffenen) Platzverweisfälle direkt an die Clearingsstelle

Clearingstelle wird von beiden Frauenberatungsstellen in Karlsruhe getragen

2004

Kooperation mit SKK

Kooperationsvereinbarung mit dem Städtischen Klinikum Karlsruhe (SKK) zur Informationsverbesserung der Beschäftigten

 

2003

Täterberatung eröffnet

Eröffnung der Beratungsstelle gegen „Gewalt im sozialen Nahraum"

2002

Täterberatung

Karlsruher Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer Täterbeatungsstelle für männliche Gewalttäter

2001

Frauenhäuser erhalten Mittel

Karlsruher Gemeinderat beschließt die finanzielle Förderung der beiden Frauenhäuser

2000

Polizeiliche Schutzanordnung

Beginn der Erprobung polizeilicher Schutzanordnungen „Platzverweis" in Karlsruhe und Herausgabe einer Informationsbroschüre

 

2000

Gründung Koordinationskreis

Sicherheitsrat der Stadt Karlsruhe beschließt die Durchführung des Projekts „Häusliche Gewalt" und richtet den Koordinationskreis ein

1999

Prävention und Intervention

Lenkungskreis „Sicherheit in der Stadt - Karlsruhe zeigt Verantwortung" beauftragt Arbeitsgruppe mit der Entwicklung von Vorschlägen zu Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt.

Istanbul-Konvention in Karlsruhe

Die Istanbul-Konvention ist ein Vertrag des Europarats, der am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist. Sie dient dazu, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet dazu, Schutzlücken aufzudecken und zu schließen sowie das Hilfesystem bedarfsgerecht anzupassen. Zum ersten Mal wird auch Prävention systematisch mitgedacht und dadurch Gewalt gegen Frauen an ihren Ursachen bekämpft.

Die Istanbul-Konvention umfasst verschiedene Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt, die vor allem Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betreffen, wie körperliche, psychische, sexuelle, ökonomische und soziale Gewalt. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch schutzbedürftigen Personengruppen wie Frauen mit Behinderungen, Prostituierten, geflüchteten Frauen, wohnungslosen Frauen, Frauen mit psychischen und/oder Suchterkrankungen, queeren Menschen sowie älteren Frauen und Kindern.

Die Istanbul-Konvention stellt klar: Ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.

Seit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention sind der Gesetzgeber, die Verwaltung und die Gerichte in Deutschland verpflichtet, die Bestimmungen umzusetzen. Die Umsetzung ist jedoch unterschiedlich ausgeprägt.

Das Expertisegremium GREVIO mahnt in ihrem Evaluierungsbericht eine staatliche Koordinierungsstelle einzurichten und weitere Schutzlücken zu schließen. Die Bundesregierung plant die Einrichtung einer Monitoringstelle, einer Koordinierungsstelle und die Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Die Europäische Union (EU) ist am 1. Juni 2023 der Istanbul-Konvention beigetreten. Damit gilt in allen zugehörigen Ländern eine Gerichtsbarkeit vor dem Europäischen Gerichtshof, auch wenn die Istanbul-Konvention in einzelnen Ländern nicht ratifiziert wurde.

In Karlsruhe gibt es bereits ein gut aufgestelltes Hilfesystem mit verschiedenen Beratungsstellen, Frauenhäusern und Unterstützungsangeboten für Betroffene von Gewalt.

Der Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe gab als Vorreiter der Kommunen in Deutschland bereits im Juli 2018 den Auftrag, ein Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erarbeiten.

Es wurde der Bestand und die Bedarfe im Hilfesystem untersucht, um die Vorgaben der Konvention zu erfüllen. Im Dezember 2022 hat der Gemeinderat auf Basis des Konzepts beschlossen, die Istanbul-Konvention in Karlsruhe weiter umzusetzen.

Beschlüsse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe

Startkonzept 732 KB (PDF)

Die Beschlussvorlage und das Konzept sind auch über die Ratsinformationen zugänglich. Das Startkonzept wurde am 22. Juni 2021 als TOP 8 im Gemeinderat behandelt.

Konzeptteil 1 (Häusliche und Sexualisierte Gewalt, Menschenhandel, (Zwangs-)prostitution) 765 KB (PDF)

Die Beschlussvorlage und das Konzept sind auch über die Ratsinformationen zugänglich. Der Konzeptteil 1 wurde am 20. Dezember 2022 im Gemeinderat behandelt.

Weitere Themen

Schutz vor Gewalt

Das Recht auf Unversehrtheit ist ein Menschenrecht. Daher ist der Schutz von Menschen vor Gewalt besonders wichtig. Die Seite bündelt Informationen zu unterschiedlichen Formen von Gewalt und zeigt Möglichkeiten zum Schutz auf.

Schutz vor häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt zeigt sich in verschiedenen Formen: als körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt. Infor­ma­tio­nen, Beratung und Angebote zum Schutz vor Gewalt erhalten Sie bei verschie­de­nen Fachstel­len in Karlsruhe.

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